211 152. Ständische Schrift auf den Antrag des Abgeordneten Riedel und Genossen, die Revision des Generale vom 24. Juli 1811 betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. Aie Abgeordnete» Riedel und Genossen haben unter Bezugnahme auf die stän dischen Anträge vom 20. August 1864, die Revision des Generale vom 24. Juli 1811 betreffend, beantragt, daß ein diesen Anträgen entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werde. Nach verfassungsmäßiger Berathung in beiden Kammern haben wir uns zu dem wiederholten Anträge geeinigt: Ew. Königlichen Majestät Staatsregierung wolle den in der Ständischen Schrift vom 20. August 1864 enthaltenen, die Sonntags- feier betreffenden Anträgen entweder für ein dem nächsten Landtage vor zulegendes neues Polizeistrafgesetz, oder für eine desfallsige besondere, dem nächsten Landtage zu machende Gesetzvorlage Berücksichtigung angedeihen lassen. Indem wir Ew. Königlichen Majestät diesen unseren Beschluß ehr- erbietigst unterbreiten, verharren wir in tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Treue als Ew. Königlichen Majestät Dresden, den 28. Mai 1868. allerunterthänigst treugehorsamste Ständeversammlung.