256 vorgelesen und dieselbe durch Herrn Abgeordneten Schreck, welcher hierzu sich an gemeldet und das Wort erhalten, in eingehender Rede begründet. Hierauf erklärte Herr Staatsminister von Nostitz-Wallwitz Namens der Staatsregierung, dieselbe werde 1. der jetzt anwesenden Kammer die Entwürfe zu dem Gesetze über einige Abänderungen der Verfassungsurkunde und über ein neues Wahlgesetz vorlegen, und 2. daß diese Gesetzentwürfe seit längerer Zeit vorbereitet und in den letzten Tagen fcstgestellt seien und demnächst an die Kammer gelangen würden. Hinzu fügt er, daß die Regierung nicht die Absicht habe, diese Vorlage zu verzögern, daß aber die Regierung die Auffassung sich nicht anzueignen vermöge, welche in dem in der jenseitigen Kammer gestellten Anträge Ausdruck gefunden, auf den der Herr Abgeordnete Schreck sich bezogen habe. Die veränderten Verhältnisse machten veränderte Bestimmungen über die Landesvertretung räthlich, und werde hierzu die legale Mitwirkung der Kammern von der Regierung in Anspruch genommen werden. Von der Regierung werde es jedoch für nothwendig nicht erachtet, deshalb das Staatsschiff in ungeregelte Bahnen zu lenken und, um einen processualischen Ausdruck zu gebrauchen, ein tumultuarisches Verfahren einzuschlagen. Die Regierung werde den Kammern in ihrer gegenwärtigen Zusammensetzung den ihnen gebührenden Dank und Anerkennung nicht versagen. Darauf erklärte Herr Abgeordneter Schreck durch diese Erklärung sich nicht für befriedigt und behielt derselbe sich weitere Anträge vor. Hierauf erklärte der Herr Präsident diese Angelegenheit hiermit für erledigt. Sodann übergehend zum zweiten Gegenstände der Tagesordnung, 231. der Berathung des Berichts der Zwischendeputation, den Entwurf einer Kirchenvorstanos- und Synodalordnung für die evangelisch-lutherische Kirche des Königreichs Sachsen und den Gesetzentwurf, die Vertretung der evangelisch-lutherischen Kirche betreffend, trat der Herr Präsident Haberkorn das Präsidium an den Herrn Vicepräsidenten Oehmichen ab und bestieg sodann als Referent die Rednerbühne. In Fortsetzung der Berathnng wurde der Bericht über ' 8 17 den erstgedachten Gesetzentwurf vorgetragen und, nachdem Herr Abgeordneter Uhlemann eine kurze Bemerkung gemacht und nach Schluß der Debatte der Herr Referent zum Schluß gesprochen, wurde auf gesonderte Fragstellung des Herrn Vicepräsidenten von der Kammer