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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.10.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-10-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186510187
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18651018
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18651018
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-10
- Tag1865-10-18
- Monat1865-10
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.10.1865
- Autor
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j Anzeiger. tt. rnl. >ae. a. b. b. lmi. 'tig- d öav. »«. tg usfie. »urg. igde« >. -irre. usfir. >on. i. bürg. Hotel reden. au«. ahn. Eteb. chjiS« rm. Musste. 9. e. ! Bank 77t/,; mlehe» Bank» 08.50; »uge» l77.-» rtiouel; Ered.» 43.25; Lomb. t 85.7Ü. «e»r bllter» er SS. Letie« »S. - -t««g 00Pfd. )fd. loco loco —, 3-/, < 0 Pfund Januar- von «. 5 Amtsblatt des Sönigl. Bezirksgerichts und des Raths da Stadt Leipzig. 291. Mittwoch den 18. Oktober. 186). Bekanntmachung. In Folge der zum Finanz-Gesetze vom 23. August vorigen Jahre- erlassenen Ausführungs-Verordnung vom 24. August desselben Jahre- wird der diesjährige 2. Termin der Gewerbe» und Perfonalffeuer am LS. Oktober d. I. «ach einem halben JahreSbetrage fällig. Die hiesigen Steuerpflichtigen werden daher aufgefordert, ihre SteuerbeitrLg« nebst den städtischen Gefällen, welche für diefen Termin gleich de« L. Termin d. I. abzuführen sind, von diefem Tage ab «nd spätestens binnen 14 Tagen «ach demfelben bet der Stadt-Steuer »Ginnahme allhter, NathhauS LI. Gtage. pünctlich zu bezahlen, indem »ach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, geaeü die Säumigen Zwang-maßr^geln, als Mahnung durch die Sleuerboien mit 6 Pfge. Gebühren, sowie Execution durch die militairischm Executor« mit 1 Ngr. 5 Pfg«. resp. 6 Ngr. Gebühren eiatreten müssen. Leipzig, dm 1V. October 1865. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung, die Anmeldung der «tlitairpflichlige« Mannschaften betreffend. Nach Vorschrift de- Gesetze- über Erfüllung der Militairpflicht vom 1. September 1858 werden alle im Königreiche Sachsen «ilitairpflicktigen. im Jahre 18 LS geborenen Mannschaften, welche bei un- als Stadtobrigkeil sich anzumelden haben, ingleichen auch diejenigen, welche bei der letzten Aushebung wegen noch zu erwartender Körperlänge oder zeitlicher Unmöglichkeit zurückgestellt worden sind, hiermit aufgeforderl, im Anmeldungstermine ' Mittwoch deu L. November d. I. vor unserm Deputaten, auf dem Rathhause 1 Treppe hoch, bei Vermeidung de- im §. 103 flg. de- eingang-gedachten Gesetze- angeordneten Verfahrens sich zu stelle«. Die im Inlande Geborenen haben sich mit Geburtsscheinen, die im LuSlande Geborenen, aber nach Sachsen Gehörig«, durch Tauszeugniffe weg« ihre- Alter- zu legitimiren. Däfern sich Personen aus früheren Geburtsjahren hier aufhalten sollten, welche ihrer Militairpflicht noch nicht Genüge geleistet, so haben sich dieselben DouuerStag deu 2. November d. I. m derselben Weise wie vorgedacht bei uns anzumelden. Leipzig, dm 15. October 1865. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Lamprecht. Bekanntmachung, die bei der Necrntirnng i« Jahre 1863 llnd 1864 in die Dienffreferve gesetzte« Maunfchafte« betr. In Gewäßbeit der Ausführungsverordnung vom 1. September 1858 zu dem unter demselben Tage erlassenen Gesetz üver Erfüllung der Militairpflicht werden die bei der letzten und vorletzten ordentlichen Recrutiruug, also im Jahre 1863 und 1864 in die Dienft- reserve gesetzte« Mannschaften, insoweit sich dieselben hier aufhalten, «gleichen die bei den Recrutirungen 1859, 1860, 1861, 1862, 1863 und 1864 in die Claffe der Ernährer unter Controle gestellten Mannschaften hiermit aufgeforderl, im AnmeldungStermme DouuerStag de« 2. November dieses Jahres vor unserm Devutirten auf dem Rathhause 1 Treppe hoch unter Einreichung ihrer Geburt-- und Bestellscheine zur Aufzeichnung entweder persönlich sich anzumelden oder im Behinderungsfalle durch Beauftragte sich anmelden zu lassen. — Leipzig, dm 15. October 1865. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Lamprecht. Bekanntmachung, Diejmigm Grundstücksbesitzer, welche eium Beifchlerr-err - Gano« an die Stadtcaffe zu zahl« Hab« und damit pr. Michaelis 1865 im Rückstände geblieben find, werde« zu dessen sofortiger Berichtigung aufgeforderl. Leipzig, am 14. October 1865. Des NaihS Finanz - Depeetatio«. Bekanntmachung. Die Inhaber der verloren« resp. abhanden gekommenen Pfandscheine Nr 67069 und 80197 V, 7656, 8896, 14402, 2543«, 32705, 44445, 45179, 53864. 54804, 63240, 63302, 64082. 71036, 72119, 72452, 74295. 74640, 77091 und 78328 sämmtlich V, sowie de- IuierimSfcheiuS Nr. 86871 werden hierdurch aufgeforderl, sich damit unverzüglich bei Unterzeichneter Anstalt zu melden, um ihr Recht daran zu beweis« oder dieselben gegm Belohnung zurückzugebm, widrigenfalls, der LeihhauSorbnung gemäß, die Pfänder dm Anzeigern werden auSgeliefert werden. Leipzig, 17. October 1865. DaS Leihhaus zu Leipzig. Bekanntmachung. Di« Herren Inhaber von Meß- und laufend« Coutm werden hierdurch benachrichtigt, daß die Duplicat-Certificate oder an der« Statt die Ceriificat - Verzeichnisse über die in der gegenwärtigen MichaeliSmeffe nach dem Berein-auslande, resp. nach andern verein-ländischen Packhofsplätzen abgesetzten Maaren post« längstens ^ de» LS. October d. I. bi- Abend- 6 Vhr bei der hiesigen Eoutobuchhalterei ernzureichen find. Leipzig, dm 5. October 1865. ' «SnigltcheS Haupt»»oll - Amt. Keßler.
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