438 litäten sind, hat man zum Theil diese benutzt. Man glaubt von Beibehaltung dieser Bestimmung Abstand nehmen zu sollen. Schwierigkeiten und Weiterungen entstehen nicht selten aus der in § 119 des Gewerbegesetzes angegebenen Scheidung des aus der Staatscasse zu über tragenden Aufwands, namentlich rücksichtlich der Vergütung der Reisekosten. Es ist ganz natürlich, daß man namentlich in den Bezirken, welche durch Besteuerung der Gewerbtreibenden nur wenig aufbringen können, möglichst wenige Sitzungen ohne Regierungsveranlassung zu halten geneigt ist. Jnterpretationszweifel einer seits, Verzögerungen andererseits, sind die Folge davon. Das ganze System des § 119 nöthigt die Kammern zu einer speciellen Rech- nnngsablegung dem Ministerium gegenüber, wobei wieder die Scheidung der Aus gaben Schwierigkeiten macht, und durch den Umstand, daß solche Rechnungen nicht leicht allen im Staatsrechnungswesen zu machenden formellen Anforderungen entsprechen, Differenzen und Weitläufigkeiten entstehen. Die Neigung der verschiedenen Handels- und Gewerbekammern, ihr Budget mehr oder minder umfänglich zu gestalten, ist nach der Natur der Bezirke und der maßgebenden Persönlichkeiten sehr verschieden. Was man in dem einen Bezirke für nothwendig hält an Aufwand für Reisekosten und sonstigen Aufwand zu be sonderen Ortsuntersuchungen oder Jnstrnctionsreisen, für Bücher, Zeitschriften rc., das wird in dem anderen für überflüssig gehalten; über die Umfänglichkeit und äußere Ausstattung der Berichte, über die Höhe der Seeretärsgehalte, kurz über fast alle wesentliche Punkte sind die Ansichten nicht völlig gleich, doch hat sich eine entschiedene Tendenz nach Erhöhung der meisten Positionen fast überall geltend gemacht. So weit diese Positionen vom Staate nach § 11 9 zu decken sind, hat das Ministerium nicht über die Grenzen des bewilligten Budgets hinausgehen können, ohne doch in Folge der ganz über alle Erwartung hoch ausfallenden Wahl kosten eine Ueberschreitung verhindern zu können. So weit aber die Kosten den Bezirk treffen, hat sich wieder die Ungleichheit der Bezirke geltend gemacht; wäh rend Leipzig, Chemnitz und Dresden durch verhältnißmäßig seltene und schwache Anlagen schon ausreichende Mittel beschaffen konnten, waren Zittau und nament lich Plauen wegen der sehr geringen Zahl hoch besteuerter Gewerbtreibender in der ganz entgegengesetzten Lage und mußten daher entweder von der Staatscasse Ab hülfe erwarten oder eine Aendernng der Bezirke und des Systems erstreben. Es ist daher nicht zu verwundern, daß von Dresden (mit Ausnahme eines Wunsches wegen Eintreibung der Reste), Chemnitz und Leipzig keine Anträge zu § l 19 ge stellt worden sind. Zittau wünscht den gesammten Aufwand der Handels und Gewerbekammern auf die Staatscasse übernommen, eventuell aber zu den Beiträgen auch alle Stimmberechtigten, also bis zu einem Thaler Steuercensus