257 nach dem Vorschläge der Deputation die unveränderte Annahme des ersten und zweiten Absatzes gegen eine Stimme genehmigt, sodann die von dem Herrn Abgeordneten Riedel beantragte Weglassung des zweiten Absatzes in dem anstatt des von der Deputation abgelehnten dritten Absatzes des Gesetzentwurfs von der Majorität vorgeschlagenen Zusatze Seite 359 des Berichts, also lautend: Vertreter der exemten Grundstücke werden auch in diesem Falle von den übrigen Exemten gewählt, gegen 1 9 bejahende Stimmen abgelehnt, und endlich gegen eine Stimme, nach dem Vorschläge der Deputationsmajorität: die Ablehnung des dritten Absatzes des Gesetzentwurfs, sowie der vor geschlagene Zusatz Seite 359 des Berichts: „Scheiden un Laufe" bis zu den Worten: „hierbei nachzugehen (vergl. 88 3 und 6)," angenommen. 8 18 blieb nach der Bemerkung des Herrn Referenten bis nach Berathung der §§ 1 9 bis 27 ausgesetzt, welcher nach Borlesen des Berichts über 8 19 dies auf eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Heinrich um deswillen als nothwendig erklärte, weil 8 18 den Wirkungskreis des Kirchenvorstands sum marisch behandle, während in den bis zum 27. folgenden Paragraphen deS Gesetzentwurfs die unter 1 bis 9 aufgeführten verschiedenen Theile dieses Wirk ungskreises abgehandelt würden. Ohne daß eine Debatte stattgefunden, sprach Herr Referent das Schlußwort und fand nach einer Bemerkung des Herrn Staatsministers Freiherrn Or. von Fal kenstein statt. Auf gesonderte Fragstellung nahm die Kammer, gemäß dem Vor schläge der Deputation, den Wegfall der im ersten Absätze zu lesenden Worte: beziehungsweise unter Vernehmung mit den weltlichen Behörden und mit freien christlichen Vereinen für allgemeine sittliche und christlich-kirchliche Zwecke, dagegen den Eingang dieses Absatzes bis mit den Worten: „sondern auch" einstimmig an. 33*