Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.08.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-08-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186608172
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660817
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660817
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-08
- Tag1866-08-17
- Monat1866-08
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.08.1866
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
sächsische Hospital das erste war, welche- fich etablirte und auch zunächst den sächsischen Truppen sich befand, die in Wien canto- nirten; da man außerdem die sächsischen Verwundeten auS den in Wien befindlichen österreichischen Hospitälern, so weit eS der Zu stand der Betreffenden erlaubte, ins Theresianum überfübrte, waren bald alle überwiesenen Räume gefüllt und nach Verlaus der ersten acht Tage circa 500 Belten belegt. DaS Hospital der Sachsen ist der Gegenstand wohlwollender Theilnahme Seiten der Wiener. Alle Schichten der Gesellschaft sprechen dieselbe aus, und vielfache Sendungen aller Art für dre Verwundeten und Kranken werden tagtäglich von den Wienern dem Hospital übermittelt. Nicht minder beweisen die zahlreichen Besuche der Wiener und Wienerinnen daS lebhafte Interesse, wel ches die Kaiserstadt an den Sachsen nimmt. Se. Maj. der König von Sachsen, so wie Ihre kgl. Hoheiten der Kronprinz und die Frau Kronprinzessin beehrten ebenfalls das Hospital mit Ihrem Besuche. Auch die Letztere trat an die Betten der Schwererkrankten, um ihnen durch milde Worte Hoffnung zu zusprechen. Ihre Maj. die Königin von Sachsen, die dermalen m Schönbrunn verweilt, hat Ihren hohen Besuch in nahe Aus sicht gestellt. Alle aber, welche das Hospital sahen, drücken ihre Freude aus über die große Ordnung und die offenkundige Sorg falt, welche den Kranken gewidmet wird. Unter den circa 500 Patienten befinden sich L00 Verwundete und gegen 200 Typhuskranke. Obwohl unter letzter« sehr schwere Fälle sich befinden, so sind doch erst 5 gestorben, und ist Hoffnung vorhanden, alle Uebrigen zu retten. Infolge der großen Anstren gungen. welche die Truppen zu bestehen hatten, waren die typhö sen Fieber in so bedeutendem Grade vorherrschend. Zur Pflege der Kranken sind augenblicklich 4 Oberkrankenwärter und 24 Krankenwärter der sächsischen Sanitätscompagnie im Hos pital thätig. Außerdem entfalten noch 15 Diakonissen eine höchst segensreiche Wirksamkeit. Es waren erst nur 9 Schwestern bei dem Hospital thätig. Da! aber diese Zahl bei Weitem nicht ausreichte, und der Commandant des Hospitals deren nützliche Dienste für daß Wohl der Kranken in vollem Umfange anerkannte, fanden sich auf seinen Wunsch andere drei Schwestern bereit, im Theresianum als Krankenpflegerinnen einzutreten. Jetzt hat nun Pastor Fröhlich dem HoSpital noch weitere drei Schwestern auS Dresden zugeführt. Man muß diese Diaconisfen in der Ausübung ihrer Pflichten an dem Krankenbette gesehen haben, um zu begreifen, wie sehr die Kranken selbst sich nach solcher Pflege sehnen und welche Beruhigung ihnen dieselbe gewährt. Ihr stilles, IhätigeS Walten, ihre fromme Hingebung, ihr unermüdlicher Eifer erregt die Bewunderung aller Derer, welche daS HoSpital bis jetzt besuchten; sie sind in Wahr heit barmherzige Schwestern. Außerdem aber ist das sächsische Hospital zu wärmstem Dank verpflichtet dem hiesigen „patriotischen Verein für die Dauer des KriegcS". Dieser Verein, aus den edelsten Männern der Haupt stadt gebildet, hat es zu seiner Aufgabe gemacht, durch die ihm zur Verfügung gestellten, wahrhaft großartigen Hülfsmittel, die ihm aus allen Puncten des Kaiserreiches zufließen, in reichstem Maße das Leo- der verwundeten und kranken Soldaten zu mildern und sie auf ihrem Krankenbette