Decret an die Stände, Eisenbahnen betreffend. Eingegangen bei der II. Kammer den 1. März 1868. Wir, Jobaim, von Gottes Gnaden König von Sachsen re. rc. re. lassen den gelreuen Ständen in Erwiderung auf die in der Ständischen Schrift vom 22. August 1864 bezüglich verschiedener Eisenbahnprojecte gestellten An- t träge, sowie über den Stand der Eisenbahnfragen in Sachsen überhaupt, in i Anschluß an die in der gedachten Ständischen Schrift beobachtete Reihenfolge, l nachstehende Mittheilung zugehen und sehen einer Erklärung der getreuen Stände j hierauf, soweit es einer solchen bedarf, in Huld und Gnaden entgegen. Zu I. Eisenbahn von Freiberg nach Chemnitz. Dem ständischen Anträge entsprechend ist mit dem Baue dieser Bahn, welche ft in Flöha sich an die Chemnitz - Annaberger Bahn anschließt, im Jahre 1 866, n nach Bollendung des Baues der Voigtländischen Eisenbahn, begonnen worden. Es erlaubten jedoch die politischen Ereignisse im Jahre 1866, sowie deren § Folgen im Jahre 1867 nicht, den Bau mit vollen Kräften zu betreiben, so daß diese Bahn nicht früher, als in der ersten Hälfte des Jahres 1869 dem Betriebe at wird übergeben werden können. Es würde indessen, selbst bei einer stärkeren Förderung der Erdarbeiten, die M Vollendung des Baues nicht viel zeitiger zu ermöglichen gewesen sein, weil die vorkommenden großen Kunstbaue und schwierigen Felsenarbeiten keinesfalls vor sck dem Spätherbste 1868 hätten vollendet werden können, da bei diesen Bauen nur eine beschränkte Zahl von Arbeitern mit Nutzen beschäftigt werden konnte. Gleichzeitig mit der Hauptbahn ist der Bau der in Punkt I. (1. der Stän- stck dischen Schrift erwähnten Zweigbahn nach Frankenberg und Hainichen in Angriff genommen und fortgeführt worben, die sich bei Wiesa von der Chemnitz-Annaberger Staatseisenbahn abzweigt. Erste Abcheikmg, 3. Buw. 113