16S Zu Pos. 16 e., Justiz-Neubauten, haben wir außer dem Normalquantum von 20,000 Thlr. noch 25,000 Thlr. transitorisch bewilligt, und zwar: 1. 10,000 Thlr. aufGrund des Allerhöchsten Decrets vom 24. Februar 1868, die Erhöhung der bei genannter Position eingestellten Summe von 20,000 Thlr. auf 30,000 Thlr., und 2. 15,000 Thlr. aufGrund des Allerhöchsten Decrets von demselben Tage, den Ankauf des Röhling'schen Grundstücks in Annaberg zu Justiz zwecken um den Preis von 30,000 Thlr. betreffend. Wir genehmigen den letzteren Ankauf zu Erlangung geeigneter Gerichts» localitäten in Annaberg, dergestalt jedoch, daß die Kaufsumme von den Beständen des mobilen Staalsvermögens gezahlt werde, weshalb wir den am Schlüsse deS Einnahmebudgets postulirten, aus eben diesen Beständen zu entnehmenden Er- füllungsbctrag des Ausgabenerfordernisses um 15,000 Thlr. erhöht haben. Bei Pos. 22 a., für gewerbliche Zwecke und Anstalten, haben wir die in der Unterposition I. (zur Beförderung der Gewerbe) hauptsächlich wegen des Mehraufwands für die Handels- und Gewerbekammeru postulirte Er höhung der Dispositionssumme um 3300 Thlr. nur transitorisch bewilligt, nach dem uns von Ew. Königlichen Majestät Regierungscommissarien bestätigt worden ist, daß die Aufstellung dieses Postulats ohne jede Berücksichtigung der durch die Ständische Schrift vom 27. Mai 1868 genehmigten Novelle zum Gewerbegesetze vom 15. October 1861 erfolgt sei und nach Einführung dieses Abänderungsgesetzes für künftige Budgetvorlagen die Höhe deS nurgedachten Po stulats anderweit festzustellen sein werde. Dagegen haben wir nach näherem Inhalte der Ständischen Schrift vom 4. März 1868 beschlossen, daß dem Ausschüsse der Chemnitzer Gewerbe- und In dustrieausstellung vom Jahre 1867 ein Beitrag von 5000 Thlr. zu Deckung des vorhandenen Deficits aus der allgemeinen Staatscasse ausgezahlt und diese Bewilligung mit jährlich 2500 Thlr. transitorisch in da« Budget für die Jahre unter Pos. 22a.I. eingestellt werde.