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Dresdner Nachrichten : 27.07.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-07-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186407273
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18640727
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18640727
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1864
- Monat1864-07
- Tag1864-07-27
- Monat1864-07
- Jahr1864
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 27.07.1864
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nmtmrnt vinttljS-tt. B4 «nentgUdttch« «itfrruna vf« »<. Lurch di» <. Post vmtil« »rlich«Np. Ltnirlu« N»»r «tl» L Np. Ersch tägk.Mor,. 7 Uhr. I»s»mt, werdm bt« «b«ld< «. Sonntag« dt« Mittag« IS Uhr angeno«, «ril in d»r Ep>»ditto»r Marknstraß» 1». Hageölatt Kr UntcrhMlU mch Geschäftsverkehr. Mitredacteur: Theodor Drobifch. M« S«» Mittwoch, den 27. Juli 1884. Anretaen i. dies. Blatte, da« jetzt in 10,000 Lrmchk erscheint, finden eine tifolgreiLr Änbreitung. Dresden, den 27. Juli. — Die Erste Kammer hat gestern den Gesetzentwurf, die Erhöhung der Pensionen aus der Prediger-Wittwen- und Waisenkasse betreffend, berathen und denselben, allenthalben in Urbrreinstimmung mit den Beschlüssen der Zweiten Kammer, ge nehmigt. — Bei der Debatte über das k. Decket, den Gesetz Entwurf, die Emeritirung der evangelisch-lutherischen Geistlichen betr>, bemerkt llr. Hamm, daß die Vorlage mit Dank anzuneh men sei, da sie einem unerträglichen Uebelstande abhelfe, wenn kr auch bedaure, daß die Deputation die Kirche noch dom Staate trenne, und die Geistlichen nicht als Staatsdiener an« sehen wolle. Bisher sei man nur im äußersten Falle zur Lmrritirung geschritten, Folge davon sei, daß eine Stellen von alten gebrechlichen Geistlichen besetzt seien, die ihrem Amte gehörig vorzustehen nicht im Stande seien. Selbst in Fällen notorischer Untüchtigkeit scheue sich das Volk, Beschwerde zu führen, da sich das Cultusminiyerium zum Einschreiten nur sehr schwer entschließe, zumal wenn es Geistliche betreffe, die der zelotischen Richtung angehörten, die sich in neuerer Zer wiederum breit mache. Seine Behauptungen gründeten sich auf Thatsachen. die er anzuführen bereit sei. Redner geht auf ein zelne Beispiele ein, und hebt hervor, daß ein kranker, zelotischer Geistliche nicht vom Amte removirt werde, während der Kultus minister einen geachteten, tüchtigen Docenten an der Universität wegen des gleichen Gebrechens aufgegeben habe. Das Cultukminr perium messe nicht Irden mit gleichem Maße, unddeshalb sei der Ent Wurf, der diesen Urbelständkn Abhilfe schaffe, mit Freuden zu begrüßen Abg. Dietze begrüßt die Vorlage mit Freuden und wünscht eine gleiche Maßregel bei den Lehrern, da nach dem gegen Wärtigen Verfahren der Lehrer abhängig von der Gemeinde werde, was ihm sehr bedenklich erscheine, und da eS sehr schwer sei, für Stellen, wo ein The,l der Einnahmen an den Einen tus abjugkben sei, tüchtige Kräfte zu gewinnen. Cultusminister vr v. Falkenstein: Das Ministerium beschäftige sich schon seit längerer Zeit mit der Frage üeer die Emeritirung der Lehrer, sei aber wegen der großen Schwierigkeiten noch zu ke' nem bestimmten Entschlüsse gelangt, vorzüglich da bei den Leh rem die Verhältnisse ganz anders lägen, als bei den Geistlichen. ES fehle.