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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.05.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-05-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185905246
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590524
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590524
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-05
- Tag1859-05-24
- Monat1859-05
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.05.1859
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Anzeiger . . - , Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. 144. Dienstag den 24. Mai. 185«. Bekanntmachung. Die Königliche Kreis-Direktion bringt hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß während der Beurlaubung des Herrn AmtShauptmann von Dppel zu Borna auf die Dauer seiner ständischen Wirksamkeit bei bevorstehendem außerordentlichen Landtage als Abgeordneter der Rittergutsbesitzer, dem RegierungSreserendar vr. Platzmann zu Leipzig die interimistische Verwaltung der AmtShauptmannschaft Boma übertragen worden ist. Leipzig, am 23. Mai 1859. Königliche Krei--Direktion. v. BurgSdorff. ^^ von Abendroth. Bekanntmachung. Montag den 30. Mai Nachmittags um 1 Uhr werden auf dem diesjährigen Schlage des Connewitzer Reviers an den Hayder Wiesen circa 120 Klaftern von diversem Brennholze und I Klafter eichenes Böttcherholz unter den bekannt zu machenden Bedingungen^und ge^en die übliche Anzahlung versteigert werden. Des Raths Forstdeputation. Leipzig, den 20. Mai 185! Zur Geschichte des Leipziger Handels. , II. Artikel. Bon der Begründung der Leipziger Messen bis zum Schluffe de- westphalischen Friedend. Nicht mit Unrecht dürfte der erwähnte Zeitraum et»e für Sch zu betrachtende Handels-Periode bilden. Der Anfangspunkt dieses Zeitabschnittes charakteristrt sich von selbst als solchen, wie wir im erste» Artikel gezeigt zu haben glauben; daß wir aber hinter dem westphälischen Frieden einen neuen Haltpunct machen zu müssen meinen, wird, so hoffen wir, die Darstellung rechtfertigen. Die erste Periode kennzeichnete sich durch fortwährendes Kämpfen und selbstsüchtiges Ringen ; es athmet dieser Kampf den Charakter der Zeit, den Culturzustand der Völker, welcher auch aus dem so ausgebildeten Jnnu^Swesen so klar und unverholen herausspricht. Die Losung heißt: Privilegien für sich selbst, Verbietung gleicher Berechtigung Anderer, Erbauung seines Glückes auf den Ruin des Nachbars. Die zweite Periode beginnt mit des Kampfes Sieg, macht sich bemerklich durch strenges Festhalten an dieser Errungenschaft, durch harte Ausschließlichkeit und zeigt uns, wie Leipzig, gestärkt und gekrästigt, nur selten in dm Fall kommt, seine erworbenen Pri vilegien vertheidigen und schützen zu müssen. Nach dem westphälischen Frieden ist dies bereits anders ge worden. Das 18. Jahrhundert beginnt an Leipzigs Errungen schaften zu rütteln, wir sehen auf mindestens. 5 Landesversamm- ltzmgm die LandstLnd« zu Leipzigs Schutz das Wort ergreifen, aber umsonst, dmn gegen das Ende des 18. Jahrhunderts ist der alte HandelSflor, die auf die alten Privilegien gebaute Herr lichkeit dahin. Hierdurch dürfte unsere Eincheilung ihre Rechtfertigung finden. Fragen wir nun zuerst, was hat Leipzig in diesem Zeiträume errungen? Antwort: kaiserlich und päpsttzch privilegirte Messen, Emporium und Stapel (d h. Nie-eolag-recht und Straßen- zwang). Leipzigs Stapelbezirk erstreckte sich, wie wir bereits wissen, auf IS Metten im Umfange aus. Alle KaufmannSaüter und Waarm im Groß- und Kleinhandel, welche diesen Stapelbezirk berührten, mußten auf den