784 man durch weitere Verhandlungen mit der Kaiserlich Oesterreichischen Regierung ! g und der Direktion der Nordbahngesellschaft sich vollständige Sicherheit darüber r verschafft hat, daß durch den Bau der Böhmischen Nordbahn auch wirklich die be- » theiligten Sächsischen Interessen in möglichst ausgedehnter Maße Befriedigung s finden und dabei auch das Interesse des Norddeutschen Bundes bezüglich der r: Landesvertheidigung (Art. 4 Nr. 8 der Bundesverfassung) gehörig gewahrt wird. ! .c Auch scheint es, nach der Ansicht der Regierung, bei den diesseits betheiligten wich- ! -t tigen Interessen sehr wünschenswerth, daß die Verbindungsbahnen zwischen dem ni Endpunkte der Böhmischen Nordbahn und der Löbau-Zittauer, beziehendlich der n Zittau-Großschönauer Bahn nicht von einer ausländischen, im Wesentlichen ganz zr andere Interessen verfolgenden Gesellschaft, sondern als Sächsische Staatsbahnen in hergestellt werden. Unter diesen Umständen wird es jedenfalls nothwendig werden, mit Rücksicht auf die neue Gestaltung der BerkebrSverhältnisse, wie sie nach Eröffnung der Böhmi- -ä schen Nordbahn eintreten wird, auch einen neuen Plan in Betreff der in der süd- ! -o lichen Lausitz zu erbauenden Eisenbahnen festzustellen und sodann aus der Basis 8i dieses diesseitigen Planes in Verhandlungen niit der Kaiserlich Oesterreichischen m Regierung und der Direktion der Nordbahngesellschaft einzutreten. Ueber den Bau einer der in Frage kommenden Linien auf Staatskosten kann ni die Entschließung zur Zeit um so unbedenklicher ausgesetzt werden, je weniger es 8Z in diesem Augenblicke an sich räthlich erscheinen kann, kostspielige Baue, deren so- >a fertige Ausführung nicht durch eine dringende Nothwendigkeit geboten erscheint, auf die Staatskasse zu übernehmen. Dagegen dürfte es in jeder Beziehung zweckmäßig erscheinen, der Regierung gn hinsichtlich derjenigen Bahnen in der südlichen Lausitz, über deren Ausführung auf sm diesem Landtage noch eine Vereinigung zwischen Regierung und Kammern zu uz Stande kommt, auch die Ermächtigung zu eventueller Anwendung des Eppropriations- k gesetzes zu ertheilen. Mit Rücksicht auf diese Sachlage hat die Regierung auch ein Gesuch der Direktion der Böhmischen Nordbahngesellschaft um Coucession zur Erbauung und ctn zum Betriebe zweier Locomotiveisenbahnen von Rumburg zum Anschlüsse an die sia Löbau - Zittauer Bahn bei Großschweidnitz, sowie von Warnsdorf nach Großschönau uv zur Zeit abgelehnt, wird auch auf weitere Verhandlungen über diese beiden Eisen- t -n: bahnanschlüsse nicht eher eingehen, als bis ihr die bezüglichen Beschlüsse beider ne Kammern deshalb vorliegen.