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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.11.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-11-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186411043
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18641104
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18641104
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-11
- Tag1864-11-04
- Monat1864-11
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.11.1864
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außer de« Zusammenkünften für lediglich engere gesellschaftliche Angelegenhetten allmonatlich em- bis zweimal Vorträge IheilS botanisch-wissenschaftlichen, IheilS gärtnerisch-praktischen Inhalts gehalten werden; daß ausgezeichnete Gärtnereien in der Nähe und Ferne und für wissenschaftliche Zwecke bestimmte Sammlungen lebender Pflanzen durch ihn den Mitgliedern für anschauliche Be lehrung zugänglich gemacht werden, so wie daß auch in diesem Jahre durch zweimalige Ausstellungen von vorzüglich cultivirten, seltenen, oder allgemein nützlichen Pflanzen, von denen nicht wenige selbst aus der Ferne hergesandt wurden, der Sinn für Blumistik und das den Menschen veredelnde Wohlgefallen an dem stillen Leben und Weben der Pflanze in weiteren Kreisen des Publicums gefördert wurde. Daß die Gesellschaft ein Bedürfniß für viele Bewohner Leipzigs und der Umgegend geworden, bezeugt nicht nur ihre fortwährende Zunahme an Mitgliedern, sondern auch der fleißige Besuch der Versammlungen, vorzüglich jedoch der Geist in ihr, welchem es gelingt, Wissenschaft und praktische Tüch tigkeit in friedlicher Weise zu allseitiger Belehrung zu vereinigen. Möge sie fort und fort gedeihen zum Segen des Gärtnerstandes und zur Freude aller Freunde der Pflanzenwelt. — px. — Zur Leurtheilung -es künftigen Alandes -er Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Äctien. Die Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Actien stehen jetzt 260 Thaler und geben sehr wahrscheinlich 19 Thaler Dividende und Zinsen, welche für die Besitzer der Actien eine Rente bildet von ca. 7>/z0.o: 260 : 100 -- 19 : x 7«/l3 0/. Würde nun die Gesellschaft die Nebenbahn von BorSdorf über Grimma, LeiSnig, Döbeln, Nossen bis Meißen bauen, welche sehr wahrscheinlich, da sie eine Länge von 12» 2 Meilen hat, wenigstens 6 Millionen Thaler kosten wird, so entsteht die Frage, auf welche Weise dies bedeutende Capital aufzubringen sei; bloß durch 4"/o Schuldscheine wohl nicht, weil eine solche Summe auf den Markt gebracht, gegenwärtig, wo noch viele Anleihen denselben bean spruchen werden, schwer anzubringen sein würden, man würde daher wohl wenigstens einen Theil der Summe durch neue Actien und bloß den Rest zu 4v/y Zinsen aufzunehmen suchen. Gesetzt nun, man gäbe für 2 » '2 Millionen Thaler neue Actien zu 5V Thlr. aus und zwar den Inhabern einer alten eine neue al pari und 3«, 2 Millionen in 4v/y Schuldscheinen, so würden diese 2 Actien zusammen, die alte zum jetzigen CourS von 260 Thaler und die neue zu 50 Thaler 310 Thaler zu stehen kommen. Brächte nun die alte Bahn eine Dividende von 19 Thaler und die neue Actie 2 Thaler ein, da die neue Bahn wohl schwerlich mehr als 4v y, wie die übrigen sächs. Zwischenbahnen, einbrinaen würde, also zusammen 21 Thaler, wovon aber noch 40v Zinsen von 3»/r Millionen Thaler Schuldscheinen --- 140,000 Thlr. auf 75,000 alte und neue Actien verlheilt, abgezogen werden müßten 1"/i5 Thlr., wonach 192'iz Thaler als Dividende und