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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.12.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-12-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185912091
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18591209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18591209
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-12
- Tag1859-12-09
- Monat1859-12
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.12.1859
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Mipiigtr Anzeiger. Amtsblatt des Wntgl. BlzittsgcrWs md des Raths der Stadt Leipzig. M343. Freitag den December. 1859. Bekanntmachung. Da in neuerer Zeit wahrzunehmen gewesen ist, daß die Ausbietung von Loosen ausländischer Lotterien, deren Vertrieb im Königreiche Sachsen durch das Gesetz vom 4. December 1837 verboten ist, so wie die Feilbietung der schon durch die Bekanntmachung vom 17. September 1836 §- 4 (Gesetz- und VerordnungS-Blatt vom Jahre 1836 j>u§. 213) verbotenen Promeffenscheine in auffallender Weise überhand genommen hat, so werden die Herausgeber und Redacteure von Zeitschriften hierdurch zur Warnung und Nachachtung davon in Kenntniß gesetzt, daß die KreiSdirectionen und Polizeiobrigkeiten angewiesen worden sind, auf die Nichtbeachtung obgedachter Verbote'ein besonderes wachsames Augenmerk zu richten und gegen Ueber- treter derselben, namentlich auch gegen diejenigen Herausgeber und Redactkure von Zeitschriften, welche öffentliche Ausbietungen verbotener Lotterie- und Promefsenspiele in die von ihnen herausgegebenen oder resp. redigirten Zeitschriften aufnehmen, mit Rücksicht auf 8- 12 deS Gesetzes vom 4. December 1837 unnachsichtlich einzuschreiten. Dieses Verfahren wird, soviel ins besondere die Ausbietung von ObligationSloosen ausländischer Lotterie-Anleihen betrifft, nicht bloS bei denjenigen Ausbietungen, bei welchen der Rückkauf der Loose nach erfolgter Ziehung versprochen und dabei den Käufern nachgelassen wird, anstatt des vollen Betrags für den Anleiheschein nur den Unterschied des An- und Verkaufspreises einzusenden, so wie bei denjenigen Annoncen, in welchen der Verkäufer sich erbietet, „den Betrag vorzulegen", sondern überhaupt bei jeder Ausbietung der artiger Loose einzutreten haben, aus welcher nicht mit Gewißheit zu entnehmen ist, daß bei Annahme der Offerte der Original- StaatSschulbschein von dem Käufer eigenthümlich erworben wird und letzterer völlig freie Verfügung über denselben erlangt. Die Herausgeber und Redacteure von Zeitschriften haben eS daher lediglich sich selbst zuzuschreiben, wenn sie wegen Aufnahme von Annoncen, in denen eine verschleierte Ausbietung von Promessenspielen erkannt wird, zur Verantwortung und Strafe gezogen werden. Gegenwärtige Bekanntmachung ist in Gemäßheit von 8. 21 deS Paßgesetzes vom 14. März 1851 in alle daselbst bezeichneten Zeitschriften aufzunehmen. * Dresden, den 24. November 1859. Ministerium deS Innern. Für den Minister: Kohlfchutter. Bern dt. Bekanntmachung. Im Monat November d. I. sind von uns wegen nachstehender wohlfahrtöpolizeilicher Contraveutionen Strafen oder Bedeutungen auSzusprcchen gewesen. Leipzig, am 3. December 1859. Der Nkath der Stadt Leipzig. vr. Koch. G. Mechler. 1) Straßmverunreinigungm und sonstige Ordnung-Widrigkeiten beim Räumen der Privet- und Senkgruben, so wie beim Abfahren de- Düngers 6. 2) Heradgirßm von Flüssigkeiten, Herabwerfe» und Heradfaltenlaffen von Gegenständen au- dm Fenstern auf die Straße rc. 2. 3) Sonstige Straßenverunreinigungen beim Kohknabladen, Schuttfahren rc ' . 2. 4) AuSschutten von Asche, Ruß, Scherben, Bauschutt u. s. w. auf die Straßen überhaupt, ingleichen von Kehricht außer halb der Kehrzeit (Markttag-Nachmittag- zwischen 2 und 4Uhr) und Llegenlaffen von Kehricht, Geströhde u. s. w. außerhalb dieser Zeit rc ' 1. 5) Versperrung oder Hemmung der Passage auf Straßen, Trottoir- und Fußwegen durch Stehen- und beziehentlich Liegen- laffen von Wagen, Karren, Kisten, Schutt, Sand u. dergl. m., Aufstellea von leeren Wagen, beim Befrachten der Wagen, so wie durch Auffchlaaen von Verkauf-ständen und Aushängen oder Aussehen von Waarmkasten rc. 37. 6) Unbeaufsichtigte- und ordnung-widrige- Strhenlaffen bespannter Wagm oder Schleifen auf der Straße u«d verbot-widrige- Ausdissm der Pferde . 3. 7) Ordnungswidrige- Passiren der Trottoir- und Fußwege mit umfangreichen Gegenständen, Wagm u. dergl. . 13. 8) Fahren auf dem Wege vom Au-gange der Grimma'fchen Straße nach der 1. Bürgerschule mit leichtem Fuhrwerk schneller al- im Schritt und mit schwerem Fuhrwerk 71. 9) Fahren mit Rollwagen schneller al- im Schritt . 2. 10) Ausklopfen von Teppichen rc. auf Straßen und anderen al- den hierzu angewiesenen Plätzen 1. 11) Vorschriftswidrige- Fesseln de- kleinen Schlachtviehes beim Transport 1 - 12) Unvorsichtige- Gebühren mit Streichzündhölzchen, Licht rc 5. 13) Mangel und ordnungswidrige Beschaffenheit der Aschengruben ' . . 3. 14) Feuerdefecte und feuerpoiizeiwidrige Anlagm 2. 15) Herumlaufenlassen von Hunden ohne Beißkörbe auf der Straße und Hinterziehung der Hundesteuer.... 6. 10) Conttavmtionm der Karre- und concessionirten Einspänner, so wie Mängel »nd Defecte an Geschirren 2l. 17) Überschreitungen der Tanzmusikerlaubniß 1Ü. 18) Sabbathsstörung S. 19) Führung von gesetzwidrigen Maßen und Gewichten u 4. 20) Feilhaltm von zu leichter Bretter 0) 21) Hinterziehung d« städtischen Lhorabgabm . 3. 22) Verschiedene andere wohtfahrt-polizeiliche Esntraventionen 9. stumm» 218.
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