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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.02.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-02-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186902168
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690216
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690216
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-02
- Tag1869-02-16
- Monat1869-02
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.02.1869
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. m 47. Dienstag dm 16. Februar. 186S. Bekanntmachung. Die in dem Gesetze vom 14. September 1868 §. 20 vorgeschriebene LooSziehung, durch welche für die nächstens bevor* stehende erste Sitzung deS hiesigen GeschwornengerichtS 3V Hauptgeschworne und 12 HülfSgeschtvorne zu ernennen find, soll Donnerstag den 18. d. M. in öffentlicher Sitzung deS Unterzeichneten Bezirksgerichts staufiaoen. Leipzig, den 13. Februar 1869. Das Königliche Bezirksgericht. v vr. Rothe, stellv. Dir. Bekanntmachung. In Folge eiugetretenen HochwafferS kann die für den 17. dsS. MtS. anberaumte Versteigerung der Weidenpflanzungen am Leutfcker Wege nicht staitfinden Leipzig, am 15. Februar 1869. DeS RathS Aorft-Depntatiou. Dritte Sitzung des Lirchen-Vorstandes z« St. Nicolai. (Amtliche Mittheilung.) Leipzig, den 8. Februar 1869. In der heutigen unter Vor sitz de- Herrn Pastor vr. Ahlfeld abgehaltenen Sitzung, zu welcher die Herren Bürgermeister vr. Koch. Geh. Hofrath Prof. vr. Erd mann, Geh. Iustizrath vr. von Gerber, Adv. Götz, Landmann, Stadtrath vr. Lippert-Dähne, Dir. vr. Möbius, Schn vor, Adv. Schrey, F. L. Seyfferth, Dir. Prof. vr. Wagner und Franz Wagner sich eingefunden hatten, wurde, nach deren Eröffnung durch ein kurzes Gebet, zunächst der miterschienene Hr. Leotor muguiüous, Consistorialrath Prof. vr. Brückner als Mitglied deS Kirchenvorstandes von dem Herrn Vorsitzenden eingeführt und in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise verpflichtet. In der Ansprache, welche der Herr Vorsitzende diesem Acte vorauSgehen ließ, verwies derselbe darauf, daß die Frage, welche auf Anregung der weltlichen Coinspectiov wegen der Fähigkeit de- Herrn Prof. Brückner, als weltliche- Mitglied in den Kirchen- vorstand einzutreten, ventilirt worden sei,^durch die Entscheidung der höchsten Instanz ihren Abschluß gefunden habe; dieselbe sei stet- nur objectiv und ganz getrennt von der verehrten Person deS Herrn Prof. Brückner behandelt worden; sei eS aber zu bedauern, daß dessen Wiederausscheiden au- dem Ktrchenvorstande schon so bald bevorstehe: so werde doch dessen Mitwirkung auch während dieser kurzen Zeit eine sehr werihvolle sein. An diese EtnführungS- worte anknüpsend bestätigte zunächst Herr Bürgermeister vr. Koch die ausgesprochene Voraussetzung, daß die vom weltlichen Mitglieds der Kirchen-Infpection — dem Rathe — gegen die Wahl de- Herrn Domherrn vr. Brückner als weltliche- Mitglied de- KirchenvorftandeS gethanen Schritte nicht der Person, sondern lediglich der strengen Aufrechthaltung de- Gesetze- gegolten haben, so wie daß der Rath die Freude über den Eintritt desselben in den Kirchenvorstand theile, daß aber diese Freude dann eine völlig ungetrübte sein würde, wenn Herr Domherr vr. Brückner als geistliche- und nicht als weltliches Mitglied in den Kirchenvorstand eingetreten wäre. Endlich erklärt derselbe, wie sich der Rath schon jetzt Vorbehalte, die Frage über die Wählbarkeit de- Hrn. vr. Brück ner al- weltliches Mitglied noch an anderer Stelle, event. bei den Ständen de- Landes zum Au-trage zu bringen. Die Versammlung wandte sich hiernächst zu der durch da- Gesetz voryeschriebenen Zuwahl confirmirter Geistlicher der Parochie in den Kirchenvorstand, deren Zahl localstatutarisch für den hier fraglichen auf zwei festgesetzt ist. Dem