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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.08.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-08-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186408037
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640803
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640803
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-08
- Tag1864-08-03
- Monat1864-08
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.08.1864
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7 ^ I M. lürab. Hotrl phavt i. ethira. r H-f. w. Hotel !<d»n. und »uw. !lv mberg und tivirrr. Prvffr. n. und testaur. iwaa. tien de- e< Roß. sonne. tel gnni. Witarr, >. goldoe Vavittt. de P uisr 2 Mt. nal-Lnl. «; Baak- U4 25; runge». v. 1851 Westbah» . 129.50; ran0 Pfd. October« Ctr. - > Seplbr.« 00 o - Tr. l4-/, s4 1?«. 19'L Anzeiger. AxMalt drs Kimgl. BrMigtrW Md dl« Raths dn Stadt LkipM. W LI«. Mittwoch dm 3. August. 1864. Stadtverordneten - Sitzung. Die in heutiger Sitzung vom BauauSschuffe zu erstattenden Berichte betreffen: ») die Anlage einer Straße durch das Grundstück ., Zum schwarzen Roß b) eine Eingabe von Adjazenten am niedern Park, die Beseitigung der hohen Bäume läng- der Parkstraße und die Verbreiterung der letzteren betreffend. Joseph. Verhandlungen der Stadtverordneten am 20. Juli 1864. (Lus Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Den Vorsitz führte Herr Vicevorsteher vr. Günther. Zur Erßänzung des mit Ablauf dieses Jahres ausscheidenden Drttt- -til- der Ersatzmänner sind aus der Claffe der Ansässigen 2. aus der der Unangeseffenen vom HandelSstande 1, aus der der Un- lulgeseffenen ohne Unterschied 2 aus den mit Ablauf der Jahre 1865 »uv 1866 ausscheidenden Abtheilungen zum Ausscheiden in diesem Jahre durch das LooS zu bestimmen. Die von Herrn Reißig gezogenen Loose bezeichnten zum Ausscheiden in erster Abtheilung dir Herren Kaufmann Harck und Schröder, in zweiter Herrn Lutsmann Beyer, in dritter die Herren Schuhmachermeister Engelhardt und Advocat Winter. vei der Mitteilung des Raths, daß der Pächter der Gohliser Mühle, Herr Bleichen, die Herstellung seines StallgebaudeS gegen einen Remiß am Pachtzinse selbst übernommen, halte eS zu be wenden. Eine Anzahl Mitglieder des Collegiums, Herr Näser and Genoffen, hatten folgenden Antrag eingebracht: »Bereit- zweimal innerhalb zweier Jahre ist seiten de- Collegiums an den Rath der Antrag gebracht worden, eine Verfügung zu erlaffen, daß jeder Arbeiter einer Krankencaffe angehören müsse; ohne daß dem Anträge entsprochen oder irgend eine Rück antwort erfolgt ist. Bei der großen Wichtigkeit der Sache ersuchen daher die Unterzeichneten das Collegrum, dasselbe möge an den Rath die Anfrage richten: welche Schritte er in dieser Beziehung gethan habe?" Der Antrag fand einstimmige Annahme. Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete das von Herrn vr. Stephane vorgetragene Gutachten de- Finanzausschusses über den Tarif für Be nutzung der neuen Wasserleitung. Diese- Gutachten ist seinem ganzen Inhalte nach bereit- in diesem Blatte abgedruckt. Die Debatte schloß sich an die einzelnen Abschnitte desselben an. Der Herr Referent empfahl zunächst die Annahme de- im Gutachten an die Spitze gestellten leitenden Grundsatzes (Herbei führung möglichst allgemeiner Benutzung der Wasserleitung, beson ders durch die unbemittelteren Claffen, daher keine Bereicherung der Stadtcaffe auf Kosten der Consumenten). DaS noch ziemlich - zur Zeit wenigsten- — im Dunkeln liegende Einzelne werde sich dann später leuhter entwickeln und feststellen können. Nach Eröffnung der Debatte bemerkte Herr Näser, daß er m etwa- von dem Ausschußgutachten abzugehen sich