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Dresdner Nachrichten : 12.01.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-01-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186301121
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18630112
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18630112
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1863
- Monat1863-01
- Tag1863-01-12
- Monat1863-01
- Jahr1863
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 12.01.1863
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KK'WWW«!' 4« Mittag« 1» Uhr an-««». «« in d« «rptditton: «arienstraße 1L. -aus »nrch t-hrUch»»«-, «n,el «rrn 1 R-r. ageökatt für UntcrhaltiW und Geschästsvcrkchr. Mitredaetem: Theoder Drobisch. Anzeige« t dies Matte, das zur Artt 70V»«MN ers»rint. finden «tne erfolgrrich« M«. LS. Montag, den 12. Januar 1863. Dresden, den 12. Januar. — Oeffentliche Gerichtsverhandlung vom 10. Jan. Auf der Anklagebank sitzen zwei jugendliche Handarbeiter, sie heißen Carl August Starke und Christian Traugott Winsky. Elfterer ist schon wegen Diebstahls mit Gefängniß und Arbeits haus bestraft; sein College hat wegen desselben Vergehens nur im Gefängniß gesessen Auch heute sind Beide des Diebstahls beschuldigt, der sich zumeist auf „Lumpen" bezieht. Sie waren im vorigen Jahr in der Hainsberger Papierfabrik im Plauen- schen Grunde beschäftigt. Von Zeit zu Zeit wurden dort Lumpen in großer Menge gestohlen, man konnte aber der Thä- ter nie habhaft werden; es fiel auch dieses Lumpenstehlen im Anfänge gar nicht sehr auf, weil die Thode'sche Fabrik massen hafte Vorräthe in sich birgt und jährlich zur Papierfabrikation furchtbar viel Lumpen consumirt Wachen wurden aufgestellt, die Nachtwächter gehörig informirt und instruirt, ja sogar Bind faden gezogen, um, weiß Gott welche, Kennzeichen zu haben; ge- wöhnlich geschahen die Diebereien in der Nacht, und zwar durch Eindrücken der Fenster und Einsteigen in dieselben. Der Platz, den die Fabrik mit Zubehör einnimmt, ist durch einen großen Lattenzaun umfriedet, der die Höhe eines Mannes hat, also nicht turnermäßig zu überspringen, sondern nur sehr schwer nach jahrelangen Kletterübungen zu übersteigen ist; die beiden An geklagten mußten diese Uebungen bereits gemacht haben, denn sie haben Proben davon zur Nachtzeit abgelegt, obgleich sie Alles vollständig wegleugnen. Soviel steht fest, daß sie centnerweise, ja bis zu 20 Centner Lumpen dort escamotirt und durch Fuhr leute haben nach Dresden transportiren lassen, wo sie dieselben an den Mann brachten. Fußspuren wurden in den frischen, leichtgerechten Beeten vorgefunden. Der Verdacht mußte aus verschiedenen Gründen auf Winsky und Starke fallen, denn sie wohnten zusammen, arbeiteten zu gleicher Zeit in der Fabrik, haben an den Händler Starke in Dresden Lumpen centner weise verkauft und sind im Besitz von Lumpen betroffen worden. Namentlich wurde Winsky in der Nacht vom 4. zum 5. Okto ber bei der That betroffen. Wenn er auch blos deshalb durchs Fenster eingestiegen sein will, um dort zu übernachten, so fällt diese Aussage schon dadurch in ihr Nichts zurück, daß er mit Transportmitteln, Handwagen und Säcken versehen war. Der Angeklagte Starke wurde in Besitz von 4 Säcken Lumpen be troffen, die er Behufs Fortschaffung nach Dresden auf einen Kohlenwagen geworfen. Der Nachweis über seinen Erwerb der Säcke ist ganz abgeschnitten, sie können nur in Hainsberg ge- stöhlen sein, weil sonst andere Lumpenlager in solcher Aus dehnung in jener Gegend nicht zu finden, da, wie