Vorschläge de- Herrn Vorsitzenden, zuvörderst darüber eine Besprechung zu eröffnen, ob e- nicht angemessen erscheine, hierzu Änen der Herren Geistlichen von der Hauptkirche zu Sanct Nicolai und Einen von den übrigen zu der Parochie gehörigen Kirchen zu wählen, setzte Herr Bürgermeister vr. Koch den Wunsch entgegen, daß der Wahlfreiheit der einzelnen Vorstandsmitglieder irgend eine Beschränkung nicht möge auferlegt werden. ' Hiermit allseitig einverstanden, verschritt man zu der bemerkten Zuwabl, welcher Herr Archidiakonu- Vr. Gräfe und Herr vr. Brock hauS als mit weit überwiegender Stimmenmehrheit gewählt her* vorgingen. Die weiteren Stimmen waren beim ersten Wahlgange auf die Herren DiakonuS Binkau und vr. BrockhauS, beim zweiten auf die Herren vr. Schneider und DiakonuS Binkau gefallen. Die Einführung der zugewählten Herren Geistlichen soll in der nächsten Sitzung deS Kirchenvorstandes stattfinden. Auch sprach, auf eine Anfrage de- Herrn Bürgermeister vr. Koch, ob die An sicht de- Herrn Vorsitzenden dahin gehe, daß die Neueinzuführenden gleich den weltlichen Mitgliedern des KirchenvorftandeS zu ver pflichten seien, Herr vr. Ahlfeld sich bejahend au-, indem nach seiner Meinung von den Neueinzuführenden mit ihrem Ein tritte in den Kirchenvorstand neue, von ihrem geistlichen Amte verschiedene Verpflichtungen übernommen würden. Den Anlaß zu einer längeren Besprechung gab der dritte Gegenstand der Tagesordnung. Derselbe betraf die Neuwahl zweier weltlichen Mitglieder des Kirchenvorstandes. Be kanntlich waren Herr Consul Herrmann Beckmann, obwohl nicht im Sprengel der Parochie zu St. Nicolai wohnend, und Herr Alexander Flinsch, welcher bald nach der Wahl in den Sprengel der Parochie zu St. Thomas überzog, in den diesseitigen Krrchev- vorstand gewählt und deren Wahl von dem Wahlausschuß al- gültig anerkannt, von der Kircheninspection aber wegen der be merkten Wohnung-Verhältnisse anullirt worden,' und eS hatten hierbei die Genannten sich beruhigt. Hiernach war von der Versammlung die Frage zu entscheiden, ob zu Besetzung der hiernach noch offenen Stellen eine Neuwahl zu veranstalten und eventuell in welchen Formen dieselbe vorzu nehmen sei. Die Verordnung über Einsetzung der Kirchenvorstäude vom 30. März 1868 entscheidet im §. IV. den vorliegenden Fall nicht ; es bemerkte jedoch zunächst Herr Adv. Götz, daß seine- ErinnernS derselbe in emem von Krug m dessen Zeitschrift für VerwaltungS- praxlS mitgetheilten Präjudiz durch daS königliche CultuSmini- sterium — in welchem Sinne, vermöge er für jetzt nicht bestimmt anzugeben — bereit- entschieden worden sei. Herr Landmann verwandte sich dafür, daß ohne Weiteres die nach den Herren Beckmann und Flinsch zunächst Gewählten in den Kirchenvorstand zu berufen seien. Herr Bürgermeister vr. Koch fand die- jedoch bedenklich und verwies darauf, daß eine Neu wahl besonderen Schwierigkeiten nicht unterliege, da der frühere Wahlausschuß nur abermals einberufen und die Wahl auf Grund der früheren Liste veranstaltet zu werden brauche. Zwar erachtete auch hiergegen Herr Consistorialrath vr. Brückner die Berufung eine- neuen Wahlausschusses für nothwendig und Herr Adv. Schrey gab anheim, ob nicht, um wenigstens in der Zwischenzeit von dem bemerkten Präjudiz Kenntniß zu nehmen, die ganze Frag« biS zu einer wetteren VorstandSsttzuvg vertagt werden möchte. Allein von mehreren Seiten wurde dagegen geltend gemacht, daß, wenn auch auS dem früheren Wahlausschüsse Herr Prof. Schmidt durch den Tod geschieden sei, doch eS nach §. 10 de- Gesetzes in der Hand de- Herrn Vorsitzenden und deS StadtrathS liege, di« noch übrigen Mitglieder de- früheren Ausschusses als solchen wie derum zu berufen, in dem Falle aber, wenn man die Zustimmung de- KirchenpatroveS zu der zu beschließenden Neuwahl, so wie eine
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