veranlaßt finde. Nach seiner Überzeugung sei selbst der vom Ausschuß für dm HauSverbrauch vorgeschlagene Satz von 12 Ngr. für je 50 OEllen Wohnraum zu hock. Die DurchschnittSoerechnung, auf vier Einheiten für jede Familie angenommen, scheine nämlich den hiesigen Verhältnissen nicht ganz zu entsprechen. Man müsse müdesten- fünf solcher HauShaltungS-Einheiten für jede Familie im Durchschnitt annehmen. Er halte daher eine weitere Herab- schung de» Tarif- für die Einheit beim HauSverbrauch auf 10 Ngr. Anchtiaer. Ferner machten sich genauere Bestimmungen nöthig sk die Benutzung von Röhrhäyueu, welche dem ganzen Hause zu Gute gingen und daher auch nach Maßgabe der abgabepflichtigen Einheiten de- Hause- zu bezahlen wären. Weiter sei die im RathStarif unter IV. in Aussicht genommene jährliche Abgabe für Benutzung de- Wasser- bei FeuerSgefahr nicht zu rechtfertigen. Der Verbrauch des Wassers und die Anlage der Leitung zu solchem Zwecke gehe weit mehr der Allgemeinheit, als dem Einzelnen, welcher dafür zahlen solle, zu Gute. Die. welche gar keine Leitung in ihr HauS legten, müßten trotzdem da- Wasser zum Löschen Seiten der Stadt geliefert erhalten, während nach dem RathSbeschluffe der Abnehmer, dafern es bei ihm nie brenne, Jahr aus Jahr ein für von ihm gar nicht entnommene- und ver wendete- Wasser eine Rente zahlen müsse. Herr Näser faßte seine Bemerkungen in folgenden Anträgen zusammen: I. Bei 5. a. b. v. statt 12 Ngr. zu setzen: 10 Ngr. II. Der Antrag unter 8 soll lauten: »Stetig fließendes Wasser (Röhrtröge) wird an Hausbesitzer abgegeben, wenn dieselben den gleichen Wasser- zinS bezahlen, der sich ergeben würde, wenn alle Woh nungen de- Hause- nach 5. ». b. o. veranlagt werden." »Dem Rathe bleibt eine Feststellung Über die Weite de- OefsnungShahneS, die im Verhältniß zur Höhe des WafferzlnseS stehen könnte, Vorbehalten." III. Tarif IV. zu streichen. Anlangend den vom Ausschuß an die Spitze gestellten leitenden Grundsatz, so sprach Herr Cavael im Allgemeinen seine Zustim mung zu demselben aus. Auch Herr SiegiSmund erklärte eS für völlig gerechtfertigt, daß man die Herstellung der Wasserleitung nicht rer Privat-In dustrie überlassen, sondern daß die Eommun dieselbe in die Hand genommen habe. Da eS sich nicht empfeblen dürfte, den Gesammt- aufwand durch allgemeine Steuer aufzubringen, so erscheine es sehr wünschenSwerth, den niedrigsten Preis für den Verbrauch anzunehmen. Deshalb empfehle er die Annahme der NLserschen Anträge. Herr vr. Kollmann wie- auf die Nothwendigkeit hin, die öffentlichen Röhrtröge, namentlich im Interesse de- ärmeren Tbeils der Bevölkerung, wenigsten- an allen den Plätzen beizubehalien, an denen sich solche Röhrtröge gegenwärtig befinden. Die neue Wasserleitung werde. dafern man die Beseitigung dieser Röhrtröge beabsichtigen sollte, den Armen keinen Bortheil bringen, sondern für dieselben geradezu ein Unglück sein. Herr Graß Hof trat dieser Ansicht allenthalben bei, besonder- auch im Hinblick auf alle die Fälle, wo die betreffenden Haus besitzer von der Wasserleitung keinen Gebrauch machen wollen oder können. Herr Gütin er entgegnete, daß ja die Flüsse zur Benutzung immer offen ständen und auch sonst Abhilfe zu schaffen sein werde. Herr Madack schloß sich dagegen den Kollmannschen Be merkungen an, indem er besonder- auch auf die Nachtheile hm- wie-, welche — dafern die Wasserleitung Quellwaffer zusühre — bei dem nothwendigen Bedarf von zum Waschen und andern bäuS- lichen Verrichtungen geeignetem weichen Wasser sich Herausstellen müßten. Der Herr Referent bezeichnte da- durch die Leitung zuzu- sührende Wasser zum Hausgebrauch vollständig, zum Trinken mög licherweise brauchbar.
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