bezüglichen Stapetstraßen nach der Stadt Leipzig gebracht, daselbst abgrladen, gewogen und wmigstens drei Tage lang feil geboten werden, bevor eS gestattet war, die unabgesetzten »etter zu verführen. Wenn man in Sachsen überhaupt 30, theils durch ausdrück liche Mandate und Verträge, theils durch Observanz begründete Heer- und Hauptstraßen kannte, so waren von denselben SO auf dm Leipziger Handel gerichtet. Folgende hauptsächliche ge hören davon bereits unserer Periode an: 1) Die oberlausitzer Könlgsstraße, schon ISIS bekannt, war den Fuhrleuten aus Polen und Schlesien angewiesen und führte über die Oberlausttz in das Meißnische. 2) Die böhmisch - italienische, zuerst 1643 angeordnet, nahm ungefähr den Weg der jetzt in das Erz- gebirge führendm Chaussee über Borna und Penia, ging über Marienberg nach Böhmen, von da weiter nach Wien und ver zweigte sich nach Italien, Ungarn, Mähren. 3) Die fränkische übch Huf »och Eg« re., »«Sch« bereit« 1Ü91 sich bildete und im Laufe der Zeit Abzweige »ach allen Richtungen erhielt. 4) Die lombardische, 1Ü67 gegründet, führte (anfangs von Naumburg) auf Nürnberg und weiter. 5) Die niedersSchs is che über Magde burg nach Holland, Hamburg, Bremen, bereits 1559 erwähnt, welche deS gewaltigen Verkehrs willen gar bald mehrspaltig wurde. 6) Die nach dem Rhein, durch Thüringen, Hessen über Frank furt a. M., welche sich anfangs durch Observanz gebildet hatte und im 17. Jahrhundert zwangsweise aufrecht erhalten wurde. Wir haben bereits erwähnt, daß in dieser Periode nur selten Angriffe auf Leipzig- Privilmi« gemacht wurden; indessen giebt eS doch dergleichen: in den Jahren 1603, 1613 und 1626 mußte die Regierung durch mehrere Verordnungen den Verletzungen dieser Gerechtsame Seitens der eignen Unterthanen Vorbeugen und auch auf dm Straßmzwang erfolgm mehrere Angriffe und Ueberschrei- tungm ; vorzüglich hat (Vater) August über die der Stadt Leipzig durch die Kaiser Ferdinand I., Maximilian II., Rudolph II. neu bestätigten Gerechtigkeiten zu wachen. Namemlich ist es die hohe Straße von Polen nach Schlesien, welche man gar gern umfuhr und wodurch man, indem man die niedere über Magdeburg füh rende einschlug, Kursachsen unberührt ließ. Schon Kaiser Rudolph II. mußte gegm die Unordnungen einschreiten, welche in dieser Be ziehung vorzüglich das Hochstift Magdeburg, der schlesische und Lausitzer Adel, namentlich die Herzöge von Sagan und Liegnitz stifteten und wiederholt lesen wir au- dm Jahren 1577, 1580, 1591, 1592 und 1594, so wie unter der Regierung Christians II. und Johann Georgs I. Verordnungen zur Regelung von desfallsir am Mißhelligkeiten. Der letztgenannte Kurfürst mußte dergleichen Verordnungen auch hinsichtlich der Rhein- und hinsichtlich der böhmischen Straße ergehen lassen und so macht sich denn schon jetzt laut und vernehmbar, daß ein solcher Zwang, gegen alle volkS- wirthschaftlich^ Entwickelung verstoßend, kein bestehender sein und bleibm kann, wie sehr auch jetzt noch selbst die allereinleuchtendften und Handelsleben schaffenden Reformen dieses Straßenzwanges wNm unterbleiben und unterdrückt werden. Go z. B. die Freiheit und Benutzung der Elbe. Schon unter Kurfürst Moritz hegte der Böhmenkönig Ferdinand dm Plan zur Verbesserung der Elbschifffahrt und des Handels. Elbe und Oder, so regte er im Jahre 1548 an, sollten in einander geleitet und so für den Handel nutzbar gemacht «erden, damit die Handelsgüter (auch die überseeischen) ans dm Niederlanden herauf durch das Brandenburger Gebiet bis nach Böhmen geführt würden. Moritz befragte, hevor er etnwilligtt,
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