Unter Bezeichnung der Tagesordnung beraumte der Herr Präsident die nächste Sitzung für Montag, den 10. December, Bormittags 12 Uhr an. Borgelesen, genehmigt und vollzogen. Niedergeschrieben von Freiherr von Friesen, Eduard Wimmer, Präsident der ersten Kammer. Secretair der ersten Kammer. Graf Schönburg. Hempel. I. Antrag zu 8 15. Dieser Paragraph ist in Uebereinstimmung zu bringen mit § 4 des Wahl gesetzes für den Reichstag des Norddeutschen Bundes, und cs ist deshalb anstatt der Worte: „Unwürdig, in der vaterländischen Armee zu dienen, sind Diejenigen, welche a) Zuchthausstrafe oder b) wegen eines nach allgemeinen Begriffen für entehrend zu haltenden Verbrechens Arbeitshausstrafe verbüßt oder noch zu verbüßen haben" zu setzen: „Unwürdig, in der vaterländischen Armee zu dienen, sind Diejenigen, welche nach 8 4 des Wahlgesetzes für den Reichstag des Norddeutschen Bundes als bescholten anzusehen sind." Hirschberg. II. Anstatt 8 41 des Entwurfs Folgendes zu bestimmen: 8 41. Im Wege der Verordnung sind diejenigen Lehr- und Schulanstalten, beziehendlich deren Elasten zu bezeichnen, deren Ziele den Voraussetzungen in § 40, unter welchen die wissenschaftliche Qualifikation eines Militärpflichtigen anerkannt werden soll, entsprechen. Militärpflichtige, welche die hierin bezeichneten Lehr- und Schulanstalten ober die bezeichneten Classen derselben besucht haben, sind Behufs der Zulassung