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Dresdner Nachrichten : 07.05.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-05-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186305075
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18630507
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18630507
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1863
- Monat1863-05
- Tag1863-05-07
- Monat1863-05
- Jahr1863
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 07.05.1863
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LWS».'.'?«» «m t» d« Expedition: »«rttnstraße 1t. hlS«ÜNÜN«Et viwSckÜtz«^ StzEzz^ G.«. »nrch »L«7MHG. fthrlich »» «ar- LtnzL««»». »m» 1 «gr. Hageökatt für Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mitredacteur Xbeodor DrobW. »ureigen i. dies. »lattt. da« »nr Zeitm 7800 ExeniA" r»iTki«^ stnd»- »in» »Tsni-r»»^, M«. LTV. Donnerstag, den 7. Mai 1863. kein* Und»- »in» Verbreiten« Dresden, den 7. Mai. — I. Maj. die Königin Marie hat dem abgebrannten Pachter Wehner in Langebrück 5 Thlr. gewährt. — Wie das „Dr. I." vernimmt, so hat I Maj. die Königin Marie da« durch den Tod der Prinzessin Auguste zur Erledigung gekommene Amt einer Vorsteherin im hiesigen königl Josephinenstifte zu übernehmen geruht. — Das neueste Stück der,Gesetz- und Verordnungsblattes enthält: Decrete des Ministeriums des Innern wegen Geneh migung einer öffentlichen Anleihe des Zwickau-Oberhohndorfir Steinkohlenbauvereins und wegen Bestätigung des neuen Regu lativs für die Sparkaffe zu Dresden; Verordnung des Mini steriums der Justiz, die Benachrichtigung der Stadträthe und Gemeindeobrigkeiten von Untersuchungen gegen Bürger und Ge meindemitglieder betr.; Verordnung des Ministeriums des In nern, den Bau der Chemnitz-Annaberger Eisenbahn betreffend. —-fOeffentliche Gerichtsverhandlung vom 6. Mai. Die heutige Hauptverhandlung hat ihren Grund in einem jener leichtsinnigen, leidenschaftlichen Ausbrüche, die leider schon oft herdortraten und immer die traurige Folge eines zu tiefen Hineinschauens in den Kelch der Freuden des Weines, des Bie res oder des Nordhäusers sind Ein junger Mann sitzt auf der Anklagebank, der sich leichtsinnig Hinreißen ließ zu einer That, die ihn zur ersten Bestrafung führt. Er ist der Wider setzlichkeit, der Bestechung und der Beleidigung angeklagt. Fried rich Wilhelm Seidel, jetzt Kellner in Stadt Leipzig Hierselbst, ist 27 Jahr alt. seit 1656 in Dresden, unverheirathet, unbe straft. war 6 Jahr Soldat, früher Kellner, nur einmal zog er den Portierrock an. Sein Benehmen ist heut ein höchst beschei denes, er zeigt sich als ein junger Mann, der es versteht, mit gebildeten Menschen umzugehen. Es ist daher unerklärlich, wie er an jenem für ihn so verhängnißvollen Abende in solche Wuth gerathen und sich soweit vergessen konnte. Er hat drei GenS» d'armen als Ankläger, die Herren Friedrich Zeiler, Emil För< ster und den Eorporal Eckert, die heute als Zeugen fungiren. Auf der Rampe'schen Gaffe ist bekanntlich eine Restauration, die da- Schild mit „Zum Dampfschiff* bezeichnet. Dort saßen am 14- März 1863 des Abends mehrere Gäste, auch einige Unierbeamte. Es war tz!0 Uhr. Da trat auch Seidel ein. Er setzte sich auf einen Stuhl zu einer Frau, deren Mann eben einmal zufällig hinausgegangen war. Als der Mann herein- kam, wollte er seinen alten Platz wieder einnehmen, waS aber von dem zeitweiligen Inhaber der Sessels nicht zugegeben wurde. Der Angeschuldigte war nicht ganz nüchtern; er sagt selbst, er habe vorher viel Wein und dann