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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.07.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-07-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185907211
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590721
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590721
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-07
- Tag1859-07-21
- Monat1859-07
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.07.1859
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. BezirlUenchts und des Raths der Stadt Leipzig. IV" 2V2. Donnerstag den 21. Juli. 1859. Ein Gruß an Leipzig. Ich beeile mich nachstehenden Brief zu veröffentlichen: Herr Redacteur. AlS ich meinen Vater, welcher im Jahre 1813 Stadtkomman dant von Leipzig war und die Ehre hatte als Ehrenbürger daselbst ausgenommen zu werden, da- letzte Mal umarmte, sagte er mir: Wenn Dich Deine künftigen Schicksale zufällig nach Sachsen führen sollten, so grüße dort aufs fteundlichste meine Freunde und Bekannte, an welche ich mich stet- mit Erkenntlichkeit und beson derer Vorliebe erinnert habe. Außer dem Herrn Geheimen Justizrath Gross in Dresden fand ich leider Niemanden von Denjenigm am Leben, die dazumal meinem Vater nahestanden. Indessen komme ich aus dem gast freundlichen Norden mit warmem Herzen, um noch einmal Alten burg, da- Paradies meiner so glücklichen Kindheit zu besuchen, und benutze bei meiner Durchreise die Gelegenheit, Sie höflichst zu ersuchen, dm mir zur Pflicht gemachten Gruß meine- ver storbenen Vater- in Ihrem Tageblatt denjenigen der lieben Bürger der Stadt Leipzig zu übergeben, die sich noch an meinen Vater erinnern. Ebenfaltt nehme ich mir die Freiheit, Ihnen die Bio graphie meine- Pater- zu übersenden, welche durch die nicht gewöhn lichen Schicksale desselben vielleicht Interesse bei Jhnm findet*). Mit Achtung Hab« ich die Ehre »ich zu nennen Ihren ergebenen Diener Leipzig, dm IS. Juki Alexander Prendel, 185V. Svh« des kafferlich russisch. General-Major- Victor Prendel. *) Diese interessante Biographie Prendel« wird nächsten« mitgetheilt werden. D. Äed. GeffenMche Gerichtssitzungen. In der am 16. d. M. unter Vorsitz de- Herrn Gericht-rath Vr. Schilling abgehaltenen Hauptverhandlung erschien der Lauf bursche Heinrich Gustav Grasemann au- Althen als Angeklagter. Derselbe hatte für seine Dienstherrin in Neusellerhausen verschiedene Tage-blätter zum Lesen auszulragm gehabt, von mehreren Kundm in vorgespiegeltem Aufträge seiner Dienstherrin die Lesegebühren, von denen einzelne die Höhe von 15 Ngr. erreichten, eingefordert, über mehrere derseldm unter dem Namen der Dimstherrin Quit tungen ausgestellt, die erhobenen BetLäge «her so wie auch einen Theil derjenigen, zu deren Eincassirung ihm wirklich Auftrag er- theilt worden war, nicht an seine Dimstherrin abgeliefert, sondern an sich behaltm und in seinm Nutzen verwendet, ohne im Stande zu sein, Ersatz zu leisten, hierdurch aber sich sowohl des Betrugs milreist Fälschung als auch des einfachen Betrugs, beziehentlich der Unterschlagung zu einem Gesammtobjerte Über S Thlr. schuldig gemacht. Deshalb so wie in Berücksichtigung, daß er wiederholt rückfällig war und wegen Eigenthumsveraehen bereit- zweimal Ge- fängni-strafe verbüßt hatte, wurde er zu -monatlicher ArbeitShauS- strafe unter einer Drittheil-schärfung verurtheilt. In einer am 18. d. M. unter Vorsitz des Herrn Gericht-rath Leng nick abaehaltenea Hauptverhaadlung befand sich der Guts besitzer Carl Gottlieb Kirsten aus Frauwalde auf der Anklagebank. Dieser hatte von einem Bekannten zwei Darletzne über je 4Ü Thlr. anfgmommm und in Gegenwart zweier Zeugen von anderer Hand hierüber aufgesetzte Schulddocumente ffgenhändlg unterschrieben. Boa der tzinterlassenen Witwe des Darlechers aus dm beiden DocumMtm auf Rückzahlung der Darlehne verklagt, hatte Kirsten Nicht nur seine Schuldverbinolichkelt überhaupt, sonder« auch die Unterschrift der beiden Locu»e«te in Abrede gestellt und letztere eidlich dMirt. Es wurden nun aber nicht nüx vchMiede« Aeuße- rnngM Kirstens ltepugt, welche die Existmz des