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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.04.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-04-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186504155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650415
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650415
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar; Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-04
- Tag1865-04-15
- Monat1865-04
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.04.1865
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Anzeiger. Amtsblatt des Söuigl. Bezirksgerichts Md des Raths dn Stadt Leipzig Sonnabend den 15. April. 1865. itmachung, die Bezahlung der Jmmobiliar-Braudcassen-Beiträge betr. I. April d. I. sind die für den I. halbjährigen Termin laufenden Jahres fälligen Brandversich-rungSbetträge de- Gesetzes vom 23. August 1862 mit 2 Pfennige« von der Beitragseinheit zu entrichten und werden die »befitzer und deren Stellvertreter hierdurch aufgefordert, ihre Beiträge von diesem Tage ab spätestens binnen da der Brandcaffengelder-Emnahme allhier (RathhauS II. Etage) zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist executivische gegen die Restanten eintreten müssen. Der Rath der Stadt Leipzig. 1, den 29. März 1865. vr. Koch. Rothe. Bekanntmachung, Miethveränderungsanzeigen betreffend. ja- Verzeichnis der nach Maßgabe von §. 3 der auf die Ginguartterung in Kriegszeiten bezüglichen Gin- an-S-Ordnung für die Stadt Leipzig vom 30. Juli 1851 zur Aufnahme von Natural»Ginquartierung eu Räumlichkeiten und deren Inhaber stets in gehörigem Stande und Ordnung zu erhalten, ist eS nothwendig, riinderungen nachzutragen, und geben wir den Hausbesitzern und Administratoren hiermit auf, jede in den von un oder verwalteten Hausgrundstücken eingetretene Mieth- resp. ZinSveränderung binnen längstens acht h deren Eintritt bei unserem Quartieramt, RathhauS erste Etage, schriftlich anzuzeigen. Unterlassung oder Versäumniß der vorgeschriebenen Anzeige wird unt einer Geldstrafe von fünf Thalern geahndet Leipzig, den 4. April 1865. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Lamprecht. Bekanntmachung. den vergangenen Jahren hat sich der Unfug bet dem Schlipfen des sogen. OsterwafferS am ßerfeiertage in einer Weife gesteigert, daß wir uns veranlaßt gesehen haben, in dieser Richtung -ste polizeiliche Aufsichtsführung anzuorduen. bringen dieß andurch mit dem Bemerken zur öffentliche« Kerrntniß, daß die Gxeedenten nicht rt verhaftet, sondern auch nachdrücklich werden bestraft werde«. >liß, den LL. April 186S. DaS Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Metzler. Trinckler, S. HkrlÄikdkllkS IFall, wo die Großmutter das Kind ihrer Enkelin — also ihren . . '. ^ ^ . I Urenkel — wegen Krankheit der jungen 15 jährigen Mutter „an .lpziy, 14. April. Heute früh m der achten Stunde I Brust nahm," da sie zu gleicher Zeit Mutterfreuden genoß, m einem HauSgrundfiücke auf der Eisenbahnstraße und I Dieser Fall scheint unglaublich, hat aber seine volle Richtigkeit, n der Hofthüre den Leichnam emeS neugeborenen KmdeS I Der Urenkel war 8 Tage, die Mutter 15 Jahre, die Großmutter Aufhebung erfolgte durch l Jahre und die Urgroßmutter 47 Jahre alt. da M-Mß- bekämpften sich gestern Ab-»» -in- - dlr ^^7» ilmge und Schulknaben in ziemlich erbilterler Weise. I " ^uernhos- der Alttnatt. Derselb- hLtt- noch h-h e«. daß ein zufällig dort anwesender, am Kampse l?""» Br-der und drei Schwester», von denen ihn nur noch die Wer Böttcherlehrling -inen Steinwurf in, Gesicht er- ^ dadmch so gefährlich über dem rechten Auge ««rl'tzt I ! chm sosort ärztlich« Hilfe geleistet werden mußte. I ^ -^4sÄ^^^.dild ^kr I Zufluchtsstätte aller Armen. So lange sie zusammen haushielten bUlwlrstem Wickel der Grz. Tapst. I ^ ungefähr während eines halben Jahrhunderts — verkauften 'Geschichten aus Obersteter. Nach-1 ^ ^n einzige- Mal Frucht; alle andere, die sie nicht für ihren aufgezahlt ^worden, welche ein Bauer I Hausbedarf nöthig hatten, ward regelmäßig Woche für Woche von s?üEnanmen „Borgeher (ersten Knecht) für Brod verwandt und den Armen auSgetheilt. Wohl ^ N ulter: „Doch das lst milcht genug, der I ^^n in der ganzen Schweiz wird eine Familie gefunden werden , ^.-^?^orgeher einige ^ ^alb oder, was! f^nen, die so mit Gottvertrauen in schlichter Einfachheit täglich .» X, ».«.E »M M -iw." wieder mit dem Titel „mein Kindsmensch" aus-1 ^ Mame em Paar ehelich verbundender Brautigam, en> chr- «ebt ein« solch« ..KindSmenschin« di« Abwechslung. I l'ch« arbeitsamer Sandwerker, aber ganz «nunterrichtet machte bei der «»et der Fall ist, so zählt st- mehrere solche Kind«-1 An"» Namen. als er unterschreibe» sollte, nur ein Kreuz. Die > P> ihren Freunden. E» ist ehr rührend, wenn' an I Braut dagegen, obwohl auch au« armer Familie, hatte emm gute» md Feiertage» oft drei bi» vier oder auch mehr solche I Schulunterricht genossen; aber al» ihr Bräutigam ihr die Feder Me — oft nur mehr der Kinder wegen — zu übermitteln, z vn mr errotyen lassen Iße sich höchst friedlich vertragen. Wie gesagt, find die I Schn^unterricht geben. «ckerer Geaend sehr beharrlich in ihren HerzenSregungen I — BSrorr, der bekannte Redaeteur deS.Eonstitu- ^ieht nicht selten, daß Enkelin und Großmutter zrrltionuel* und der ehemalige Director der Pariser Oper erzählt in zarte« Bande» -efange» find. Ich weiß eine« - aus der Zeit seiner Redaction folgende sonderbare Anekdote. Eine-
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