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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.07.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-07-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186407092
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640709
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640709
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-07
- Tag1864-07-09
- Monat1864-07
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.07.1864
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths dn Stadt Leipzig. M 191. Sonnabend den 9. Juli. 1864. Bekanntmachung. Der bi-her im Haupt-Mittelgebäude in Reichels Garten angebracht gewesene Briefkasten Nr. 16 befindet sich von heute an Ecke der Erdmann-- und Zimmerstraße, am Hause von Frau Henry. Leipzig, den 9. Juli 1864. Königliche- Ober - Post - Amt. In Vertretung Peter. Bekanntmachung. In den Fleifchhallen der Georgenballe soll die Abtheilnng Nr. LS nebst zugehöriger Kellerabtheilung anderweit »o« 3V. Juli d. I. an an den Meistbietenden vermiethet werden. Miethlustige haben sich Dienstag den 12. Juli d. I. Vormittags 11 Uhr an Rathsstelle einzufinden, ihre Gebote za thlm und darauf weiterer Beschlußfassung de- Raths, welchem die Auswahl unter den Lieitanten so wie jede sonstige Entschließung Vorbehalten bleibt, sich zu gewärtigen. Die LicitationS- und Miethbedingungen liegen an RathSftelle zur Einsicht aus. Leipzig, den 1. Juli 1864. Des Raths der Gtadt Leipzig Finanz-Deputation. Inr Lrnntmß der Stadtverordnete« bringe ich L die nachstehende Vorlage de- Raths, so wie II. den vencht des Finanzausschusses darüber. Joseph. . . . ^ MM Bei der bevorstehenden Legung de- Röhrennetzes der Waffe^ leitung ist eS sowohl im Interesse de- Straßenverkehrs, als der Grundstücksbescher erwünscht, wenn die Anschlüsse von Privat leitungen an die öffentliche Leitung gleich jetzt mit hergestellt wer den können, denn damit würde dem künftigen Aufbruche der wieder- -ergestellten Straßen vorgebeugt, die Anlage aber auch für die Waflerentnehmer billiger hergestellt werden können. Diese Rück- stchten veraulaßten uns, den künftigen Wassertarif schon jetzt zu bearbeiten, um auf Grund dessen die hiesige Einwohnerschaft zur bindenden Anmeldung des etwaigen Wasserbedarfs aufzufordern, da nur dann, wenn die Wasserconsumenten wissen, zu welchen Zahlungen sie sich zu verpflichten haben, schon jetzt eine bestimmte Entschließung über die künftige Benutzung der neuen Wasserkunst erwartet werden kann. Indem wir daher den Herren Stadtverordneten in der Beilage den von uns beschlossenen Tarif zur gefälligen Prüfung und Zu stimmung unter Verweisung auf die demselben beigegebenen erläu ternden Bemerkungen ergebenst miltheilen, schicken nur darüber im Allgemeinen noch Folgendes voraus. Der für den Verbrauch von Wasser aus der neuen Wasser kunst zu zahlende WafferzinS soll nach unserer Auffassung nicht darauf berechnet sein, für die Stadtcasse eine Einnahmequelle dar zubieten, wohl aber wird Bedacht darauf genommen werden müssen, daß der Tarif den IahreSbedarf der Wasserkunst an Verwaltungs kosten, Zinsen und Amortisation des AnlagecapttalS dann zu decken im Staude ist, wenn dieselbe sich in möglichst ausgedehntem, der vollen Ausnutzung sich nähernden Betriebe befindet, so daß mit hin, wenn auch nicht für die ersten Jahre, doch in nicht zu fern liegender Zeit die Möglichkeit gegeben ist, Ausgabe und Einnahme der Wasserkunst, ohne erheblichen Zuschuß aus der Stadtcasse zu balanciren. Um nun hierzu den rechten Maßstab bei Feststellung de- Tarif- zu finden, mußte zunächst der Bedarf-etat beziffert werden. Derselbe bildet den ersten Theil der Beilage und lst zu demselben nur zu bemerken, daß er in