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Dresdner Nachrichten : 07.02.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-02-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186202074
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18620207
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18620207
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1862
- Monat1862-02
- Tag1862-02-07
- Monat1862-02
- Jahr1862
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 07.02.1862
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Ursch, ti-1. «org. 7«H« z«s««1» ««den b. UHe»d» S. Sonnt. N« Mittag» U U. angenommen t« der Expedition: Johannesallre». SaisenhauSstraß« «. , 1 S8. U»o««.'vitrtettL-rIiU »0 Rgr. Ni »nentgtldl. Lieferung in'« Hau«. Lurch die K. Post vierteljäbrltch »1 Rgr. Einzelne Nummer« 1 Ngr. Hageblatt für Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Milredaeteur: Theodor Drobisch. Freitag, den 7. Februar 1862. Anzeigen i. dies Blatte, da« zur Zeit in 8200 Exemp. erscheint, finden eine erfolgreiche Berbreitung. Dresden, den 7. Februar. — Se. Maj. der König hat dem » 1s suite der Armee flehenden Oberleutnant der Reiterei, Nostitz und Jänckendorf Adjutant bei Sr. Hoh. dem Prinzen August von Coburg-Go tha, Herzog zu Sachsen rc., den Character eines Rittmeisters beigelegt. — Se. Maj. der König hat für die hiesigen Wassercala- mitosen der Armenversorgungsbehörde 200 Thlr., I. Maj. die Königin 100 Thlr. und außerdem 50 Thlr. zu Anschaffung von Brennmaterialien, Se. K. H. Prinz Georg 100 Thlr , I K. H. die Frau Prinzessin Georg 150 Thlr. und I. K. H. die Prinzessin Augusta 50 Thlr. überwiesen. — Nachdem bereits Seiten der Armenversorgungsbehörde zur möglichsten Linderung der durch die eingetretenen Hochfluthen entstandenen Nothstände eines großen Theiles der hiesigen Be völkerung Vorkehrung getroffen worden ist, gilt es gegenwärtig noch auf diejenigen Nachtheile aufmerksam zu machen, welche, nach dem zu verhoffenden baldigen Wiederzurückgehen der Hoch fluthen durch das zufrühzeitige Wiederbeziehen der von der Überschwemmung betroffen gewesenen Wohnungen für die menschliche Gesundheit zu befürchten sind, und werden daher in dieser Beziehung folgende Vorschriften und Maßregeln zur ge nauesten Beobachtung bekannt gemacht: 1) Nach beendigtem, möglichst zu begünstigendem Abflüsse des Wassers sind alle Räume des Hauses, einschließlich der Gehöfte, Keller und Schleußen, sorgfältig von allem Schlamme, den das Wasser zurückgelaffen hatte, zureinigen; 2) die Wohnungsräume sind durch fleißiges Heizen und Lüften, die Dielen derselben durch Aufstreuen einer dicken Schicht warmen Sandes, der, nachdem er feucht gewor den, durch neuen ersetzt wird, möglichst bald ihrer frühem Trockenheit zuzuführen; 3) die Keller sind ebenfalls in ihren Fenstern und Zuglöchern geöffnet zu erhalten und wegen der schädlichen Produkte, welche die Gährung des eingesogenen Wassers liefert, öfters mit Wachholder zu durchräuchern; 4) bevor die vom Wasser betroffenen Wohnungen nicht gehörig trocken und von den zu diesem Behufs zu ihrer Besichtigung abgesendeten Herren Aerzten als wohnbar befunden worden sind, dürfen sie nicht bezogen werden; 5) zu möglichster Durchfüh rung der sud 4 aufgeführten Bestimmung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß zunächst die Räume unsers Versorg hauses denen ein vorläufiges Unterkommen bieten, welche durch jene Bestimmung von ihrer Wohnung entfernt gehalten werden und ein anderweites Unterkommen nicht zu finden vermögen; 6) das Wasser der Brunnen des überschwemmt gewesenen