Bier getrunken, ja, er sei so betrunken gewesen, daß er eigentlich von dem ganzen Vorfälle an jenem Abende nicht ein Wort wisse, obgleich die Gensd'armen bekunden, daß er Wohl etwas angeheitert war, aber nicht in dem Maße, daß er sich seiner Handlungen nicht bewußt gewesen wäre, denn er sei auf dem Wege nach der Be zirk-Wache ganz ruhig gegangen und habe auch ganz vernünftig I gesprochen. SS entstand nun in der genannten Restauration ein Streit. Der Wirth wies dem Seidel die Thür, er wollt« ihm kein Getränk verabfolgen, weil er die Gäste störe.. Da er aber durchaus nicht still wurde, so schritt der anwesende GenS- d'arm Friedrich Zeiler ein, in den der Angeklagte gleich hinein schlug und ihm den Mantel entzwei riß. Er mochte ihn wohl nicht gekannt habm, das giebt auch Zeiler zu. Nachdem der Beamte alles Mögliche aufgeboten, um Ruhe und Frieden her zustellen, Alles aber nichts fruchtete/ im Gegentheil Seidel, unter dem Vorgeben, daß er in dem Hause wohne (was aber nicht wahr war, er wohnte früher einmal dort), wiederum in die Restauration zurückkehrte und auf's Neue sich wie früher gebahrte, so schritt Zeiler zur Verhaftung. Der Angeklagte ging mit und zwar ganz ruhig, war aber unterwegs so unvorsichtig, den Beamten bestechen zu wollen. Er sagte ihm: „Lassen Sie es doch gut sein, ich gebe Jhnm einen Thaler!" — Er zeigt« aber keinen Thaler und ging ruhig mit. Die Bestechung ist also nicht vollendet. So ging's weiter bis nach der Bezirks wache, der Hauptwache und dem Arrefilokal, wo sich sein Ver gehen der Widersetzlichkeit lawinenmäßig vermehrte; denn auch die andern beiden Zeugen, den Gensdarmen Emil Förster und den 66jährigen Corpora! Eckert insultirte er durch Verfolgung in den betreffenden amtlichen Localen und durch Schimpfreden, z. B.: „Saukops, ich schlag Dich todt re." dermaßen und wü- thete sogar im Fenstereinschlagen weiter, daß er gebunden werden mußte Er will nichts davon wissen, aber die Zeugen bekunden eS und nehmen es auf ihren Pflichteid, den sie ein für allemal geleistet. Herr Staatsanwalt Held erklärt, daß im vorliegenden Falle nur vom geringsten Quantum von Widersetzlichkeit die Red« sein könne, mehr sei eS Sache der Privatanklage. Auf der Hauptwache indrß habe Seidel Gewaltthätigkeiten gegen eine obrigkeitliche Verfügung begangen, hier sei Widersetzlichkeit da; deshalb müsse Bestrafung erfolgen, dazu komme die beabsichtigte Bestechung des Gensd'armen mit einem Thaler. Nach Erörterung des Thalbestandes der Widersetzlichkeit führt der Herr Staats anwalt zu Gunsten des Angeklagten noch deffen Trunkmheit an, qie gewiß Veranlassung zur That gewesen sei. DaS Urtel lau tete auf 3 Monat Gefängniß. — Angekündigk Gerichtsverhandlungen: Heut« Vormittag 9 Uhr wider dm Bahnwärter Wilhelm Weinert zu Kötzschenbroda wegen Meineid. Vors.: GerichtSrath Einert. — Morgen den 8. d. finden folgende Verhandlungstermine statt: Vorm 9 Uhr Privatanklagsache Jacob Groh'S Wider Mari« Dorothee verehel. Lob u. Gen.; halb 10 Uhr Carl Gottlieb Richter wegen Unterschlagung; halb 11 Uhr Carl Heinrich Hase wegen Diebstahl; halb 13 Uhr Gerichtsamt Tharand Carl Frirdr. Gebauer wider Christiane Friederike verehel. Schumann, Vors.: GerichtSrath Glöckner. — In der Sitzung deL Bezirksgerichts zu Chemnitz am Mai wurde der vormalige Advoeat und Notar Franz Gu stav Roloff, seit dem Jahre 1845 in Kirchberg und seit 1850 in Stollberg wohnhaft, wegen gesetzlich ausgezeichneter Unter« schlagung mit Zuchthausstrafe von s Jahren belegt.
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