Anzeiger. Amtsblatt dcs SMgl. BeziMmchts mid dis Raths d« Stadl LkW,. M3V9. Sonnabend den 5. November. 1859. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die als hartes Dachmaterial zugelaffenen Dachpappen betreffend. Unter Bezugnahme auf 8. 3 der Verordnung vom 29. September d. I., das Abdecken von Gebäuden mit Dachpappe und Dachfilz betreffend (Gesetz- und Verordnungsblatt dieses JahreS, 15. Stück, Seite 321), wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Dachpappen 1) auS der Fabrik von Daniel Beck in Döbeln, 2) auS der Fabrik der Gebrüder Ebart in Berlin, Spechthausen und Weitlage bei Neustadt-EberSwalde und 3) auS der Fabrik von Stalling und Zie'm in Berlin, Breslau, Görlitz und Barge auf Grund der mit diesen Fabrikaten ungestillten Versuche bis aus Weiteres als Surrogat der harten Dachung in der in obiger Verordnung angegebenen Beschränkung anerkannt worden sind. Gegenwärtige Bekanntmachung ist in allen 8. 21 deS Gesetzes vom 14. März 1851, die Angelegenheiten der Presse betreffend, gedachten Zeitschriften in Gemäßheit 8. 14 s. der Ausführungsverordnung zu diesem Gesetze zum Abdruck zu bringen. Dresden, den 28. October 1859. Ministerium deS Innern. Frhr. von Brust. Lehmann, S. Bekanntmachung. Von und mit dem 6. November d. I. an bis mit dem Sonntag Judica des nächsten JahreS wird der Frühgottesdienst an Sonn- und Festtagen in den beiden Hauptkirchen zu St. Thomä und St. Nicolai, so wie in der PetcrS- und JacobS- hoöpitalkirche um 8^/2 Uhr, in der Neukirche und Georgenhauskirche aber, so wie in der Johanniskirche, in letzterer jedoch nur bis Ende Februar künftigen JahreS, um 9 Uhr seinen Anfang nehmen. Der übrige Gottesdienst erleidet dadurch keine Aenderung. Leipzig, den 25. October 1859. Die Kirchen-Jrrspection. Der Superintendent. Der Math der Stadt Leipzig. v. Lechler. Koch. Cerutti. — — > >-» , n, . -- --- - — — -- . —- . > - Bekanntmachung. Zu Abgabe der Stimmzettel behufs der Erwählung von 23Ü Wahlmännern für die Ergänzung deS Stadtverordneten- CollegiumS sind die Tage deS S., 1. und 8. November d. I. Vormittags von 9 bis 12, Nachmittags von 3 bis 6 Uhr festgesetzt worden. Die Stimmberechtigten haben sich innerhalb dieser Zeit vor der Wahldeputation in der alten Waage L Treppe hoch in Person einzufinden und ihre Stimmzettel vorschristmäßig abzugeben, bei Verlust des Stimmrechts für diese Wahl. Leipzig, den 2. November 1859. . Der Math der Stadt Leipzig. Berger. — Eerutti. Erinnerung an Abführung der Grundsteuern. Am 1. November d. I. wird der vierte Termin der Grundsteuern fällig, welcher nach der zu dem Finanzgesehe vom 12. August 1858 erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage mit Zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten ist. Die betreffenden hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge, so wie die städtischen Realschoß- und Communal-Anlagen — welche letztere für diesm Termin nach demselben Betrage, wie in den drei ersten Terminen dieses JahreS, zu bezahlen sind — an obigem Tage und spätestens binnen 14 Tagen nach demselben bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier pünktlich zu berichtigen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort gegen die Restanten erecutivische Zwangsmittel eimreten müssen. Leipzig, den 3V. October 1859. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung. Wegen deS zur Feier deS Schiller-JubiläumS für Donnerstag den IQ. diese- Monats beabsichtigten FestzugeS wird der Wochenmarkt an diesem Tage auf dem Thomaskirchhof abgehalten werden und das Aufschlagen der Marktbuden ganz unterbleiben. Leipzig, den S. November 1859. ^ Der Rath der Stadt Leipzig. K 0 ch. » ' 1 ist» Cerutti.