Ständische Schrift, die Petition von Carl August Döbnert in (sonradsdors und Genossen wegen Hüttenrauchscbäden betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. (^'ine Anzahl Grundstücksbesitzer aus der Nähe der Muldner und Halsbrücker Hütten, Carl August Döhnert und Genossen, haben, indem sie wegen der ihnen durch den Hüttenrauch verursachten Schäden wiederholte Klage erhoben, an die Ständeversammlung das Gesuch gerichtet: „Dieselbe wolle, um ihnen eine gründliche Hülfe zu gewähren, bei Ew. Königlichen Majestät Staatsregiernng ein Gesetz dahin gehend vermitteln, daß der Staatsfiseus die durch die Hültenranchschäden be troffenen Grundstücke, wenigstens soweit dieselbeit überhaupt bei dem fis calischen Hüttenwerke, namentlich bei Hilbersdorf und zu Halsbrücke gelegen sind, auf Provocation der Besitzer dieser Grundstücke käuflich zu acquiriren verpflichtet ist." Nach vorgängiger verfassungsmäßiger Berathung, sowie Vernehmung mit einem Commissar Ew. Königlichen Majestät Staatsregierung haben wir zwar nicht zu der Entschließung kommen können, dem in der erwähnten Petition ent haltenen Wunsche zu entsprechen, wir haben jedoch beschlossen, an Ew. König lichen Majestät Staatsregierung das Gesuch zu richten: „Dieselbe wolle mit dem freien Ankäufe der vom Hüttenrauche be troffenen Grundstücke, insoweit für dieselben nicht unangemessene Forder ungen gestellt werden, in seitheriger Weise fortfahren, diesen Ankauf aber namentlich da eintreten lassen, wo in Folge nothwendiger rascher Ver äußerung der vom Hüttenrauche betroffenen Grundstücke den Besitzern