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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.05.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-05-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185905308
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590530
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590530
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-05
- Tag1859-05-30
- Monat1859-05
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.05.1859
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 15V. Montag den 30. Mai. 18SS. Bekanntmachung. Montag den 3V. Mai Nachmittags um l Uhr werden auf dem diesjährigen Schlage des Connrwitzer Revier- an den Hayder Wiesen circa 120 Klaftern von diversem Brennholze und I Klafter eichenes Böttcherholz unter dm bekannt zu machenden Bedingungm und gegen die übliche Anzahlung versteigert werden. Leipzig, den 20. Mai IvLS. DeS NkatkS Forstdeputation. Zur LeurtheUungdes Entwurfs einer Gewerbe- Ordnung Mr das Königreich Sachsen VON Vr. Heinrich Bodemer. II. Daö Handwerk und die Fabriken. Die Gewerbefreiheit. Seit dem ersten Mittelalter bk- zu Ende de- 16. Jahrhundert- war Deutschland der Mittelpunkt de- damaligen Welthandels. Da es nun allemal nur der Handel ist, welcher den GewerbSdetrieb über die localen Bedürfnisse und dadurch wieder zu immer größerer Geschicklichkeit und Kunstfertigkeit erhebt, so warm es auch in jener Zeit die großen deutschen Kausieute und Handelsgesellschaften, welche die heimischen Gewerbserzeugniffe nach allen Ländern ausführten und indem sich dadurch ein Handwerk nach dem andern au<bildete und hervorthat, wurde die deutsche Nation vor allen andern Nationen zu Wohlstand und Ansehen emporgebracht. Au- dem Handwerker stande entwickelten sich wieder die Künste, denn Handwerk und Kunst warm damals mg verbundm, der Handwerker war Künstler und der Künstler zugleich auch Handwerker, und kein Land war wie Deutschland reich an den trefflichsten Meistern in Künsten und Kunstfertigkeiten, welche dann wieder die Idem und Mittel zu neum Entdeckungen und Fortschritten gewährten. Die Buchdrucker- und Kupferstecherkunst, der Webstuhl, da- Spinnrad, der Compaß, die Uhren, die Orgeln, die Glockenspiele, die Glasmalerei, da- Schieß pulver, der Kanonenguß, die Goldschlägerei, diese und andere mehr warm deutsche, dem Mittelalter angehörmde Erfindungen, während wieder andere, deren Ursprung dunkel, wie die Spielkarten, die Brillen, die Aeugdruckerei u. a. m, wenigstens als Gewerbs- und Handelsartikel zuerst in Deutschland vorgekommm sind. Inzwischen traten zwei weltgeschichtliche Ereignisse ein, welche den deutschen Exporthandel in Handwerkserzeugnissen anfänglich untergruben und später vernichteten. Durch die Auffindung de- SeewegeS nach Ostindien und mehr noch durch die Entdeckung von Amerika kam der internationale Handel in die Hände der seefahren den Nationm, welche sich nunmehr bestrebten, die Bedürfnisse der überseeischen Länder mit ihrm eigenen Erzeugnissen »u befriedigen. Gar bald thaten es die Engländer allen anderen Ländern darin zuvor. Schon unter Eduard III. war in England die Handels- und Gewerbefreiheit durch da- gemeine Gesetz (common 1»^) festgesetzt, dasselbe jedoch unter den nachfolgenden Regenten vielfach durchlöchert worden, bi< im Jahre 1628 da- Parlament die Unantastbarkeit der Gewerbefreiheit von Jacob I. erzwang. Al- nun die durch keine Beschränkungen gehemmten englischen Handwerker die Ausbreitung ihre- Absatzgebiets gewahrten, waren sie sofort auf die Ver größerung ihrer Werkstätten und Vermehrung ihrer Production be dacht, sie bedurften aber dazu der Wasserkräfte oder der Rasenplätze oder sonst der größeren Räume und Viele verließen nun die Städte, um ihre erweiterten Werkstätten, jetzt Manufakturen gmannt, auf da- Land zu verlegen, indem sie zugleich die ihnen oder ihren Ar beitern unentbehrlichen Gewerbe mit hinter sich zogen. So bildete sich in England, ohne Zwang wie ohne Unterstützung, der Kabrik- betrieb av< dem Stande