Herr Staats anwalt bemerkt, Dresden der einzige Platz für den Lumpen handel sei Gegen 50 Centner Hadern sind theils im Früh jahr, theils im Herbst in der genannten Fabrik gestohlen wor- den. Herr Staatsanwalt Held beantragte, unter Berücksichtig, ung der Rückfälligkeit, die Bestrafung Beider. Herr Advoeat Fränzel, als Vertheidiger Winsky'- will nicht zugeben, daß sei nem Clienten eine bestimmt« Quantität gestohlener Lumpen an gerechnet werde und beantragt möglichste Milde gegen ihn, da in der Thode'schen Fabrik außerdem sehr viel gestohlen worden, worüber kein Wort verloren worden ist. Weil es in der Fabrik wie in einem Taubenschlage zuging, wo Alles zugriff, da möge wohl Winsky ebenfalls der Ansicht gewesen sein, auch einmal einen kühnen Griff zu thun, da ja jährlich dort 24,000 Cent- ner an Lumpen verarbeitet würden. Herr Adv. v. Schaffrath, als Vertheidiger Starke's, behauptet, die Diebstähle seien nicht gemeinschaftlich verübt, daher falle der Verdacht weg, daß Starke im Verein mit Winsky gestohlen. Der Gerichtshof verurtheilte Winsky zu t Jahr 8 Monat und 1 Woche Ar beitshaus, Starke zu 1 Jahr 4 Monat Arbeitshaus. 0. W. W. — Eine Einrichtung, welche gewiß allseitigen Beifall finden wird, hat jüngst das Directorium der Albertsbahn dadurch ge troffen, daß es seit Anfang dieses Jahres Abonnementskarten mit 2 t einfachen Fahrten zu ermäßigten Preisen eingeführt, und damit einem längst gefühlten Bedürfnisse derjenigen, welche zur öfteren Benutzung dieser Bahnstrecke gezwungen sind, Genüge geleistet hat. Es steht zu erwarten, daß diese Einrichtung eine nicht unbedeutende Frequenz dieser Bahn zur Folge haben wird, da ja besonders im Sommer diese Strecke sehr oft zu einer Vergnügungstour gewählt wird und bei einem billigen Prei- gewiß Jeder das Eisenbahnfähren dem Fußlaufen vorzieht. — Das reichhaltige Programm des Herrn Musikdirektor Puffhold, hatte am vergangenen Sonnabend ein sehr zahlreiche» Publikum auf der Terrasse versammelt. Besonders beifällige Aufnahme fanden die Ouvertüren von Gade und Vierling; eine Romanze von Graben Hoffmann und die neue Polka „Er innerung an München" von A. Wallerstein. — Morgen findet daselbst die musikalische Feier des russischen Neujahrstages zu Ehren der hier anwesenden Russen statt. — In einer Verordnung des Dresdner Stadtrath- vom Jahre 1634 heißt es: „Die Wein-und Biergäste sollen Abend» über 9 Uhr nicht in den Schenkhäusern geduldet werden, son dern wenn der Wachtmeister dieselben befindet, sollen Wirth und Gast unnachläßlich gestraft werdm. Wie würden sich heulzu» tage unsere lieben Frauen über solche Verordnung freuen! Wei terhin am Schluffe der Verordnung heißt es: Sonderlich sollen die Rottmeister allen und jeden Bürgern untersagen, daß sie e» in ihren Häusern und auf den Gaffen fein reinlich halten, mehr Mist und Unflat nicht für die Thüren schaffen sollen, al» sie desselben oder de- nächst folgenden Tages wegsühren lassen kön nen, und dann es für den Thüren und auf den Gaffen fein sauber und reinlich gehalten und aller Stanck, davon der Luft Jnficirung causiret. verhütet und abgewendet werden möge, flei ßige Erinnerung thun, die Nachlässigen und Säumige» aber uns dem Rathe anzeigen." — Eine äußerst lärmende Scene störte vorgestern Nacht» 11 Uhr die Ruhe der Marienstraßenbewohner. Einige junge Leute wurden beim Abschiednehmen durch einen Trupp Stu- dirender ohne hinreichenden Grund insultirt, e» fielen Redensart«» hinüber und herüber, wie: „Halt'» Raul!" „Unverschämt!^
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