Ter rains ist erst dann wieder als Trinkwasser zu benutzen, wenn die Brunnen durch fleißig wiederholtes Auspumpen gereinigt worden sind. — Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten an, 5. Februar. Die Sitzung wurde unter Leitung des Vor standes Herrn 0. Amest durch Directorialvortrag aus der Re- gistrande eröffnet. Unter den Registrandeneingängen dürfte ein Communicat hervorzuheben sein, in welchem der Stadtrath die zur Erwerbung von Feldgrundstücken für den zoologischen Garten erforderliche Summe dem Stadtverordneten - Collegium zur Bewilligung anempfiehlt, da in dieser Angelegenheit mit den betreffenden Feldgrundstücksbesitzern von Seiten des Stadtraths ein Kaufvertrag bereits geschloffen worden ist. Für die Ver fassungsdeputation berichtete Stadtverordneter Schöne über eine von der Fischerinnung gegen die Stadtgemeinde erhobene An klage. Die Fischerinnung hat nämlich im Jahre 1747 die bei den Ausschiffungsplätze an der Elbe der Stadtgemeinde für jährlich 50 Thlr. überlassen. Nachdem nun aber mit dem Jahre 1847 100 Jahre seit Abschließung dieses Vertrages ver flossen sind, macht die Fischerinnung Ansprüche auf Zurückgabe der fraglichen Ausschiffungsplätze und liegt in dieser Angelegen heit mit der Stadtgemeinde in Proceß. Nachdem das Colle gium hierin dem stadträthlichen Beschlüsse, den Ausgang der Sache abzuwarten, beigetreten war, erstattete Stadtv. Stübel den fortgesetzten Bericht über den Haushaltplan vom Jahre 1862 und zwar über Abtheilung 6, betr. die Voranschläge der Einnahmen und Ausgaben im Schulwesen. Die diesen wichtigen Gegenstand erörternden Positionen 30—37 fanden nebst An trägen, Vorschlägen und Erläuterungen der Finanzdeputation die einstimmige Genehmigung des Collegiums. Nur hinsichtlich der Pos. 34, bei der die Finanzdeputation ein Postulat von 16 Thlrn. für Zulegung einer französischen Stunde in der 3. Mädchenklaffe der 2. Bürgerschule abzulehnen empfahl, er griffen Stellvertreter Walther und Stadtverordneter Krumbein das Wort und befürworteten das vom Dir. Berthelt einge reichte Gesuch, welches hierauf auch einstimmig genehmigt wurde. An diesen Bericht knüpft die Finanzdeputation den Wunsch, daß doch baldigst in allen Elementarschulen Turnunterricht ein geführt werden möge, da dessen Wichtigkeit zur Genüge bekannt ist. Von kommenden Ostern an wird bereits an der Neu städter Realschule Turnuntericht vom Director der orthopädischen Heilanstalt, Nitsche, ertheilt werden, zu welchem Zwecke 288 Thlr. bewilligt wurden. Die Schüleranzahl sämmtlicher Elementar schulen belief sich Michaelis 1860 auf 9568, Michaelis 1861 auf 10101 Knaben und Mädchen. Nachdem Stadtv. Rülke über eine dem ersten Buchhalter an der Gasanstalt zu bewil ligende Gratifikation von 50 Thlrn für das Jahr 18v1 re- ferirt hatte, gab Stadtv. Brauer einen Rechnungsbericht vom Jahre 1857 und 1858 über die Hebammenunterstützungscaffe und die Pensionscasie der Subalternbeamten, der einstimmig vom Collegium justificirt wurde. Wegen seiner merkwürdigen Sachlage dürfte ein Bericht nicht uninteressant sein, den eben falls Stadtv. Brauer über ein Pensionsgesuch gab. Vom Ober- inspector der Wohlfahrtspolizei war ein Gesuch um Pensioni- rung des 72 Jahr alten, „an Geist und Körper stumpfen" Kreuzthurmwächters Löwe eingereicht worden. Nachdem aber Herr Bezirksarzt 0. Brückmann genannten Löwe untersucht hatte, gab er sein Gutachten dahin ab, ihn vollkommen munter und rüstig gefunden zu haben. Löwe selbst aber meint, er fühle sich kräftig genug nach wie vor sein Amt verwalten zu
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