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Dresdner Nachrichten : 14.02.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-02-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186302140
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18630214
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18630214
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1863
- Monat1863-02
- Tag1863-02-14
- Monat1863-02
- Jahr1863
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 14.02.1863
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Geschäftsverkehr. Mitredactmr DrMch. Mo 4L. Sonnabend, den rint, finde« ein» trfolgrescht D-rdrettun«^ U»zetge» t. dits- Matt», da» zur ersebeint, finde« ein» erfos Dresden, den 14. Februar. — Ihre k. k Hob. die verw. Frau Großherzogin von Toskana ist vorvorige Nacht 12 Uhr von München hier einge- troffcn und im k. Residenzschloffe abgetreten. — Morgen findet bei Herrn Staat-minister Freiherrn von Neust ein großes Ballfest statt. — -f Oeffentliche Gerichtsverhandlung vom 13. Februar. Das schwarze Bret kündigt vier Einspruchsverhand- lungrn an. Caroline Wilhelmine Förster war wegen Benutzung fremden EigenthumS und wegen Diebstahls angeklagt. Vom letzteren Verbrechen wurde fie freigesprochen; die Benutzung fremden Eigenthums aber hatte ihr einm Verweis und einen Thtil der Kosten zugezogen. Jedoch auch dagegen erhob sie Einspruch, weil sie sich für ganz unschuldig hält. Sie diente als Stubenmädchen bei dem v. Credinger auf der Lüttichau straße und hatte, wie heute die Aetm bekunden, nicht einmal ein Bett zum Schlafen, sondern mußte in einem Bettkasten auf einem bloßen Strohsack liegen. Da nahm sie sich aus eigenem Antrieb« ein Kopfkissen aus dem Bett des Herrn 0. Joseph Credinger, um nur wenigstens ein Plätzchen zu haben, wohin fie ihr Haupt legen kann. Deshalb denuncirte der Herr Doctor sie wegen Benutzung fremden Eigenthums und verlangte ihre Bestrafung, will aber davon absehen, wenn sie wie der Schluß des polizeilichen Protocolls sagt, „ohne alle Ansprüche den Dienst verläßt!" Ferner wurde bei ihr ein Kindernetzchen im Werthe von „drei Pfennigen" vorgefunden, was ebenfalls dem Doctor gehörte; das wurde als Diebstahl von ihm angesehen. Herr Staatsanwalt Held beantragte kurz die Freisprechung des Etu benmädchenS insoweit, als die Sache in da- Ressort der Kgl. Staatsanwaltschaft fällt. Herr Adv. vr. Schaffrath dringt auf vollständige Freisprechung und zieht gegen die Denuneiation mit aller Schärfe und schlagenden Beweisen aus dem Stillleben der Dienstmädchen und Dienstherrschaften los. Gr erzählt, daß die Förster bereits 12 Jahre unbescholten diene, daß sie dar Recht auf ein Kopfkissen habe und daß in unserem gebildeten Sachsen jeder Dienstbote eine ordentliche Lagerstätte bekommen müsse. „Meine Herren Richter!" fährt der Herr Vertheidiger fort, „wenn z. B. ein Dienstmädchen in der Putzstube der Herr schaft auf einem Stuhle sitzt oder aus einem Glase der Herr schaft Wasser trinkt und dies käme als Benutzung fremden EigenthumS zur Anzeige, so würden Sie, wenn Eie solche Fälle bestrafen wollten, das ganz« Jahr nicht fertig werden!" Heute spricht da- Gericht die Förster ganz frei, selbst von dm Kosten. — Die zweite Verhandlung hat eine Ehrenkränkung zu Grunde liegen, deren,d«r Gutsbesitzer Johann Gottlieb Hörnig in Arns dorf beschuldigt ist. Am 81. Juli vor. Jahre- wurden im Forstanite' mehrere dem StaatsfiSeuS