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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.11.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-11-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186911157
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18691115
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18691115
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-11
- Tag1869-11-15
- Monat1869-11
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.11.1869
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clMger Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 31S. Montag den 15. November. 1889. Bekanntmachung. Nach §. 15 der Telegraphen - Ordnung für die Correspondenz auf den Linien des Telegraphen - Vereines rc. von 1868 hat der Aufgeber einer Depesche das Recht, dieselbe zu recommandiren. In diesem Falle wird die Depesche von allen Stationen, welche bei der telegraphischen Beförderung, beziehungsweise Aufnahme Mitwirken, vollständig collationirt und die Bestimmungs-Station sendet dem Aufgeber telegraphisch, unmittelbar nach der Bestellung an den Adressaten oder nach der Abgabe an die Weiterbeförderungs- Anstalt, eine Rückmeldung mit genauer Angabe der Zeit, zu welcher die Depesche dem Adressaten, beziehungsweise der Weiterbeförderungs- Anstalt zugestellt worden ist. Die Einführung der recommandirten Depeschen hat den Zweck, dem correspondirenden Publicum ein Mittel zu bieten, die Wahr scheinlichkeit einer correcten Übermittelung seiner Depeschen an den Adressaten, so weit dies bei der Natur der telegraphischen Betriebs-Mittel überhaupt zu erreichen ist, zu vermehren. Erfahrungsmäßig werden recommandirte Depeschen jedoch nur in sehr geringer Zahl aufgegeben, muthmaßlich weil die Taxe für die Recommandation gleich derjenigen für die eigentliche Depesche ist. Um nun dem correspondirenden Publicum ein ferneres Hülfsmittel zu bieten, sich eine correcte Uebermittelung seiner Depesche — so weit es thunlich und nöthig ist — zu sichern, soll vom 1. Juli o. an versuchsweise im internen Verkehr das Recht der Recommandirung, wie solches durch §. 15 der Telegraphen-Ordnung gewährt ist und auch noch fernerhin in Geltung bleiben wird, dahin erweitert werden, daß der Aufgeber einer Depesche, welche nach einem Orte innerhalb des Norddeutschen Telegraphen-Gebietes gerichtet ist, die Vortheile der Recommandation auf einzelne Theile seiner Depesche beschränken kann, ohne verpflichtet zu sein, gleich daS Doppelte der Gesammt-Taxe zu bezahlen. der erfüllen den allgemeinen Bestimmungen des §. 14, 7 der Telegraphen-Ordnung, doppelt gezählt, dafür jedoch von allen bei der Beförderung resp. Aufnahme der Depesche betheiligten Stationen collationirt werden. Gelangt trotzdem ein solches unterstrichenes Wort rc. entstellt in die Hände des Adressaten, so daß die Depesche nachweislich ihren Zweck nicht hat erfüllen können, so werden dem Aufgeber auf desfallsige rechtzeitige Reclamation die für die Depesche gezahlten Gebühren zurückgezahlt werden. Im nicht Berlin, den 13. Juni 1869. Der Bundeskanzler. Im Aufträge: Delbrück. Dem correspondirenden Publicum theilt Unterzeichnete vorstehende Bekanntmachung mit, um die Aufgeber interner Depeschen auf die qu. neuen Bestimmungen aufmerksam zu machen. Bundes-Telegraphen-Station. " - -- Restler. Falle der Verstümmelung nicht unterstrichener Worte rc. bei unrecommandirten Depeschen werden fortan die Gebühren Leipzig, den 1. November 1869. Bekanntmachung. Zu dem Verzeichnisse der bei der bevorstehenden Ergänzungswahl der Herren Stadtverordneten stimmberechtigten unv wählbaren Bürger sind noch nachzutragen: Zu I. Bürger, welche stimmfähig und in der Eigenschaft als Ansässige wählbar sind: Laufende Nummer. Bor- und Zuname. Stand und Gewerbe. Nr. tm Brandkataster Jahr und Tag Bemerkungen des Bürgrrschetn». de» Besttzeintrag». 76 d. Boltze, Traugott Eduard, 920 d. - S che r ell,Hermann Werner Friedrich, Privatmann. vr. zur. und Advocat. 364^.. 298 lO.Oct. 1853 26.Ian.1861 3.April 1840 14.Febr. 1842 Zu H. Bürger aus dern Handelsstande, welche stimmberechtigt und Ln der Eigenschaft als Unangefeffene wählbar sind: Lanfeude Nummer. Bor» und Zuname. Stand und Gewerbe. Nummer de- Hau- Jahr und Tag se», tn welchem er - de« wohnt. Bürgrrschetn». Bemerkungen. 1519 d. 1947 d. Geißler, Moritz Louis, Milz, Wolfg-mg Wilhelm, Buch ! Woü Händler. lsensal. Inselstr. 2. 30.April1869 Frankf.Str.54. 21.Mai 1833 Zu IH. Bürger ohne Unterschied des Standes und Gewerbes, welche stimmberechtigt und in der Eigenschaft als Unangesessene wählbar sind: Seifende Nummer. Dorr und Zuname. Stand und Gewerbe. Nummer de» Hau se», tn welchem er wohnt. Jahr und Tag de« Bürgerschetn». Bemerkungen. 2522 d. Altstädt, Theodor August Friedrich, > Schuhmachermftr. Hainstr. 20. 12.Dec.1845! Dagegen sind zu streichen: In Abth. I. Nr. 1225 und in Abth. II. 9tr. 2185. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 10. November 1869. vr. Koch. Schleißner. Verpachtung von Weidenparzellen. Montag den IS. d. M. sollen Nachmittags von 2 Uhr an mehrere Parzellen Weideupsianzungeu auf der s. a. Vogelwiese vor dem Frankfurter Thore an Ort und Stelle unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen an die Meist- bietmdea verpachtet werden Zusammenkunft: am Kuhthurm. Leipzig, am y. November 1869. DeS Raths Aorst-Depntatton.
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