426 ö. Vorlagen an dir getreuen Ktünde, rückstchtlich deren es Unserer Entschließung noch bedarf. Die Gesetze 1. einige Bestimmungen über den ConcurS der Gläubiger betreffend, 2. eine Beschränkung der Wirksamkeit der von Ehegatten vorgenommenen Veräußerungen, das Verfahren auf Einsprüche Dritter bei der Hülfs- vollstreckung und einige Bestimmungen über die Zwangsversteigerung betreffend, sollen mit den von den getreuen Ständen beantragten Abänderungen publicirt werden. Sticht minder werden die Gesetze 3. Abänderungen der Strafproceßordnung betreffend, 4. die Aufhebung, beziehendlich Abänderung einiger Artikel deö Strafgesetz buchs betreffend, 5. die Bildung von Geschwornenlisten und der Geschwornenbank betreffend, 6. das Verfahren in den an die Geschwornengerichte gewiesenen Sachen be treffend, 7. die Wahl von Gerichtsschöffen und die Mitwirkung derselben bei der Ver handlung und Aburtheilung der bezirksgerichtlichen Strafsachen betreffend, nachdem diese Gesetze die verfassungsmäßige Zustimmung der getreuen Stände gefunden, mit den von denselben beantragten Abänderungen und Zusätzen zur Publication gelangen, sobald die von Unserer Regierung in Uebereinstimmung mit den getreuen Ständen beschlossene neue Redaction erfolgt sein wird. 8. Nachdem die getreuen Stände zu der Verordnung vom 9. Januar l 865, das Verfahren in nichtstreitigen Rechtssachen betreffend, die früher vorbehaltene Genehmigung ertheilt haben, und die dabei in der Schrift vom 21. April dieses Jahres unter 1 ausgesprochene Voraussetzung durch die Bestimmung im 8 21 unter 2 des oben unter L. 2 erwähnten, demnächst zur Publication gelangenden Gesetzes erfüllt worden ist, so werden Wir die zu gedachter Verordnung ertheilte ständische Genehmigung zur öffentlichen Kenntniß bringen lassen. Bon den in der Schrift vom 2 l. April dieses Jahres unter 2 bis 7 ge stellten Anträgen hat der Antrag unter 6 bereits Erledigung gefunden, wogegen Wir die übrigen unter 2 bis 5 und unter 7 gestellten Anträge Unserer Regierung zu sorgfältiger Erwägung überwiesen haben.