zugehörige Waldwiesen verpachtet, wo sich auch Hörnig und der Waldarbeiter Johann Christian Richter in Seeligstadt einfand. Erster« beschuldigte dort, als sie Wegen der Abfuhr eines Schocks Reißig in Streit gtriethen, den Letzteren der Bestechlichkeit, die er auch nachwies. -*rnig ist tudeß praffrei gespröchen worden und der Privat- ankläger erhob dagegen Einspruch, nämlich schon darum, weil er in die Kosten verurtheilt wordm war. Das Erkenntniß wurde heut geändert, die Straffreisprechung Hörnig'S aufgehobm, aber eine Geldstrafe von 3 Thalern wegen Beleidigung gegen ihn ausgesprochen. — Von der nächsten Verhandlung kann ich beim besten Willen dem Leser kein vollständiges Bild liefern, da ich dm Sachverhalt nicht genau erfahren konnte. Auf di« Anklagebank tritt ein alter Mann in einfacher Kleidung, ver urtheilt wegen Diebstahls zu einjähriger ArbeitShauSstrafe, die da- Gerichtsamt Wilsdruff gegen ihn ausgesprochen. Johann Carl Eduard Berger, auf dem Pfade des Verbrechen- ein schon Vielgewanderter, hat die Gefängniß- und Arbeitshauskost schon kennm gelernt. Zuletzt war er bei dem Rittergutsbesitzer Liepschner in der Gegend von Wilsdruff Schirrmeister auf dem Gute und hatte dm Schlüssel zur Schirrkammer. Auch der Besitzer und Rechnungsführer hatten jeder einm Schlüssel dazu. Au- dieser Schirrkammer entwendete nun Berger mehrere Mal« Korn-, Gerste-und RapSsaamm. Gr gesteht zwar die Dieb stähle zu, erhebt aber Einspruch gegen die Strafe, weil sie ihm zu hart erscheint. Jndeß das Gericht nahm auch auf sein« Rückfälligkeit Bedacht. Herr Staatsanwalt Held beantragt die Bestätigung des ersten Bescheides, erläuternd, daß die That keineswegs als Unterschlagung, sondern einzig und allein al» Diebstahl anzusehen sei. Das erste Urtel wird bestätigt. — Dm Schluß des heutigen Gerichtstages bildet die Anklage we gen gewaltsamen Hausfriedensbruchs und wegm Beleidigung, deren Friedrich Wilhelm Liebert beschuldigt ist. Das GerichtS- amt Döhlen verurtheilte ihn zu 6 Wochen und 4 Tagen Ge fängniß. In der Gegend von Potschappel wohnt eine gewiss« Agnes Neubauer. In demselben Hause wohnt auch Liebert. Da soll eine- Tages die Neubauer dem Kinde des Liebert Wasser auf dm Kopf gegossen haben Wie da- Liebert hörte, ging er hinauf an die Thür, die er nach mehrfachem Trommeln mit Händen und Füßen öffnete und die Neubauer zur Red« stellte; es kam aber soweit, daß Handgreiflichkeiten die Folg« diese-Besucher waren ; er wurde herüber und hinüber geschimpft. „Lausejunge, dummer Junge, EhemannSh—e!" das flog so Alles hin und her, bis endlich einige Zähne im Munde der Agnes zu bluten anfingen und Liebert auch einige Haarbüschel der Agnes in der Hand behielt. Er soll nach ihrer Aussage hin so geschlagen und gezaust haben, daß ihr Gesundheitszustand immer schlimmer wird. Beim Sprechen fühlt sie Stechen in der Brust, der Kopf ist ihr ganz eingmommen. Wie ich schon sagte, Liebert wurde wegen dieser Geschichte verklagt und be straft; aber die 6 Wochen und 4 Tage sind ihm zu viel- da gegen erhebt er Einspruch. Gr meint: „Wenn ich die Agnes so geschlagen hätte, wie sie angiebt, da hätte fie gar nicht di« Treppe hmuntergehm können, da wäre fie bald liegen geblie ben!"— Die Verhandlung wurde vertagt — die Neubauer muß erst v«reidet werdm. ^ — Am Donnerstag fand die erst« öffmtliche Sitzung der Dresdner Handel»' und Gewrrbrkammer statt. .Nach ErlrH-W-
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