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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.05.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-05-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186605169
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660516
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660516
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-05
- Tag1866-05-16
- Monat1866-05
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.05.1866
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3262 sowenig kann die etwas emphysematille Beschaffenheit, welche die Lungen an den Rändern zeigten, am todeSursachlicheS Moment angesehen werden. Bei Personen, welche an so wenig verbreitetem Lungen - Emphysem leiden, wie solches bei der Section sich vor fand, können zwar mancherlei Beschwerden sich geltend machen, der dieSfallsige Zustand ist aber kein solcher, um für sich allein den Tod herbeisühren zu können. Ebenso wenig kann behauptet werden, daß der Tod in ursäch lichen Zusammenhang zu bringen ist mit der Berstung oder mit der Perforation irgend eines rnnern Organes oder Blutgefäßes. Derartige Zustände, welche allerdings geeignet sind einen schnellen Tod herbeizuführen, weist der Sectionsbefund in keinerlei Weise nach. Es findet sich in demselben kein einziges Moment vor, welches mit Bestimmtheit oder Wahrscheinlichkeit für eine statt- zehabte Vergiftung sprechen könnte. Besonders deuten auf eine olche der hierbei vorzugsweise in Frage kommende Darmkanal owle namentlich der Magen durchaus nicht hin. Der letztere enthielt übrigens eine reichliche Menge grau-gelblich gefärbten Speisebrei'S, eine Wahrnehmung, welche insofern von Bedeutung ist, als daraus abzunehmen, daß Martert kurze Zeit vor Eintritt des Todes bei individuell normalem Wohlbefinden viel gegessen haben müsse. Dagegen aber liegen mehrfache und außerdem sehr wichtige Befunde vor, welche tn genügender Weise für die Annahme spre chen, daß der Tod Markerts durch Verblutung erfolgt ist. Die äußere Haut zeigte rc. 2) Ist der Tod als Wirkung fremder Gewaltthätigkeit anzu sehen ? aä 2. Der Tod ist als Wirkung fremder Gewaltthätigkeit anzusehen. Diese Annahme erscheint namentlich gerechtfertigt, WM NM die Verletzungen, welche an Markerts Leichnam sich vorfanden, in ihrer Gesammtheit berücksichtigt. Bezüglich einiger jener Verletzungen ist nämlich die Möglichkeit nicht in Abrede zu stellen, daß Markert selbige sich selbst beibringen konnte. DieS gilt z. B. von der einen Zoll langen, bis auf den Knochen penetrirenden, glatten Wunde, die auf der linken Schädelhälfte parallel mit der Pfeilnath im Seiten wandbeine verlief. Eine derartige Verletzung würde eine sehr kräftige Person im Stande sein sich selbst beizubringen und zwar durch einen energisch ausgeführten Schlag mit einem festen scharf kantigen Körper oder durch gewaltsames Anstoßen deS Schädels gegen einen fixirten Gegenstand von gleicher Beschaffenheit, z. B. die Ecke eines eisernen Geldschranks rc. Dagegen erscheint aber die Annahme unstatthaft, Markert sei im Stande gewesen, den größern Theil der übrigen Verletzungen sich selbst beizubnngen, welche an der andern Fläche des HalseS be merkbar waren. Es ist zwar bekannt, daß für Verletzungen mit scharfen schneidenden Instrumenten die eben gedachte Körpergegend von Selbstmördern zu Erreichung ihres Zweckes nicht selten gewählt wird. Derartige Verletzungen sind aber gewöhnlich nur einfache Schnittwunden, sie sind häufig nur oberflächlich und pflegen nur dann den Tod zu bedingen, wenn größere Blutgefäße, namentlich seitlich am Halse gelegene, durchschnitten worden sind. Die Ver letzungen im vorliegenden Falle sind aber