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Dresdner Nachrichten : 03.11.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-11-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186311031
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18631103
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18631103
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1863
- Monat1863-11
- Tag1863-11-03
- Monat1863-11
- Jahr1863
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 03.11.1863
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Maj. der König hat dem Oberhüttenmeister Grim mer auf der Muldner Hütte bei Freiberg das Ehrenkreuz des Verdienstordens, ebenso dem Kriegs-Ministerial-Registrator Nä- ther, in Anerkennung seiner langen und vorzüglichen Dienstlei stung. bei Gelegenheit seines 50jährigen Dienstjubiläums die goldene Verdienstmedaille und dem Schloßverwalter Gustav Niehr zu Pillnitz bei Gelegenheit der Feier seines 50jährigen Dienstjubiläums in Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienstleistung die zum Verdienstorden gehörige Medaille in Gold Verliehen. - — Se. Maj. der König hat die Versetzung des Gerichts amtmanns beim Gerichtsamte Döhlen, Julius Wilhelm Raabe, in gleicher Eigenschaft zum Gerichtsamte Adorf, und des Ge richtsamtmanns beim Gerichtsamte Wildenfels, Ludwig Otto Lobeck, ebenfalls ohne Aenderung seiner Dienststellung zum Ge- richtSamte Falkenstein genehmigt; hiernächst den Actuar beim Gerichtsamte Zwenkau, Otto Theodor Meusel, zum Gerichts amtmann bei dem Gerichtsamte Wildenfels und den Assessor beim GerichtSamte Leisnig, Oscar Heinrich Oertel, zum Ge- richtsrathe bei dem Bezirksgericht Löbau ernannt. — Das Ministerium des Innern hat dem Zeugarbeiter F. August Schadewitz aus Nieder-Nödern in Anerkennung sei ner treuen und muthigen Dienste bei Löschung des Pulver trocknenhauses in der Pulverfabrik zu Zwenkau am 11. No vember vorigen Jahres, eine Gratification von 25 Thalern bewilligt. — Heute Vormittag um 11 Uhr finden in der hiesigen katholischen Hofkirche feierliche Exequien für sämmtliche verstor bene Mitglieder unseres Königshauses statt. — Ueber die Bundes-Execution in Holstein äußert sich der bekannte Schleswig-Holsteinische Publicist vr. Carl Loren- tzen in deutschen Blättern über die Schleswig-Holsteinische An gelegenheit folgendermaaßen: Sie wünschen zu wissen, was wir Schleswig-Holsteiner von der BundeS-Execution in Holstein denken unv ob wir von derselben ersprießliche Folgen für unsere Landessache erwarten. Die Antwort darauf ist sehr einfach. Wir erwarten keine Folgen, weder gute noch schlechte, von der Bundes-Execution, weil wir überzeugt sind, daß dieselbe nicht ausgeführt wird. Die Bekanntmachung vom 30. März d. I. verfügte widerrechtlich die sogenannte „Aussonderung Holsteins" aus der Dänischen Gesammt-Monarchie. Alle, welche den ränke vollen Charakter der Dänen kennen, und die schlangenartigen Windungen ihrer Politik verfolgt haben, sagten sogleich voraus, daß die Aussonderung Holsteins nichts sei, als die vorbereitende Maßregel zu dem eigentlichen Zwecke der Dänen, zu der In korporation Schleswig- in Dänemark. Deshalb war es klar, daß die Exccution nicht das richtige Mittel dagegen sein konnte. Denn da» Object, welches erzwungen werden soll, liegt nicht inner halb des Bundesgebietes und bleibt also von einer Exekution, die sich nur auf Bundesgebiet erstrecken kann, „ganz unberührt. lkS.VW, M'M PMHm--WH, lWollte man den Dänischen Staatsstreich vom 30. März tat sächlich vernichten und unschädlich machen, so gab es kein an deres Mittel, als Krieg. Hielt man die innere Lage Deutsch- ands oder die Europäischen Conjunkturen dafür nicht günstig, so hatte der Oldenburgische Antrag einen anderen Ausweg an gedeutet, auf welchem wenigstens die Zukunft gerettet wirden konnte, und, wenn auch der thatsächliche Zustand nicht geändert, doch rechtlich nicht nur nichts verloren, sondern vielmehr Vieles gewonnm wurde. Die Sache Schleswig-Holsteins ist nur da durch zu rettm, daß man sich von den Verträgen von 1852 lossagt und die Unabhängigkeit der Herzogthümer im Kriege gegen Dänemark behauptet. Damit ist nicht gemeint, daß Deutsch land heut oder morgen den Krieg erklären soll. Man mag einen Augenblick abwarten, wo die inneren und äußeren Be dingungen weniger ungünstig liegen, als jetzt. Aber man muß sich wenigstens klar gemacht haben, daß die Sache ohne einen Krieg nicht durchzuführen ist, und man muß so günstige Chancen, wie die des Krimkrieges waren, nicht wieder unbenutzt vor übergehen lassen." — Ein Wanderer auf irren Schicksalswegen, angefeindet und erhoben, gepriesen und verdammt, verurtheilt und begnadigt, eine große excentrisch-geistige Kraft, ein Künstler mit des Genie'» Gewalt, wird sich nächstens wieder in unfern Mauern befinden. Es ist Richard Wagner, der ehemalige königl. sächs. Capell- ,meiste». Wir wollen nicht verhehlen, daß es vielleicht noch so Manchen giebt, der die Kunst nicht von der Politik zu trenym Willens ist. Geben wir der Hoffnung Raum, daß die Zen, welche' so manche Wunde heilt, die Vergangenheit gesühnt. Der Jrr- thum ist des Weltgeists Flügel; so manches Große, was im Lauf der Zeit geschehen,'geschah im Wahn, und des Genie'» Aetherfltahl schlägt ja so oft Bahnen ein, die außer den Grenzen de» ge ringeren Verstandes liegen. Richard Wagner wird nächsten» eines der Abonnement-Concerte dirigiren, welche mit dem heu tigen Tage Herr Hans v Bronsart im Saale des Hotel de Taxe beginnt und worin auch die k preuß. Hofopern- und Kam mersängerin, Frau Johanna Jachmann-Wagner ihr hohe- Ta lent zur Geltung bringen wird. — Wir machen ganz besonders auf die heutige Versamm lung des Dresdner Gewerbe-Vereins aufmerksam, welche außer einem interessanten Vortrage des Herrn Äusold wichtige Ver- einSangelegenheiten zur Verhandlung bringen wird. — In der Nacht zum 1. November ist hier der durch seine frühere Thätigkeit bekannte geh. Finanzrath a. D. von Polen; im 71- Jahre gestorben. — Herr Professor IIr. I. Lloyd Wollen wird morgen Nachmittag um 3 Uhr eine Vorlesung über Lord Byron halten. — Ein Berliner Beamter, der sich ohne Urlaub nach Leipzig begeben, um der dortigen Schlachtfeier beizuwohnen, hinterher aber einen falschen Grund fstr sein Fehlen im Dienste Vorge- brgckt, ist in, eine Ordnungsstrafe von 1 Thalrr genommen,
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