822 Die folgenden Paragraphen 1 7 bis 24 gaben keine Veranlassung zu Debatte, und es wurden durchgehends mit Einstimmigkeit 88 17 und 22 mit den von der Deputation empfohlenen Abänderungen, dagegen die 88 18 bis mit 21 und 23 und 24 unverändert nach dem Entwürfe genehmigt. Bei 8 25 brachte Herr Abgeordneter Fahnaner den unter II. dem Protokolle beiliegenden Antrag ein, der jedoch die erforderliche Unterstützung nicht fand, und es wurde sodann der Paragraph unverändert gegen 1 Stimme, sowie ohne weitere Debatte 8 26 mit den von der Deputation bevorworteten Abänderungen, und 8 27 unverändert nach dem Entwürfe, beides einstimmig, genehmigt. Ebenso fand der Seite 776 des Berichts von der Deputation empfohlene, auf den Gesetzentwurf im Ganzen bezügliche, vorher ausgesetzte Antrag einstimmige Annahme. Die hierauf von dem Herrn Präsidenten an die Kammer gerichtete Schluß frage: will die Kammer dem Gesetzentwürfe über die Wahl von Gerichtsschöffen und die Mitwirkung derselben bei der Verhandlung und Aburtheilung der bezirksgerichtlichen Strafsachen mit den beschlossenen Abänderungen und Zusätzen ihre Zustimmung ertheilen? wurde von 41 Stimmen bejaht und von 14 Stimmen verneint.