597 .N 102. Ständische Schrift auf das Königliche Decrct Nr. 73 vom 2 November 1867, die Immatriculalion der Advocalen betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. (§w. Königliche Majestät haben der Ständeversammlung ein Allerhöchstes Dccret vom 2. November vorigen Jahres, die Immatrikulation der Advocalen betreffend, zugehen lassen. Nach verfassungsmäßiger Berathung und Beschlußfassung in beiden Kammern ertheilen wir zu dem im Allerhöchsten Decrete Nr. 7 3 dargelegten Verfahren andurch die Ständische Genehmigung und verharren in tiefster Ehrerbietung und unwandelbarer Treue Ew. Königlichen Majestät Dresden, den 17. Januar 1868. allerunterthänigst treugehorsamste Ständeversanunlung. 88*