34 Herr StaatSminister von Nostitz-Wallwitz für den Deputationsantrag zu § 57 und gegen den von Egidyffchen Antrag, ebenso auch Herr Geheime Kriegsrath Mann gegen gedachten Antrag das Wort ergriffen hatten, wurde von der Kammer der vom Herrn Secretair Amtshauptmann von Egidy gestellte Antrag abgelehnt. Zu 8 92 spricht Herr Secretair Amtsbauptmann von Egidy gegen die Bestimmung, daß alle Dienstgeschäfte von öffentlich angestellten Aerzten unentgeldlich besorgt werden sollen, stellt den Antrag, nach dem Worte: „sind" in der zweiten Zeile die Worte einzuschalten: „den Militärpflichtigen gegenüber", zieht aber auf eine Bemerkung des Herrn Kriegsministers von Fabrice, daß das Gesetz in dieser Beziehung eine Abänderung des bisher Bestandenen nicht involvire, seinen Antrag zurück. Nachdem hierauf Niemand weiter zu einem Paragraphen das Wort ergriffen, stellte der Herr Präsident die Frage auf den Deputationsantrag Seite 8 deS Berichts, bemerkt aber dabei, daß selbstverständlich nun § 41 eine Abänderung erleide. Die gestellte Frage wird bei Abstimmung mittelst Namenaufrufs von der Kammer einstimmig bejaht; ferner der Deputationsantrag bezüglich de« Beeg'schen Antrags von der Kammer einstimmig! genehmigt, ebenso der Deputationsantrag auf die Petition des Vorstandes der Handelslehranstalt zu Chemnitz, jedoch mit der Abänderung, daß in demselben gesetzt werde anstatt der Worte: „durch den Zusatz zu 8 41 8ub 6.": „„durch den Beschluß zu 8 41.""