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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.08.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-08-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186908159
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690815
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690815
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-08
- Tag1869-08-15
- Monat1869-08
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.08.1869
- Autor
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eipMerTagMatt Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Sonntag den 15. August. MS. Bekanntmachung. Der am 1. August d. I. fällige -ritte Termin der Grundsteuer ist nach der zum Gesetze vom 26. Mai deS vor. Jahre- erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage mit Zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch ausgefordert, ihre SteuerbeitrLge nebst den städtischen Gefällen an 2,8 Pf. von der Steuereinheit von diesem Tage ah bis spätestens 14 Tagen nach demselben an die Stadt- Steuer-Eiuuahme allhier zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen eintreten müssen. Leipzig, am 29. Juli 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. ' " vr. E. Stephani. Taube. Bekanntmachung. Auf Antrag der hiesigen Handelskammer hat das Königliche Ministerium des Innern angeordnet, daß künftig der Zahltag der Leipziger Reujahrmefse auf den 12. Januar und, wenn dieser auf einen Sonntag fällt, auf den 13. Januar festgestellt wird Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 12. Juli 1869. vr. Koch. Schleitzner. Bekanntmachung. Nach Z. 30 und 34 des Gesetzes vom 1. December 1864, die Ausübung der Jagd betreffend, darf Wildpret irgend einer Art, soweit die Bestimmungen des gedachten Gesetzes über Schon- und Hegezeit auf dasselbe Anwendung leiden, vor dem 1. September weder auf Märkten noch sonst in irgend einer Weise seilgeboten werden, selbst wenn es aus dem Auslande, in welchem die Jagd bereits eröffnet worden, bezogen wird. Wir bringen ))iese Bestimmung mit dem Bemerken hierdurch in Erinnerung, daß Zuwiderhandlungen außer mit Confiscation deS feilgebotenen Wildes noch mit einer Geldstrafe bis zu 50 Thalern oder Mit Gefängnißstrafe bis zu 6 Wochen zu bestrafen sind. Leipzig, am 9. August 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. H. Uhlworm. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch den 18. August d. I Abends Uhr im Saale der ersten Bürgerschule. Tagesordnnng: 1. Gutachten des Finanzausschusses: a) über die Hundesteuer-Rechnung für 1868, b) über die Entnahme der Kosten zum Gerberbrückenbau. 2. Gutachten deS Verfassunasausschusses über Zufüllung des faulen Grabens. 3. Gutachten des Schulausschusses: a) über den Neubau der-Realschule an der Salomonstraße, b) über Schulgelderbefreiung der Kinder der Geistlichen und Lehrer. Gericht über die Wirksamkeit der städtischen Anstalt für Arbeitsnachweisung im verflossenen Monat Juli. Uuiverfitatsstraße Rr. L sGewandhauS 1 Treppe). Tägliche Expeditionsstunden vom 1. April bis 30. September 1869 Vormittags von 7 bis 12 V- und Nachmittags von 2 bis 7 Uhr. 1869. Neu auf genommene Arbeiter Gesammt- summe von Nachfragen nach Arbeit Gesuche nach Arbeiter« Au-geführte Arbeits bestellungen Vom I. Januar männl. wribl. mäunl. «eibl. männl. wtibl. mäunl. wtibl. bis 30. Juni Vom 1. bis 31. 34 130 1311 3533 223 2576 217 2524 Juli 8 17 269 593 40 446 38 443 42 147 1580 4126 263 3022 255 2967 ^ 189 5706 3285 Die im Monat Juli verschaffte Arbeit erhielten folgende Personen: Männliche Personen: 1 Bote, 1 Erdarbeiter, 1 Fabrik arbeiter, 13 Handarbeiter, 1 Holzhacker, 1 Kohleuträaer, 3 Lauf burschen, 1 Markthelfer, 10 Raddreher, 3 Roßhaarzupser, 1 Roll dreher, 1 Schreiber, 1 Tischler. Ü. Weibliche Personen: 7 Aufwartefrauen, 16 Aufwarte- mädchen, 11 Aufwaschfrauen, 1 Ausoesserin, 1 Bettensömmerin, 1 Bogenfänaeriu, 2 Federviehschlachterinnen, 3 Feufterputzerinnen, 2 Fensterwäscheriunen, 1 Fristrmävcheu, 2 Gartenarbeiten»nen, 1 GlaSträgerin, 3 Kehrfrauen, 3 Kinderwärterinnen, 1 Kranken- wärterin, 2 Logisräumerinnen, 7 Näherinnen, 3 Plätterinnen, 1 Rolldreherin, 205 Scheuerfrauen, 2 Schneiderinnen, 1 Strickerin' 5 Trägerinnen, 1 Verkäuferin, 158 Waschfrauen, 2 Wäschetrock- nerinnen, 1 Wasserträgers. Resultat der Dienstboten-Nachweisuug. 1869. e Bestellungen auf Dienstboten Zum Dienst angemeldet Erhaltene Dienste »ämil. wtibl. mäiml. wetbl. männl. wtibl. Vom I.Jan. biS30.Juni 15 134 13 236 12 98 Vom 1. bis 31. Juli 3 26 3 44 3 24 i ! 18 160 16 280 15 122 — Im Gruden-Erplosisu im Plaueu'schen Grunde. — Von sachkundiger Seite erhalten die ,, Dr. Nachr." folgende Mittheilung: Im Nachstehenden handelt es sich in der Hauptsache blos darum, die Frage zu ventiliren ob uuv welche Maßnahmen sich darbieten, um zukünftig Explosionen von so kolossalen Dimensionen wie die jüngst erlebten mindestens höchst unwahr scheinlich zu machen. Bei Erörterung dieses Gegenstandes sei zunächst constatirt, daß der Grubenbetrieb in Burgk auf natür lichen Wetterwechsel basirt ist. Es darf dies im Allgemeinen durchaus nicht befremden, wenn man die bedeutenden Niveau- Differenzen der Burgker Schacht- und Tatzestreckenöffnungen be denkt. Es ist auch unseres Wissens die Zulanglichkeit deS Wetter- zugeS in Burgk von keiner Seite bezweifelt worden; wie denn auch unter beregten Umständen die Berg-Polizeibehörde keine Ver anlassung nehmen konnte, hinsichtlich der Wetterführung zu Burgk
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