-. B. der Emeritirungssond. Gegen vr. Hamm müsse er aber bemerken, daß es zwar eine Anzahl alter Geist licher gäbe, die noch aus Treue gegen ihr Amt dasselbe fort verwalteten, obgleich mit Anstrengung; dies aber kein Uebelstand sei, sondern im Interesse des Staates und der Kirche liege. Bei dem Geiste, der im Allgemeinen unter dem geistlichen Stande in Sachsen herrsche, sei nicht zu fürchten, daß ein Geistlicher sich emeritiren lasten werde, so lange er noch im Stande sei, sein Amt zu verwalten, eben so wenig aber, daß sich einer bei überkommener Dienstuntüchtigkeit weigern sollte, sich emeritiren zu lassen. Er Protests« gegen die Annahme, daß die Geistlichen bei der Emeritirung sich Emeriti hätte, dies zeige, daß das Ministerium da. wo dasselbe es für nothwendig halte, kein Bedenken trage, Emeritirungen eintreten zu lassen. Er wiederhole ferner die bereits oft aus« gesprochene Versicherung, daß er gegen jede extreme Richtung sei. Höchst bedenklich sei eS aber überhaupt, bei Emeritirungen auf die Parteirichtung Rücksicht zu nehmen. Von der Emeri ti» ung sei die Entlassung im DiSciplinarwege scharf zu «fiter» scheiden, bei dieser müsse man von ganz anderen Grundsätzen auSgehen. Im Ganzen constatire er zur Ehre des geistlichen Standes, daß sich jetzt die Extreme mehr und mehr ausgeglichen hätten. UebrigenS gehe das Ministerium von der Ansicht au«, daß Taubheit ein Gebrechen sei. welches einen Geistliche« zur Führung seines Amtes untauglich mache. Dem vr. Ham« gegenüber bemerke er, daß eS wohl leichter sei, über derartig« Dinge zu sprechen, als im einzelnen Falle zu handeln, da bri Emeritirungen die verschiedensten Rücksichten zu nehmen seien, und eS nicht leicht sei, zu sagen, rin Geistlicher sei nicht mehr fähig, seine Amtspflichten zu erfüllen. Abz. vr. Hamm: Der Cultusminister habe seine Rede falsch aufgefaßt, er habe nur von altersschwachen Geistlichen gesprochen, die ihr Amt auSzu- füllen nicht mehr im Stande seim, nicht von alten; er Hab« ferner nur gesagt, das Ministerium scheine die zelotische Richtung zu begünstigen. Auch in andern Beziehungen habe der Cultusminister ihr falsch verstanden. I« Uebrigen werde er sich nicht hindern lassen, seine Urber zeugung auszusprechen. Cultusminister vr. v. Falkenstein eon» stütirt, daß er dem Vorredner keinen Vorwurf habe machen wol len und daß er demselben dankbar sein werde, wenn er ihn auf altersschwache Geistliche aufmerksam mache. Abg Dr. Hey- ner: Trotz Allem, wa» der Cultusminister gesagt habe, stehe doch fest, daß unter dem Regime desselben der EuperorthodoxiS« muS erheblich fortgeschritten sei. Diese Erscheinungen des Zr- loteneiferS seien in Sachsen besonders seiten jüngerer Geist lichen in auffallender Weise hervorgetreten. Zum Beweis« führe er z. B. an, Laß kein einziger theologischer Pro fessor an der LandeSuniversität einer liberalen Richtung angehöre. Er hat eS nicht mit Persönlichkeiten, sondern nur mit den Trägern eines Systems zu thun, das gegen den Fortschritt sei, den religiösen Sinn abschwäche und nur Heuchelei erziele. Di« orthodoxe Richtung des CultusministeriumS gehe auch aus dem Verbote einer Anzahl Bücher hervor, und er bleibe dabei, daß >aS Ministerium einer solchen Richtung huldige. StaatSmini- ter vr. v. Falkenstein: Diese Ueberzeugung müsse er dem Abg. vr. Heyner anheimgeben. Bei den von demselben er wähnten Büchern handle eS sich nicht um ein Verbot, sonder» nur nm Anempfehlungen. Er könne nicht zugeben, daß di« ganze theologische Facultät in Leipzig einer extremen Richtung uldige. Wie könne man mit dieser Behauptung dm Umstand ver einigen, daß die Leipziger theologische Facultät allgemein in der höch sten Achtung stehe? Er glaube, man könne stolz auf dieselbe sein. nur durch Rücksichten auf das Materielle leiten ließen Die Zweite Kammer erledigte gestern zuvörderst einen Be» Kegen hie Annahme d?S vr. Hamm spreche« daß man jetzt 9Ü> eicht ihrer Finanzdeputation über ein Rachpostulat zu Pos. IS
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