bchaüsttetty Schuld- v«h<ltniMs, ßo wl» Wissen ftck-erss Anerkamtns- Seiten Kirstens beknntzeten, jmstzOn es wNrde auch erwiesen, büß Kirsten nach Anstellung der Klage die Klägerin unter dem Erbieten, ihr wegen seiner Schuld Hypothek an seinem Gute zu bestellen, um Zurück nahme der Klage gebeten hatte. Obschon derselbe ferner zwar geltend machte, und obschon dies auch richtig war, daß er gar nicht „Kersten" heiße, wie die Unterschrift auf den Dokumenten laute, sich vielmehr „Kirsten" schreibe, so wurde ihm doch durch mehrfache von ihm wirklich herrührende Unterschriften nachgewiesen, daß er sich fast immer „Kersten" und nicht wie allerdings richtiger gewesen wäre, „Kirsten" unterzeichnet habe. ES wurde ferner durch die bei der Unterschrift der beiden Dokumente anwesend ge wesenen Zeugen der Nachweis geliefert, daß er seine Namens- unterschristen auf die Dokumente mit der Absicht rechtsverbind licher Kraft eigenhändig gebracht habe, auch bezeichnete da- Gutachten de- verpflichteten Schriftvergleichers die Unterschriften auf den Dokumenten als von Kirsten bewirkte. Auf Grund dieser Ermittelungen wurde derselbe daher trotz seine- LäugnenS für über führt angesehen, die Unterschriften auf den beiden Schulddocumentm wissentlich und der Wahrheit zuwider diffirirt und sich dadurch eine- Meineide- schuldig gemacht zu haben, und deshalb zu zwei jähriger Arbeil-hau-strafe verurtheilt, so wie auch unfähig zu einem ferneren eidlichen Zeugnisse erklärt. Die königl. Staatsanwalt schaft war bei beiden Verhandlungen durch Herrn Staat-anwalt Gebert vertreten, als Vertheidiger Kirsten- fungirie Herr Adv. Kleinschmidt. Verschiedenes. Da- durch die Zusammenkunft der beiden Kaiser in Villa franca welthistorisch gewordene Zimmer ist ein kleiner Salon, von dem der Berichterstatter de- Pays folgende Skizze zieht: „Die Wandverzierungen diese- kleinen Salons find ziemlich ordinair; sie stellen Landschaften dar, die keine Spur von Wahrheit haben, und die Draperieen sind sehr geschmacklos. In dem Salon stehen zwei SophaS, wenige Sessel und Stühle in Menge. Die Karbe der Möbelstoffe ist grün. Mitten im Zimmer steht ein mit grünem Tuch bedeckter viereckiger Tisch. Auf diesem Tische stand eine Vase mit frischgebrochenen Blumen. Hier, an diesem Tische, vor diesem Blumensträuße haben Napoleon III. u»d Franz Joseph sich un gefähr eine Stunde lang einaeschlvffe«. Niemand wohnte dieser Unterredung bei, und kein Mensch «Her den beiden Monarchen weiß, wa» gesprochen wurde; doch herrschte während der ganzen Dauer der Conferenz ring« eine feierliche Stille. Ich befand mich während dieser Zeit auf dem Stadtplatze von Dillafranca, von wo ich in da- Hau- Gaudini, da- von den E-corten besetzt wab, sehen konnte. Kein Laut ward vernommen; alle Unterredungen waren unterbrochen, und eine Spannung herrschte, die ich Zeit meines Leben- nicht vergessen werde. Als die beiden Monarchen au- dem kleinen Salon traten, sah Napoleon Hl. wie Franz Joseph strah lend au-, und Letzterer richtete an den Stab des Kaiser- einige Worte, worin er die Bewunderung, die er für unsere Tapfern hege, aussprach. Se. Maj. reichte auch dem Marschall Baillanr, dem General Marrimprey and dem General Fleury die Hand." De- Verbrechens der Doppelehe (Bigamie) angeklagt, er schien, wie der Publicist berichtet, am 11. Juli vor dem Ber liner Schwurgericht der Steindrucker Johann Gottlieb Wiedermann au- Aslau bei Bunzlau. Das genannte Ver brechen kommt überhaupt selten vor, aber fast unerhört ist es, daß e- im Rückfalle begangm wird, wie es hier der Fall ist, indem der Angeklagte schon früher einmal wegen Bigamie zu dreijähriger Einstellung in eine Straf-Sektion verurtheilt worden ist. Die Anklage stellt das Sachverhältniß wie folgt dar: Der Angeklagte war zuerst mit Eäcilie geh. Kmalkow-ka verheirathet. Während des Bestehens dieser Ehe schloß er eine neu« Eh« mit der Witwe Jacobi, Marie ged. Jbfcher, und wurde »ege« dieses Verbrechen-, wie bereits Sven erwähnt, bestraft. Nachdem jene erste Ehe durch rechtskräftige Scheidung, die zweite aber durch Richtlgkeits-Erklär
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