Anzeiger 'l i » 1 > ^ i »mlidlM di« Söchl. LkjirWrichl« md dt« «ch» dir SM SchM. M 307. Mittwoch den 2. November. 1864. Bekanntmachung. Der höchste und niedrigste bei uns angezeigte Verkaufspreis des RoggenbrodeS vom 1. November 1864 an bis auf Weiteres, bei einem mittleren Marktpreise von 3 Thlr. 1 Ngr. 3 Pf. für den Scheffel Roggen, ist: I. Da- Pfund Brod erster Qualität: höchster Preis Li Pfennige bei den Landbrodbäckern Nr. 3. Me««iSe, K Leichsenring, 6. Schnieder, 7 Schichtholz, 8. Deparade, 9 Joachim, 11. Hnnqer, 14. Sander, 15. Hüfner, 16. Pätz, Nr. 17. «Seidel, 18 Oettler, 19 Führt««, 21. Dresdner, 23. Träger, 24. JunghannS, 25. Riedel, r«. «lrpztg, 27. Urenkel, eichmanu. Nr. 35. Schlippe, - 3«. Kleefferg, - 37. Reinhardt, - 38 Pnchmaun, - 46. Ltppner, - 55 Sprung, - 57. Wanck, - 59 Müller, . 64 Vager, - 86 Gxner, 34 niedrigster Preis 8 Pfennige bei den Bäckermeistern Vilz, Friedrichsstraße Nr. 1, Lohrengel, Windmühlenstraße Nr 56, DaS Pfund vrod zweiter Qualität: höchster Preis L« Pfennige bei den Landbrodbäckern Nr 82 Tchünemnnn, 83. Seyfferth, 84 Schumann, 85 Berthold, 95. Bartmuff, 96 Lichtenberg, 97 Günther, 162 Areiberger, 167. Graneiff, 118 Schramm; Luther, Windmühleustraße Nr. 19, Schnurbnfch, Thalstraße Rr. 12. Nr 3. Mennieke, - 5. Leichfenring, - 6. Schnieder, - 7. Schichtholz, - 8. Deparade, 9 Joachim, - 11. Hunger, - 14. Sander, - 15 Hüfner, - 16. Pätz, Nr. 17. Geidel, 18. Oettler, 19. Föhrin«, 21. Dresdner, 23. Träger, 24. JuughannS, 25. Riedel, 26 Klepzig, Urenkel, Rr. 35. Schlippe, - 36 Kleeberg, - 37 Reinhardt, » 38 Puchmann, - 46. Tippner, - 55 Sprung, - 57 88an^S, - 59. Müller, - 64 Vnger, Nr. 86. Gxuer, - 82 Schüneman«, - 83. Seyfferth, - 84 Schumann, 85 Berthold, - 95 Bartmuff, - 96 Lichtenberg, - 97. Günther, - 162 Freiberger; Leipzig, den 29. Oktober 1864. 27. 34 Teichmauu, niedrigster Preis 7 Pfennige bei dem Bäckermeister Kühne, Zeitzer Straße Nr. 1. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Ritscher, Act. Bekanntmachung. Dem hiesigen Bürger Herrn Grnst Hauptmann ist zur gewerbmäßigen Vermittelung von Käufen, Verkäufen, Local vermiethungen und Stellengesuchen, mit Ausschluß der Gesindemäkelei, Concession ertheilt worden. was wir h erdurch zur öffentlichen Kenntmß bringen. — Leipzig am 26. October 1864. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. vr. Günther. Lirchenbeleuchtung. Heute Mittwoch wird die Heizbarmachung der hiesigen Gottes häuser im Collegium der Stadtverordneten abermals zur Verhand lung kommen. Äm Grundsatz ist dieselbe wohl schon angenommen ; nur über die Modalität blieb noch eine Vereinbarung zu erzielen übria. Weil die Sache sich also verhält, so erlaubt Einsender Dieses sich, hierzu den Wunsch auszusprechen, daß mit der Heizung doch zugleich auch — wenigstens für die Nicolaikirche, wegen des da selbst stattfindenden AbendgolteSdiensteS — die Gasbeleuchtung ein zurichten beliebt werden möchte. Wer die Paulinerkirche einmal während eine- AbendgolteSdiensteS besucht hat, wird den wohl- thuenden, würdigen und freundlichen Eindruck bezeugen, den diese Beleuchtung dort hervorbrivgt, während die Nicolaikirche in den AbeudgotteSdievsten trotz der vielen Stearinlichter dunkel und un heimlich bleibt. TS bedarf verhältnißmäßig nur weniger — aber vorteilhaft auch in der Höhe angebrachter — Gasflammen, um jene wohlthuende Helligkeit zu erzielen, und die wöchentlich ändert- halbstündige Gasverbrennung wird sich unzweifelhaft billiger Her ausstellen, als der Verbrauch der Lichter. UeberdieS würde die Gasbeleuchtung wohl auch an den meisten Montag-Abenden für diese AbendgotteSdienste die Heizung unnöthig machen, da die Gasflammen in geschloffenen Räumen schon jene Milderung der starren Kälte, jene gemäßigte Temperatur Hervorbringen dürsten, die man überhaupt nur für die Gotteshäuser durch deren Heizung bezweckte. Hinsichtlich der letzteren sei es aber noch dem Einsender ver- tattet, einige Gesichtspunkte hervorzuheben, welche die Gegner die- er Neuerung mit derselben aussöhnen möchten: 1) die Kirchen reizung soll ja natürlich keineswegs diejenige Bemühung und Arbeit ersetzen oder überflüssig machen, die allein geeignet ist, die Vermehrung des KirchenbesuckS zu bewirken; sie soll nur Diejenigen, welche zur Kirche kommen, vor Erkrankung bewahren ; 2) aus