der Handwerker selbst heraus und eS ver schwand damit der Begriff eine- exclusiven Handwerkerstand«-, weil jeder größere Handwerker sich nunmehr eine» NnnnLvvtnrwr nannte und der alte Anetor nur den Beschäftigungen der faktischen Aehn- pngerarbeit verblieb. Aus diese Weise ka« es in rasch fortschreitender Vervollkommnung der gewerblichen Leistungen endlich dahin, daß dasselbe England, welches noch zu Anfang de- 17. Jahrhundert- den weit größten Theil seiner Bedürfnisse de- höhern Comfort- von Deutschland bezog, bi- zu Ende desselben Jahrhundert- der Ex- porteur dahin, nicht nur in den Luxusartikeln, sondern selbst in vielen täglichen Verbrauch-gegenständen geworden war. Was Frankreich betrifft, so trat daselbst die Befreiung de- GewerbebetriebeS weit später ein. Zwar hatten die französischen Kunstaewrrbe, begünstigt durch dm Luxus der Könige, in Allem, waS Geschmack und Mode anbelangt, schon seit dm Zeiten Franz I. eine europäische Berühmtheit erlangt, wogegen da- von starrem Zunftzwang gefesselte eigentliche Handwerk sich in seinen Leistungen durchschnittlich nicht über die Mittelmäßigkeit erhob, während e- sich für die Willkürlichkeitm, die e- vom Hof« und den Privilegirten erdulden mußte, durch möglichste Tyrann istrung de- Publicum- zu . entschädigen suchte. Endlich, nachdem schon Ludwig XVI. einm ver- eblichen Versuch gemacht, decretirie die keinen Widerspruch duldende Nationalversammlung im Jahre 1761 die Gewerdefteiheit. Sofort folgte, gerade wie eS in England der Fall gewesen, die Vervoll kommnung und damit der Absatz der Erzeugnisse der Freiheit der Arbeit auf dem Fuße nach und hier wie dort fand der Uebergang von dem Werkzeuge zur Maschine, von der Werkstatt zur Fabrik, al- eine alletdingS bedeutsame, auch nicht kampflose, jedoch nirgend weder gehemmte noch erkünstelte Produktion-Veränderung Statt, sondern al- ein großer und gemeinsamer industrieller Fortschritt, der zwischen dem großen und kleinen Gewerbebetrieb weder einm gesetzlichen noch einm andern socialen Unterschied al- wie denjenigen bestehen ließ, dm die Verschiedenheit der Bildung in allen BerufS- kreism von selbst bedingt. Der Handwerker ward nunmehr ein Mitglied der Gesellschaft wie jede- andere, er nahm an allen Rechten derselben Theil und konnte daher auch nicht- ExceptionelleS für sich selbst verlangen; er trat au- einem geschloffenen und beengten Kreise in eine freie Welt und e- hing jetzt nur von ihm selbst ad, welche Stellung er darin zu erreichen vermochte. In Deutschland war die größere und geschloffene Produc tion, selbst der Maschinenbetrieb vermöge seiner uralten Bergwerke, feiner berühmten Wasserkünste, sowie seiner au- dem ersten Mittel- alter stammenden Tuchwalken, Papierftampfen u. dgl. zwar längst und früher wie in allen anderm Ländern bekannt. Im Allge meinen aber hatten sich die Handwerks-Innungen, so lärme sie nur konnten, jeder neum Herstellung-weise, jede- neum Werk zeuge-, selbst jede- neuen Material- und besonders jeder Verlegung de- Betriebe- außerhalb der Städte hartnäckig widersetzt, daher e- nicht der Erklärung bedarf, wmn da- deutsche Handwerk, nach dem sein auswärtiger Absatz längst verloren gegangen, bi< gegen da- Ende de- vorigen Jahrhundert- intellektuell wie materiell heruntergekommen war. Als nun anfänglich in England und später in Frankreich wie in den Niederlanden und in der Schweiz, eine Fabrik nach der andern sich erhob, wurde auch in Deutsch land da- Ve langen darnach angeregt, jedoch nicht wie ln jenm Ländern von dm Handwerkern selbst, sonder» meisten- von specu, Urenden Kaufleuten zur Ausführung gebracht. Die Handwerks- zünfte legten vielmehr der Anlegung von Fabriken so viel al- möglich Hindernisse in dm Weg und nöthigten dadurch die Re gierungen, welche im Allgemeinen die Fabrikunternehmungen de, günstigten, der Jnnung-privilegien wegm eine Form dazu zu wählen, welche nicht allein diese Privilegien untergrub, sondern auch umvUkürllch dm Handwerkerstand ernichrigw. Dem, um
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