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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.12.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-12-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186012260
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18601226
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18601226
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-12
- Tag1860-12-26
- Monat1860-12
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.12.1860
- Autor
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und Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichte vud des Raths der Stadt Leipzig. Bekanntmachung. Vom ersten WeihnachtSseiertage an wird das Museum wieder geöffnet sein, und zwar unentgeltlich Sonntags von r/r ll Uhr VormitkgS bis 4 Uhr Nachmittag-, ^eitags^ *0 Uhr Vormittag- bi- 4 Uhr Nachmittag-, ingleichen gegen Gintrittsgeld von Fünf Neugroschen firr die Person v Montags > Dienstags >von Iv Uhr Vormittag- bis 4 Uhr Nachmittag-, Donnerstags) Sonnabends von 12 Uhr bis 4 Uhr Nachmittags. Leipzig am 22. December 18tttt. Der Math der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. Rede des Herrn Sürgermeifler Or. Loch. In der ersten Kammer sprach vr. Koch: Ich bin heute in der angenehmen Lage, bezüglich de- vorliegenden §. 2b *) mich im Wesentlichen in Uebereinstimmung mit dem Gesetzentwurf zu befinden. Ich werde daher, was das darin enthaltene Princip betrifft, mit der Minorität der Deputation gehen. Die Gründe sind von der Minorität selbst in dem so eben vorgelesenen Theile de- Berichts in der Hauptsache schon ausgeführt. Gestatten Sie mir deshalb nur Weniges noch hinzuzufügen. Ich gebe zu, daß die von der Majorität der Deputation gegen den Entwurf ange führten praktischen Bedenken sehr erheblicher Natur sind, aber, meine Herren, ich glaube, dieselben lassen sich bei gutem Willen doch überwinden. Blos wegen praktischer Bedenken darf man gewiß das als richtig anerkannte Princip nicht aufgeben. Wir würden aber principiell durchaus mit dem Zwecke einer neuen Kirchenordnung in Widerspruch gerathen, wenn wir auf die Vor schläge der Majorität der Deputation eingehen wollten. Ich will mich zur concreten Darstellung der Frage auf örtliche Verhält nisse beziehen und nehme da Leipzig zum Ausgange dessen, was ich zu sagm habe. Ganz abgesehen davon, daß ein Deputations- Mitglied, mein geehrter Nachbar zur Linken, bei der Verhandlung über §. 16 darauf sehr bestimmt hinwies, daß die bisherige Ver tretung der Kirchengemeinde durch die politische Vertretung unzu reichend sei, ganz abgesehen ferner davon, daß es mir nicht kon sequent erscheinen will, wenn nun aus dieser ungenügenden jetzigen Vertretung der Kirche die neue Vertretung derselben hervorgehen soll, ganz abgesehen von diesem Bedenken bemerke ich noch, daß die politische Gemeinde und die Klrchengemeinde zwei ganz ver schiedene Körperschaften sind. Wenn Sie die Verhältnisse in Leipzig oder in jeder anderen größeren Stadt betrachten, so werden *) Z. 26. kautet ipie folgt: Stimmberechtigt und alle selbstständige Hausväter, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben, und nicht wegen eines sittlichen Mangels von der Stimmberechtigung bei Wahlen der politischen Gemeinde ausgeschlossen find, sie seien verheirathet oder mcht, - wätzch« nur die, w-tche »vzleich ihren kirchliitie» Sinn durch tHsilkah-» Gottesdienste unp Abcnhmcchl bewähren, auch das 40. Altersjahr überschritten haben. Durch Dispensation der Kircheninfpection können aber auch Personen, welche im Uebrigen ganz besonders geeignet sind, wenn sie nur das 30. AlterSjahr zuruckgelegt haben, zu dem Amte eines Kirchenporstehers