zu erfreuen, so weit es möglich. In diesem Vereine findet man die besten Namen, und fast alltäglich kommen einige dieser Herren in das Hospital, um sich zu erkun digen, was für die Kranken zu thun ist und welche Bedürfnisse und Wünsche dieselben haben. Und auf daS Wort folgt dann auch in rascher Erfüllung die Thal. Auch von andern Seiten giebt sich die Theilnahme, wie schon erwähnt, in der anerkennens- werthesten Weise kund. So senden r. B. die Redactionen der ersten und gelefensten Blätter> Wiens täglich Freiexemplare in das Hospital , und zahlreiche andere anonyme Zusendungen, oft jeden falls von zarter Hand, sprechen für die Liebe, welche die Sachsen hier finden. Ein anderer Verein, das sogenannte Correspondenz- büreau, an dessen Spitze der Schriftsteller Eduard Mautner fleht, entfallet wieder in anderer Weise erne anerkennenswerthe Tätig keit, indem derselbe seine Mitglieder in die Krankensäle sendet, um an die Angehörigen der Schwererkrankten zu schreiben. In un- serm Hospitale wird freilich diese für das österreichische Militair sehr praktische Idee nur wenig verwerthet, da unsere Soldaten selbst schreiben können und die Reconvalescenten die Correspondenz für ihre kranken Cameraden gern besorgen, insoweit die freund lichen, immer zu Werken der Liebe bereiten Schwestern dies nicht zu thun vermögen. Uebrigens ist dem Hospital auch ein sächsischer Feldgeistlicher zugetheilt, der nach Seiten der Seelsorge werkthätige Hilfe leistet. In allen Kranken und Verwundeten, ja im ganzen sächsischen Hospital lebt aber nur ein Wunsch: so schön auch immer eS in Wien sein mag, so freundlich und gütrg die Bewohner der Kaiser stadt auch sind, so sehr sich überall helfende Hände entgegenftrecken, in Wort und That die Liebe sich kundgiebt — eS lebt in allen Sachsenherzen nur ein Wunsch: heim, heim nach dem theuern Vaterlande, nach dem gesegneten Sachsen, heim! und vald! Saat diesen kranken, bleichen Männern, sagt ihnen, daß eS heimgeht nach Sachsen, und sie werden alle wunderbar schnell aesunden; denn es giebt eine Arznei, die kein Arzt zu verschreiben, kein Apotheker »U mischen vermag: die Erfüllung einer heißen Hoff nung, die Freudigkeit der Seele. (Dr. 9.) Arber die rechtliche Zulässigkeit eines Vorbehaltes bei Annahme und Zahlung des Frachtgutes (zu Erklärung des Art. 4V8 des Handelsgesetzbuchs). Spoliationen an Frachtgütern, wie solche in den letzten Jah ren von treulosen Bediensteten der Eisenbahnen in großem Matz stabe und in frechster Weise verübt worden sind, haben nicht bloS zu weitläufigen Untersuchungen und zu Bestrafung einiger Schul digen, sondern auch zur rechtlichen Geltendmachung von Entschä digungsansprüchen Setten mehrerer Verletzten gegen den k. sächs. StaatSfiscus geführt, welcher die angemeldeten Forderungen nicht durchweg ohne weiteres als begründet anerkannt, sondern bei einigen derselben eS hat auf Klaganstellung und rechtliche Durch führung ankommen lassen. In einem dieser Processe, welcher — nachdem dem Fiscus der Beweis gewisser Ausflüchte zuerkannt worden — noch jetzt bei dem k. Appellationsgerichte zu Dresden anhängig ist, haben die in erster und zweiter Instanz entscheiden den Appellationsgerichte zu Dresden und Leipzig und das Ober- appellationsgericht zu Dresden (public. April 1566) einige wichtige Rechtsgrundsätze ausgesprochen, welche kennen zu lernen für das Handel treibende Publicum von größtem Interesse sein muß. Das Tageblatt, welches jüngst die gegen einige hiesige Eisenbahnbeamte geführten strafrechtlichen Verhandlungen mitgetheilt Hat, möge auch den, jedenfalls durch Spoliationen irgend welcher Bediensteter von Eisenbahnen herbeigeführten Civilrechtsfall in möglichster Kürze, soweit er dem Handelßstande Interesse darbietet, zur Oeffentlich- keit bringen. Der Kläger, ein