Zinsen auf 1»/2 Actien kommen. Da nun aber der jetzige Preis der Actien, wie oben ge dacht, eine Rente von 71/3 0/0 gewährt und man diese wohl auch bei den neuen Actien zu erhalten wünscht, so müßte der Cours sich verhältnißmäßig niedriger stellen, denn da 1»/2 Actie, wie oben, nur 19r/iL.THaler Dividende und Zinsen geben werden, so würden solche zusammen nur 260 »o/„ Thaler ( - - *00 —^ werth sein oder Eine Actie nur 173"/33 Thaler. Die jetzigen alten Actien würden sich sonach nur auf 210'o/n Thaler stellen, denn da 1»/2 Actie nur den Werch von 260»«/n Thaler haben und da von die einzuzahlenden 50 Thaler für die halbe Actie abgezogen werden müssen, so würde der Preis (CourS) nur 21V">'n Thaler sein können, wozu allerdings auf dieselbe die im neuen Jahre noch zu erhaltenden 17 Thlr. Dividende und Zinsen zu rechnen wären, also zusammen 227'v/n Thaler. Begnügte man sich jedoch mit einer niedern Rente als 71/3 0 0, etwa mit 6» r oder 6v/y, nun so würde der CourS auch höher sein können. Leipzig, den 25. October 1864. Der Gebrauch -er Petroleum-Lampen. Bei dem immer allgemeiner werdenden Gebrauche der Petro leum-Lampen kann eS nicht fehlen, daß die Unglücksfälle, welche durch jene veranlaßt werden, sich in trauriger Welse vervielfältigen. So wurde erst kürzlich ein herzzerreißender Fall aus Ruhrort be richtet. Ein junges 15 jähriges Mädchen ist mit mehreren Kindern, welche sie zu beaufsichtigen hat, allem zu Hause und will beim Dunkelwerden die Petroleum-Lampe anzünden. Sie steigt also mit einem brennenden Hölzchen auf einen Schemel, die Kleinen stehen um sie herum und gucken nach oben. Kaum berührt jedoch die Flamme den Docht, als eine Explosion erfolgt und das Petro leum einem kleinen Mädchen in den Nacken und einem größeren auf die Kleider schüttet. Beide Kinder stehen augenblicklich, das eine oben, das andere unten in lichten Flammen. Eine im Haufe wohnende Frau schleppt das größere besinnungslose Mädchen zur nahen Pumpe, deren Wasser bald die lodernden Kleider erstickte- Die Kleinere trippelt im Hausflur umher, stampft mit den kleinen Füßchen den Boden und wirft sich endlich vor Schmerz hin, bis sie von herbeigeeilten Nachbarn in eine Stube gebracht und in Decken gewickelt nach dem Hause ihrer Aeltern getragen wird. Die Aermste war entsetzlich verbrannt, die Haut vom Oberkörper loS- geschält und der Kopf scheußlich verunstaltet. Unter den entsetz lichsten Schmerzen hatte sie doch ihr Bewußtsein nicht verloren, und noch eine halbe Stunde vor ihrem Tode wimmerte sie: „Mutter, ich werde doch nicht sterben?" WaS man bei Benutzung von Petroleum-Lampen zu beachten hat, dies scheint, wie eben die noch so häufigen UnglückSfälle be weisen, leider entweder nicht genug bekannt, oder wird zu wenig befolgt. Deshalb seien folgende Vorsichtsmaßregeln, welche von einem Sachverständigen herrühren, recht dringend empfohlen. Vor Allem brenne man nur gutes Petroleum, welches man daran erkennt, daß eS vollkommen wasserhell ist und einen nur ganz schwachen Geruch besitzen muß. Ferner muß eS folgende Probe bestehen. Man gieße etwas Petroleum in eine Untertasse — natürlich darf das Oel nur die gewöhnliche Luftwärme besitzen — und versuche eS mit einem brennenden Fidibus zu entzünden. Gelingt dies nicht, so ist das Oel gut. Dann aber bediene man stch nur guter Lampen, die nicht etwa der leidigen Eleganz zu Liebe leicht zerbrechlich sind. Der Docht muß vollständig den Zu gang zum Oelbehälter ausfüllen; ist der Docht zu schmal, so bildet sich ein offener Canal von außen bis zum Petroleum, durch diesen dringt äußere Luft ein und mischt sich dort mit den Petroleum dämpfen; denn von dem Petroleum verflöchtet sich stets etwas, namentlich im warmen Zimmer, und in Folge dessen sammelt sich ehr leicht und stets gasförmiges Petroleum im Oelbehälter. Ein olcheS Gemenge von Luft und Petroleumgas explo- >irt äußerst leicht; so bedarf eS nur eines Zurückschlagens der Flamme z. B. durch irgend eine rasche Bewegung der Lampe, namentlich wenn sie in die Höhe gehoben wird, oder beim AuS- blasen, und die Explosion erfolgt. Um ein solches Unglück zu ver hüten, ist außer einem genügend breiten Docht noch anzurathen, die Oelbehälter stets vor der jedesmaligen Benutzung der Lampe vollständig zu füllen. Ferner ist ein Auslöschen der Lampe ver mittels des Herunterschraubens des Dochtes zu vermeiden und stets die Lampe auszublasen; denn beim Herunterschrauben kommt der heiße, ja vielleicht gar noch etwas glimmende Docht in zu nahe und zu gefährliche Berührung mit den vorhandenen Pe troleumdämpfen. Dagegen ist das Ausblasen, wenn eben ein Hineinschlagen der Flamme in den Oelbehälter in Folge eines starken Dochtes rc. dabei nicht mehr stallfinden kann, ganz unge fährlich und weit vorzuziehen. Oeffentliche Gerichtssitzungen. Leipzig, 2. Novbr. Auf der Anklagebank saßen heute drei junge Handarbeiter, welche, obgleich mit gesunden Körverkräften ausgestaltet, es gleichwohl für weniger anstrengend zu Hallen schei nen, wenn sie auf Unredliche Weise und unter Eingriffen in fremdes Eigenthum ihren Lebensunterhalt sich erwerben. Gegenwärtig be ziehungsweise 18, 17 und 16 Jahre alt, sind sie bereits rückfällig und, was den ältesten unter ihnen anlangt, wiederholt bestraft worden. Die Anklage zählt mehrere IheilS versuchte, theils voll endete einfache und ausgezeichnete Diebstähle beziehentlich Beschä digung fremden EigenthumS aus Bosheit, zumeist in Gemeinschaft verübt, auf. Ihren Geständnissen zufolge waren Carl Heinrich Adolph Rose von den Thonbergstraßenhäusern und Franz Richard Erich Spar mann aus Connewitz nach vorhergegangener Verabredung während der Nacht vom 18. zum 19. August v. I. in vier verschiedene Gärten des IohanniSthaleS gestiegen und hatten in einem der selben zwei Bienenstöcke, aus welchen sie, ohne ihre Absicht zu er reichen, Honig entwenden wollten, beschädigt, m einem andern aber, da sie sich in der Erwartung, in dem dort befindlichen ver schlossen gewesenen GewächShause werthvolle Gegenstände zu finden und mitgehen zu heißen, getäuscht hatten, eine Anzahl Pflanzen „aus Unsinn" gleichfalls beschädigt und dadurch dem Besitzer einen Schaden von nahezu zehn Thalern zugefügt, in der dritten und vierten Gartenabtheilung endlich einen Spaten und einen Garten- rock entwendet. Die weiter ihnen zur Last fallenden zwei Diebstähle, welche sie einige Tage später, in der Nacht vom 21. zum 22. August in Gemeinschaft mit dem Mitangeklagten Heinrich Robert Kirchhof von hier, gleichfalls im IohanniSthale, verübt halten, waren ausge zeichnete, da vor der That die Fenster der betreffenden Garten- häuSchen, aus welchen sie verschiedene, später theilweise wieder- erlangte Gegenstände im Werthe von einigen Groschen und von über 8 Thaler mitgenommen hatten, von ihnen erbrochen worden waren. Rosen und Sparmann traf, wie wir bereits mitgetheilt, ArbeitS- hauSstrafe in der Dauer von 1 Jahr 10 Monaten und L Jahr 4 Monaten, Kirchhof dagegen wird eine Gefängnißstrafe in der Dauer von fünf Monaten zu verbüßen haben.
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