zugelaffen werden. Dagegen hat die Majorität der Deputation vorgeschlagen: Die Wahl des KirchenvorstandeS den Organen der politischen Ge meindevertretung dergestalt zu überweisen, daß solche, insoweit sie der evangelisch-lutherischen Eonfesfion angehören. berufen sein sollen, die Kirchenältesten aus der Mitte aller, dieser Eonsession . Angehörigen selbstständigen Hausväter, welche das Alter von 30 Zähren überschritten und zugleich ihren kirchlichen Sinn durch Tbeilnahme am Gottesdienst und Abendmahl bewäbtt haben, zu Wahle«. Sie sich nicht verhehlen können, daß Sie nach dem Vorschläge der Deputations-Majorität gerade denjenigen Theil unserer Be völkerung von der Theilnahme an der Wahl in den Kwchenvor- stand ausschließen, von dem ein nicht minderes Interesse für die Kirche und mindestens eine eben so große Einsicht in die kirch lichen Angelegenheiten erwartet werden darf, als von dem Theile unserer Bevölkerung, welchem von der Majorität der Deputation die Wahl für die Klrchenvertretung zugewiesen wird. Bedenken Sie, daß Sie die ganze Maste der Schutzverwandten, und das ist der bei Weitem größere Theil der Klrchengemeinde, von der Wahl zur Kirchenvertretung ausschließen. Wer sind aber diese Schutzverwandten? Leipzig hat bet einer Bevölkerung von 75000 Einwohnern eine Wahlliste für die politische Vertretung von nahezu 5000 Urwählern. Die Zahl der dabei nicht in Frage kommenden Schutzverwandten ist bei Weitem größer. Es gehören dahin sämmtliche StaatSdiener, Geistliche und Lehrer, und zwar auch die der Universität, von denen nur in Ausnahmefällen Einige Bürger geworden sind, um Grundbesitz zu erwerben, oder aus anderen für sie bestimmend gewesenen Gründen. Doch das sind, wie gesagt, nur Ausnahmen. Hierzu kommt nun noch die über wiegend große Zahl Derer, welche weder vermöge ihres Gewerbes, noch aus einem anderen, von der Städteordnung vorgeschriedenen Grunde das Bürgerrecht zu erwerben hatten. Nun, meine Herren, wenn Sie diese nach Zahl und Werth sehr gewichtigen Factor n von der Wahl ausschließen, so werden Sie sicher nicht sagen können, daß Sie schließlich wirklich die Vertretung der eigent lichen Kirchengemeinde zu Stande gebracht haben. Ich glaube kaum, Laß die praktischen Bedenken so groß sind, um sie nicht überwinden zu können. Ich gebe zu, die Bevölkerung ist müde an den Wahlen, die Aufstellung der Wahllisten, wenn sie, wie ich »och nicht zugebe, wirklich nöthig werden sollte, ist ein sehr umfassendes Werk, aber trotz dieser Ermüdung, trotz aller sonstigen Schwierigkeiten werden sich, wenn überhaupt da- nöthige Leben io unserer Kirche vor handen ist, alle von der Majorität der Deputation geltend gemachten Zweifel und Bedenken besiegen lassen, ja sie werden überwunden werden. Es ist kaum thunlich, daß man sich bei dieser DiScussion lediglich auf §. 26 beschränkt, man muß das ganze CapKel, welche- das Wahlverfahren betrifft, in'S Auge fassen, und hier meine ich, daß die aufgestellten Normen nicht für alle Orte gleichmäßig passen. Ich erinnere beispielsweise bezüglich der in H. 27 geforderten ab soluten Stimmenmehrheit bet den Wahlen an die Verschiedenheit der Verhältnisse größerer und kleinerer städtischer Gemeinden, und eben so an die weit wichtigere Verschiedenheit von Stadt und Land. Diese Verhältnisse unter einander sind so abweichend, daß die Wahl nicht überall nach gleichem Modus vorgenommen werden kann. Im Gegentheil, eS müssen nach den örtlichen Verhältnissen ver schiedene Wahlmodalitäien aufgefunden werden. In dieser Be ziehung glaube ich, daß es nun das Gerathenste, wenn man es in die Hände der Gemeinden selbst legt, die Form für ihre Wahlen
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