Kaufmann in Altenburg, und der Vertreter des k. sächs. StaatSfiscus als Beklagter waren über folgende Puncte einverstanden: 1) Daß der im Dienste der Verwaltung der sächs. - westlichen Staatseisenbahn stehende Güterverwalter A. der Ehefrau Klägers die Ankunft des in Begleitung des Frachtbriefs an die Adresse Klägers gesendeten Frachtgutes in Altenburg unter Präsentation dieses Frachtbriefes angezeigt habe; 2) daß dies unter dem Bemerken geschehen, eS fehlten an dem auf dem Frachtbriefe noürten Frachtgute 40 Bunde Wolle; 3) daß die Ehefrau des Klägers dem zur Eincassirung deS Frachtlohnes von dem Güterverwalter A. abgesendeten Fracht- cassirer erklärt habe, sie könne unter diesen Umständen die Wolle nicht annehmen und die Fracht nicht bezahlen; 4) daß hierauf der besagte Frachtcafsirer bemerkt habe, eS könne die Differenz nicht sogleich ausgeglichen werden, man werde sich deshalb mit der Thüringer Eisenbahngesellschaft in Verbindung setzen, sowie endlich 5) daß erst nach diesen gegenseitigen Erklärungen von der Ehe frau Kläger- das Frachtgut angenommen und das Frachtlohn be zahlt worden sei. Behufs der Ablehnung des geltend gemachten Entschädigungs anspruchs bezog sich der Beklagte unter anderen auf die Vorschrift des 408. Art. deS Handelsgesetzbuchs, welcher bestimmt: „Durch Annahme des Guts und Bezahlung der Fracht er lischt jeder Anspruch gegen den Frachtführer. Nur wegen Verlustes oder Beschädigung, welche bei der Ablieferung äußerlich nicht erkennbar waren, kann der Frachtführer selbst nach der Annahme und nach Bezahlung der Fracht in An spruch genommen werden, wenn die Feststellung deS Ver lustes oder der Beschädigung ohne Verzug nach der Ent deckung nachgesucht worden ist und bewiesen wird, daß der Verlust oder die Beschädigung während der Zeit der Empfang nahme bis zur Ablieferung entstanden ist rc." und machte dabei geltend, es ser von der Gesetzgebungscommission nach den Protocollen angenommen worden, daß einem Vorbe halte deS Empfängers keine Wirkung habe beigelegt werden sollen, derselbe hob auch hervor, daß in dem bloßen Stillschweigen deS FrachtcassirerS ein Einverständniß mit dem von Klägers Ehe frau erklärten Vorbehalte nicht gefunden werden könne rc. Alle diese Einwendungen wurden von den entscheidenden Behörden alS unhaltbar verworfen. Die zweite Instanz erblickte, gleichwie die erste, in den oben zu 1 — 5 gedachten Vorgängen alle Merkmale eines zwischen dem Empfänger einer- und dem Frachtführer andererseits getroffenen gütlichen UebereinkommenS, nach welchem zwar einstweilen die Waare abgenommen und die Fracht gezahlt, die Frage aber, ob und in wie wett den letzteren eine Vertretungsverbindlichkeit treffe, späterer Ermittelung habe Vorbehalten bleiben sollen. Wenn Be klagter — heißt eS in den Rationen weiter — gegen diese Auf fassung eingewendet habe, daß in dem bloßen Stillschweigen deS- wnigen, welcher den Frachtlohn in Empfang genommen, ein Einverständniß mit dem von der Ehefrau Klägers erklärten Vor behalte nicht gefunden werden könne, und daß der gedachte Cassirer überhaupt nicht stillgeschwiegen, sondern eine Erklärung abgegeben habe, in welcher eine ausdrückliche Anerkennung oder Bestätigung des daß über stau eine. renz solle, anfä das lichei sei l blick welck derje gieret der ständ beiwi enthe mit s Gesej einen sollen der Z des ( damii ziehui genor nach Klag< zu w T daß ! dem Sachs Legitii au- I setzun, wägm der H Rechte als a fechten der <8 Vectra entwel würde de« E treten! Anspri Wenn Bezah unbedi Werder eurer, in Wi versag! abspre, schuft nicht o im Fa digung sie vo kerne-v lüsten wenn Ueberh behalt nicht d *) 2 da» W< durch dl so hat welche! des R, wieder, deßwilll Mangel StrHe ständen angeme eine A gründe! organis
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder