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Dresdner Nachrichten : 27.01.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-01-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186301270
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18630127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18630127
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1863
- Monat1863-01
- Tag1863-01-27
- Monat1863-01
- Jahr1863
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 27.01.1863
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In der Ekptdttion: tarienstratze 1L. »»< untNt-eldNch«r«tft»»na 8Ä »au« Dur» dü «. Pa» «intrl. fthr«»»rSlO- Ltuzeln, Ru», «ein 1 N«r. Hagekkatt für Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mitredaeteur Theodor DrobUch. M«. SV. Dienstag, den 27. Januar 1863. Anzeigen t dies Blatt«, da« ,ur Zen m 700>» ersckeint, finden ein« erfolgreiche Yerdr-^tnng. Dresden, den 27. Januar. — Se. Majestät der König hat in einer gestern dem an Allerhöchst-Jhrem Hofe beglaubigt gewesenen königlich preußischen . außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Herrn ' v. Savigny ertheilten Partikular-Audienz dessen Abberufungs schreiben entgegengenommen. — Am 24. Januar machte Herr Staatsminister Freiherr v. Neust den vereinigten Landesanstalten zu Hubertusburg einen Besuch und besichtigte in eingehender Weise die Räume des Weiberarbeitshauses, Jsolirzellen re., die Convent- und Speise säle des Landeshospitals, Pflegehauses, die Erziehungsanstalt für Blödfinnige, Blindenvorschule, das Siechenhaus und das Landeskrankenhaus mit den Versorganstalten für blödsinnige Kinder beiderlei Geschlechts. Nach ^weiterer Besichtigung des Landestzefängnifses galt der Besuch Sr Excellenz noch den ver schiedenen Abtheilungen der umfänglichen Jrrenversorganstalt für Krauen. — Die hierauf folgende Mittagstafel vereinigte die Mehrzahl der Oberbeamten der Anstalt um den Herrn Staatsminister. — Von dem königlich preußischen außerordentlichen Ge sandten und bevollmächtigten Minister Herrn v. Savigny und dessen Frau Gemahlin sind beim Scheiden von hier dem Stadt- rathe 800 Thlr. zur Vertheilung an würdige Atme, und zwar mit je 100 Thlr. an Arme evangelischer und katholischer Eon fession als Geschenk übergeben worden — Oeffentliche Gerichtsverhandlung vom 26. Januar. Vier Einspruchsverhandlungen stehen am schwarzen Brett Die elfteren beiden sind Privatanklagesachen des Frie> drich Traugott Jacob wider Ernst Gotthardt Zeidler und des Ludwig August Kielberg wider Friedrich Hertmann Regner und Genossen. Beide Sitzungen kamen nicht zum Abschluß, sie wurden vertagt. — Die dritte Sache spielt in Radeberg, es betrifft eine Privatanklage des Gottlieb Fürchtegott -Müller Wider Wilhelm August Menzel. Me Hauptzeugin ist Müllers Frau, die gegen ihren eignen Bruder Wilhelm aussagt, nach dem ihr zuvor vom Herrn Vorsitzenden die Erklärung abgege ben, daß sie nicht zum Zeugnißabltzgen gezwungen sei. Zwei- malige Beleidigungen liegen vor. Einmal soll Menzel zu Müllern gesagt haben: „Du Spitzbuben!...r, Du Lausejunge!" — Ein andere- Mal wurden derartige Complimente an der Stallthüre wiederholt, die dahin lauteten: „Du L ..r, ich will der de Kamaschrn schun anpaffen!" Das hat Müllers Frau gehört, sie sagt rS heut aus und bemerkt noch dabei, daß ihr Bruder, als er das zweite Mal ihren Mann so bekomplimen- tirte, von ihrem Manne habe Geld borgen wollen. Nach dem früheren Urtel war der Priv itangeklagte klagfrei gesprochen, heute wurde er zu 4 Thalern Geldbuße verurtheilt, im Falle, daß der Kläger seine Aussagen eidlich bekräftigt. Die Kosten des heutigen Rechtsmittels verfallen der StaatScafle. — Die letzte Sitzung ist ziemlich interessant. Auf dem Gerichtstisch Regt eine Mütze und ein altes säbelartigr», krumm gebogenes JxHrummt, da» vielleicht schon im Teutoburger Walde manchem Kämpfer den Garaus gemacht. Trotz seines Alters aber hat es doch in der Neuzeit viel Blut abgezapft und zwar dem Handarbeiter Eduard Nitsche zu Dresden, der heut als Pri- vatankläqer gegen seinen Hauswirth, den schon ziemlich bejahr ten Pfefferküchler Gottlieb Wilhelm Opitz wegen leichter Kör perverletzung auftritt. Die Sache spielt in den Nachtstunden vom 5. zum 6. März 1862. Da kam Nitsche mit seiner Ehe frau nach Hause — er konnte nicht die Thür öffnen und rief Opitzen. Auf die Frage des Letzteren: „Wer da?" sagte Nitsche: „Ich!" — „Welcher Hallunke, welcher Spitzbube?" war die nächste Frage, und die nächste Antwort wiederum: „Ich — Nitsche!" Da rief Opitz: „Gerade weil Du es bist, hinaus mußt Du, Hallunke! Einer von uns muß bluten!" — Diese ganzen Zwistigkeiten sollen durch Miethsdiffdrenz und Miethskündigung herbeigekommen sein Opitz öffnete die Thür, und als Nitsche in die Stube seines Wirthes trat, ging'- auf krumme Säbel los. Opitz ergriff jenes schon beschriebene Tür- kenschlachtmMrr und brachte nach dem Gutachten des betreffen den Arztes dem Nitsche nicht blos ein«. 2 Zoll lange Wunde an der Stirn, welche die Kopfschwarte und die Knochenhaut verletzte und starken Eiterungsprozeß herbeiführte, bei, sondern schlug ihm noch eine eben so lange Wunde vom linken Vorder haupt bis zum Stirnhügel. An der Streckseite der rechten Hand fanden sich drei Schnittwunden, ebenso Wunden an der Außenfläche der rechten Hand und an den Mittelfingern vor. Opitz streitet ab, daß er ihn verletzt, am allerwenigsten mit dem alten Säbel verletzt habe. Er sagt, Nitsche habe ihn geschimpft und so geschlagen, daß er bewußtlos habe in sein Zimmer ge tragen werden müssen. Jndeß das hiesige Bezirksgericht ver- urtheilte den Beklagten zu 60 Thlr. Geldbuße, Zahlung vrn 15 Thalern Schmerzensgeld und Erstattung von Gerichts- und ärztlichen Kosten. Auch die heut vorliegende Mütze Nitsche's ist durchlöchert — Herr Staatsanwalt Held meint, er könne sich nicht gut für eine Bestrafung des Opitz interesfiren, da es zweifelhaft ist, ob Opitz bei jener nächtlichen Episode das Gesetz verletzt oder nur Das gethan, was ihm der Artikel 9 l gestatte. Herr Adv. Judeich schildert die sonderbaren Verhältnisse jener traurigen Nacht, die Zerwürfnisse zwischen Beiden und bean tragt die Freisprechung des Opitz, der dem Gerichtshof sein in jener Nacht vom Leibe gerissenes schwarzes Vorhemdchen wäh rend der Vertheidigungsrede seines Sachwalters vorzeigt. — DaS heutige Urtheil lautet günstig für den Privatbeklagten — er wurde wegen Mangel vollständigen Beweises freigesproche«, l). W. W. — Die äußerst kunstvolle Arbeit eines Blumenbouquets, von einem Herrn Fiedler in dem hiesigen Hotel zur Stadt Pe tersburg gezeigt, erregt jetzt mit Recht allseitigste Anerkennung und Aufmerksamkeit.. Das sinnige Kunstwerk besteht auS einet Gruppe von mehr als 800 der verschiedenartigsten Blumen in schönster Farbenpracht und Gewächsen in saftigem Grün und erscheint dadurch ungemein effektvoll, da da» dazu verwendete Material — e» ist Alle» au- Horn gefertigt — dm Eindruck
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