ganz anderer Art. AuS dem Sectionsbefunde geht hervor, daß sämmtuche Parsten der be troffenen HalSgegend zerstört, so zu sagen zerfleischt waren. Die Zer störung erstreckte sich auf beiden Seiten längs deS unteren RandeS des Unterkiefers in der Richtung nach dem Kinn. Die Ränder der betreffenden Wunden klafften weit auseinander; eS waren aber nicht allein die äußere Hautbedeckung zertrennt, sondern auch die sämmtlichen daselbst befindlichen Muskeln; außerdem zeigte sich das Zungenbein dreifach fracturirt, der Kehlkopf zerbrochen und da- Ende aller dieser Verletzungen bildete eine Zersprengung des vierten und fünften Halswirbels. Diese höchst gewaltsamen Zerstörungen sind als die Folge der Einwirkung eines festen scharfkanttgen Körpers anzusehen; außerdem aber hat man zu erwägen, daß dreselben nur durch bedeutende Kraftäußerung veranlaßt werden konnten. Letzteres gilt namentlich von jenen zwei Schlägen, in Folge deren Einwir kung die gedachten 2 Halswirbel zersprengt wurden. Verletzungen aber von solcher Vereinigung und von solcher Art, wie sie der vorliegende Fall darbietet, vermag der Mensch sich selbst nicht zu zufügen. Denn wollte man selbst z. B. annehmen, es sei eme Person im Stande, eine bis m den Körperteil deS Hglswirhels stef eindringende Verletzung am Halse sich selbst beizubnngen durch einen äußerst gewaltsamen, unter intensivster Kraftäußerung mit einem scharfkantigen Körper auSgeübten Schlag, so würde doch die schwächende Rückwirkung eines derartigen Schlags auf den Kräfte zustand unmittelbar eine solche sein, um die Wiederholung einÄ gleichen Schlages mit demselben Erfolg unmöglich zu machen. Ebenso werde man sich in das Gebiet hypothetischer Annahmen verlieren, wollte man zugeben, Markert habe die schwere Köpft»/ letzung. welche in Absprenguyg eines Stück Schädels bestand selbst oeigebracht. DieS ist an und str sich iw höchsten f unwahrscheinlich; eS erscheint aber geradezu unmöglich, wenn in eonoreto das gleichzeitige Vorhandenem der ebenbespro Halsverletzung berücksichtigt. Denn wenn Markext ja die ftitige Kopfverletzung sich zugefügt hätte, so wäre er durch die ch Folge poy Gehirnerschütterung bxdmgte Hewußtlosigleit außer Stande gewesen, die Verletzung am Halse zu vewirkem Gesetzten Falls aber, er sei im Stande gewesen," dies; Verletzung am Halse sich beizubnngen, so würde ihm später die unter allen Verhält nissen erforderliche Kraft gemangelt haben, fernerwerkrg die Kopf verletzung zu erzielen. Hiernach aber kann man sich vollständig berechtigt halten zu der Annahme, daß der Tod Markerts als Wirkung fremder Gewaltthätigkeit anzusehen ist. 5) LL rzach den Grundsätzen der Wissenschaft mit Bestimmtheit oder ^mindestens mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß der Tod in Folge der an dem Leichnam bemerkten Ver letzungen eingetreten sei, oder daß doch diese Verletzungen den Tod zur Folge gehabt haben würden, wenn er nicht durch eine andere Urscuhe zeitiger herbäaeführt worden wäre? aä 3. Der Tod Markerts ist in Folge der am Leichnam be merken Verletzungen eingetreten rc. 4) Letztem Falls, welche Ursache dies gewesen ist? aä 4. Von einem nähern Eingehen auf den Inhalt dieser Frage glauben die Unterzeichneten absehen zu können. Denn insofern man, wie dies so eben geschehen, mit Bestimmtheit behaupten kann, daß Markerts Tod in Folge von am Leichnam bemerkbaren Ver letzungen eingetreten, bedarf es keiner Auseinandersetzung darüber, ob die fraglichen Verletzungen den Tod zur Folge gehabt haben würden, wenn derselbe nicht durch eine andere llnache zeitiger be wirk worden wäre, eben so wenig darüber, welche Ursache dies gewesen ist. L) Beziehentlich welche Verletzungen den oben aä 3 gedachten Erfolg