262 Erfolgt die sofortige Entlassung aus anderen, als den gesetzmäßigen Gründen, so kann der Bergwerksbesitzer zwar nicht zur Wiederannahme des Arbeiters ge- nöthigt werden, er ist aber verpflichtet, dem Letzteren noch das auf die Kündigungs frist ausfallende Lohn zu gewähren. § 82. Wirkung de» freiwilligen sofortigen Abgangs. Wenn ein auf Kündigung angelegter Arbeiter die Arbeit aus einem der § 80 unter b. 1 bis 4 gedachten Gründe ohne Aufkündigung verläßt, so ist ihm das Lohn auf die Kündigungsfrist oder, wenn er vor Ablauf derselben anderweit Berg arbeit erhält, bis zu diesem Zeitpunkte zu zahlen. In dem Falle jedoch, wenn der Arbeiter auf Grund § 80b. 4 wegen Be triebseinstellungen der in 8 80a. 12 gedachten Art die Arbeit ohne Aufkündig ung verläßt, kann er nur das bis zu seinem Abgänge verdiente Lohn fordern. Arbeiter, welche die Arbeit ohne Kündigung verlassen, ohne dazu nach dem Arbeitsvertrage, der Arbeiterordnung, oder nach den § 80 b. bezeichnten gesetz lichen Bestimmungen berechtigt zu sein, verlieren nicht nur jeden Anspruch auf das Arbeitslohn von Zeit ihres Austritts an, sondern haben auch allen dem Berg gebäude durch ihren Austritt verursachten Schaden zu ersetzen. 8 83. Verabredungen der Arbeiter. Verabredungen von Arbeitern zur Erzwingung höherer Löhne, kürzerer Arbeits zeit rc. sind für die Theilnehmer nicht verbindlich. Anmaßung von Strafgewalt über die Genossen, Verrufserklärungen und jede Anwendung physischer oder moralischer Zwangsmittel gegen Solche, welche Beschlüssen und Verabredungen der obigen Art nicht beitreten wollen oder von schon gefaßten und getroffenen zurücktreten, werden an jedem Theilnehmer mit Gefängniß bis zu 4 Wochen, an den Anstiftern und Anführern mit Gefängniß bis zu 8 Wochen bestraft, es sei denn, daß der Thatbestand eines nach dem Strafgesetzbuche mit Strafe bedrohten Verbrechens vorliege. 8 84. Unterstützungscasi en. 1. Für die Bergarbeiter und deren Angehörige sollen Unterstützungscassen bestehen. u) Für den Erzbergbau hat eS, vorbehältlich der Aenderung einzelner Bestimm ungen durch Regulative, bei der bestehenden Einrichtung von Revierknapp-