den Positionen I. 1 —14., H. 15. nach den hierüber anderwärts gemachten Erfahrungen auf gestellt worden ist ; die Gehaltssätze für die dabei zu verwendenden Arbeitskräfte aber schwerlich niedriger gegriffen werden dürsten, zumal sie mit den Gehalten unserer übrigen Beamten im rich tigen Verhältnisse stehen, und daß endlich die Beträge für Zinsen und Amortisation al- gegebene nicht abzuändernde Zahlen sich darstellen. Ist nun aber durch diesen Etat die voraussichtliche Bedarf summe gesund«, so war die Deckung derselben nur in der Ver cheilung der zu fordernden Wassermafse» auf diesen jährlich« Äesaunntbetrag der Bedürfnisse zu suche», und wenn sich hierbei ergeben hat, daß im Falle der vollen Ausnutzung der Wasserkunst die Lieferung von 1000 Cubikfuß Wasser die Selbstkosten von 15 Ngr. 9,25 Pf. verursachen, so konnte eS sich nur darum han deln, ob diese Selbstkosten den Maßstab für den Tarif absolut abgeben sollen, oder durch einen mäßigen Zuschlag zu erhöh« seien? Wir mußten un- für das Letzter« entscheiden. Denn em- mal lehrt die Erfahrung, daß selbst nach deren zehn- und mehr jährigem Betriebe die in Deutschland Vorhand«« neu« Wasser anstalten nicht vollständig auSgmutzt werden, vielmehr deren Be nutzung Seilen der Bevölkerungen immer nur eine theilweise, wenn auch im einzelnen Falle nach einem hohen Procentsatze be messene, bleibt. Schon hierdurch wird aber die obige Selbstkosten berechnung zu Ungunst« der Deckung eine unrichtige, denn es ist selbstredend, daß dann, wenn sich die feststehenden Bedarf-Positionen an Zinsen und Amortisation de- AnlagecavitalS, so wie der Ge halte und sonstiger durch den Mindergebrauch der Anstalt sich nicht verringernder Verwaltungsspesen auf ein geringeres Wasser- quantum, als oben angenommen worden, verteilen, die Selbst kosten für je 1000 Eubiffuß höher als die oben berechnet« werden müssen. Neben diesem nur finanziellen Gesichtspunkte macht sich aber für einen mäßigen Zuschlag noch ein sehr wichtiger, die allgemeine Wohlfahrt wesentlich berührender Grund geltend. Wollte man nämlich den Wasserzins in allen Fällen genau nach den Selbstkosten feststellen, dann würde kein Consument im Voraus wissen, was er für sein« Wasserverbrauch jährlich auf zuwenden habe, denn die Feststellung der zu leistenden Zahlung würde immer erst nur nach vollständiger Jahresabrechnung er folgen können. Schon diese Unsicherheit würde die Benutzung der Wasserkunst sehr beeinträchtigen. Hiernächst müßte dieser Grund satz dahin führen, daß kein Wasser ohne Wassermesser abgegeben werden könnte, was nicht nur die Anlage der Privatleitungen sehr vertheuern, sondern auch der Verwaltung eine überaus lästige Controle aufbürden würde. Endlich, aber, und das ist für uns der hauptsächlichste maßgebende Grund gewesen, würde die Be nutzung der Wasserkunst für unsere minder bemittelte Bevölkerung nur sehr schwer zugänglich werden und ihr keinenfalls die Wohl- thaten gewähren, welche wir insbesondere für diese Classe unserer Einwohnerschaft davon ganz vorzugsweise erwarten. Die- glauben wir in Folgendem Nachweisen zu können. ' Alle Erfahrungen wessen darauf hin, daß jede Wasserleitung ihre Hauptaufgabe darin zu such« hat, den möglichst reichen, ja unbeschränkten Wasserverbrauch für den Haus bedarf auf die leichteste Weise auch für den Aermeren zu vermitteln. Der wohlthätige Einfluß solchen Wasserver brauchs auf da- Wohlbefinden der Familie in den kleineren und kleinsten Haushaltungen wird sofort Jedem klar, der einen Blick in solche vor und nach der Benutzung einer rationell verwaltet« Wasserleitung zu thun Gelegenheit gehabt hat. Hamburg bietet dafür die schlagendsten Belege. Dieser hauptsächlichste Zweck
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