verursacht haben? »ä s. Von diesen zahlreichen Verletzungen sind als todes- ursachliche zu bezeichnen die am Halse Vorgefundenen, nament lich ahex diejenigen, m deren Bereiche, wie gedacht, mehrere größere arterielle Gefäße und die selbige begleitenden Venen liegen. Als derartige in ihrer Continuität getrennte Blutgefäße sind speciell anzusehen: die äußere Maxillar-Arterie so wie die oyere und untere SchttddrAeuarterie und deren Verzweigungen ; hierdurch war ge nügende Gelegenheit gegeben zu schneller Ausscheidung von Blut in solcher Werft und rn solcher Menge, welche Verblutung herbei führte und in Folge dessen den Tod Markerts bedingte. Ob und welchen Einfluß für den muthmaßlich sehr schnellen Eintritt des letzteren gleichzeitig die übrigen Verletzungen gehabt haben mögen, besonders dre am Kopfe durch den Ernfluß von Gehirnerschütterung, so wie die in und an der Brust durch functio- nelle Störung der betreffenden Organe, hierüber ist etwas ganz Sicheres nicht festzustellen, immerhin darf man jedoch annehmen, daß die fraglichen Verletzungen in gedachter Richtung ohne allen Einfluß nicht gewesen sem mögen. 6) Ob und in wie weit sich mit Gewißheit oder Wahrscheinlich keit bestimmen läßt, in welcher Zeitsolge die Vorgefundenen Verletzungen, insonderheit die am tödtlich befundenen, bei gebracht sind, namentlich ob die in dem SectionS-Proto kolle rc. aufgefübrten Verletzungen auf den Schädelflächen vor oder nach den rc. erwähnten beigebracht worden sind? sä 6. In welcher Zeitfolge die Vorgefundenen Verletzungen, mso^derheit die als tödtlich befundenen bergebracht worden sind rc., Renn ist mit aller Bestimmtheit etwas nicht anzugeben, in so fern weher der Leichenbefund noch die Gattung der Verletzungen sichere AvhÄttPuncte in dieser Beziehung bieten; dagegen darf man aber wohl Nftt Wahrscheinlichkeit geltend machen, daß nach allgemeinen ge- Mt-Lrztlichen Erfahrungen die Aufeinanderfolge der Verletzungen nachstehende gewesen sein möge: Muthmaßlich wurden zuerst die Kopfverletzungen beigebracht, ist nur bekannte Erfahrung, daß, außer wenn Stich- und , ußwafftn zur Ausübung von Gewaltthätigkeiten benutzt wer den, als Ziü der letzteren vorzugsweise der Kops gewählt zu werden pflegt. Man findet dies sehr gewöhnlich ber Gelegenheit von Schlägereien, bei Untersuchungen wegen leichter Körperverletzungen, welche ohne bleibenden Nachlheil verheilen, aber auch dann, wenn die Tödtung einer Person beabsichtigt wurde. In vorliegendem Falle ist nun aber von den zwei am Schädel Vorgefundenen Ver letzungen wahrscheinlich die auf der linken Seite desselben Vorge fundene, nämlich die leichtere, zuerst beigebracht und als selbige den vom Mörder erwarteten Erfolg nicht hatte, die zweite rechtseitige, bestehend in einer Verletzung der Kopfschwarte und in Absprengung eines Stück Knochens. Der mit großer Kraftäußerung auSgeübte Schlag, welcher letztgedachte Verletzung hervornes, bedingte aber Miß sofortiges Niederstürzen Markerts, Bewußtlosigkeit uud in jojlae dessen vollständige Wehrlosigkeit und WidecstandSunfähigftit. ln diesem Zustande Markerts und unter diesen Verhältnissen war eS aber leicht, die Todesursache, die Verletzungen apr Halft, zu er zielen. Zu diesen aber fand sich der Mörder, um de- beabstch- ngken Erfolge- ganz sicher zu sein, höchst wahrscheinlich veranlaßt dadurch, daß fern am Boden liegendes Opfer noch athmetz und hierdurch Leven bekundete. ^ Wolfte mcm dagegen anvehmeu, daß dre Verletzungen am Halse »«gefügt rptzrden, so dürfte man behuf- Erklärung dH vor- ,enden Falle- auf mehrfache Schwierigkeiten stoßen, namentlich aber hätte man zu erwägen, daß eS im höchsten Grade unwahr-
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