Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.01.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-01-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186701254
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670125
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670125
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-01
- Tag1867-01-25
- Monat1867-01
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.01.1867
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
7 - . .. -' ' '7 ^ — -: "" " - ' -7-—' ' r^-" »»Zf / - Md - ^ Md Anzeiger Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 25. Freitag den 25. Januar. 1867. Verordnung, die Wahlen zum Reichstage des Norddeutschen Bundes betreffend. Nachdem für die Wahlen zum Reichstage des Norddeutschen Bunde- der 12. Februar diese- Jahre- al- Wahltag bestimmt worden ist, so wird die- in Gemäßheit von §11 der Ausführungsverordnung zum Wahlgesetze vom 7. December 1866 hierdurch bekannt gemacht. Die Abstimmung ist hiernach im ganzen Lande an diesem Tage, und zwar spätestens von 9 Uhr Morgens ab, vorzunehmen, während ein früherer Beginn, wo die örtlichen Verhältnisse eS wünschenSwerth erscheinen lasten, nach Ermessen des Wahldirigenten nachgelassen bleibt. Dagegen bewendet eS in Bezug auf den Schluß der Abstimmung bei der Vorschrift in §. 11 der angezogenen Verordnung. Die Wahldirigenten haben nunmehr die Zeit für Abgabe der Stimmzettel nach §. 8 der nurgedachten Verordnung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen, auch iu Gemäßheit von §. 15 nach erfolgter Auszählung der Stimmen die Wahlprotokolle nebst Unterlagen ungesäumt an die Wahlcommistare einzusenden. UebrigenS ist den Letzteren von den Obrigkeiten, insoweit die- nicht bereits geschehen, sofort die Eintheilung der Wahlbezirke unter Benennung de- für jeden derselben bestellten Wahldirigenten anzuzeigen. — Gegenwärtige Verordnung ist in den §. 21 des PreßgesetzeS vom 14. März 1851 gedachten Zeitschriften unverzüglich zum Abdruck zu bringen. Ministerium de- Innern. DreS ' ------- )reSden, am 19. Januar 1867. von Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Bekanntmachung. Wegen der Freitag den 23. im Connewitzer Revier stattstndeudeu Treibjagd kann wahrend diese- Tage- eine etwaige Benutzung der Eisbahn auf der Pleiste und den sonstigen Gewässern auf der Strecke von der Brandbrücke bi- zum Dorfe Eonnewitz, so wie der Verkehr aus dem die „Linie" genannten Fahrwege durch da- Connewitzer Holz nicht gestattet werden. Den Weisungen der auf» gestellten Wachen ist pünktliche Folge zu leisten und werden Gontravententen in Geld- und nach Befinden Gesang«ifistrafe genommen werden. — Leipzig, den 23. Januar 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. Da- Polizei-Amt. »m. Koch. Rüder. Schleißner. Bekanntmachung, die Anmeldung der militairpfiichtige« Mannschaften betreffend. Nack Vorschrift des Gesetze- über Erfüllung der Militairpflicht vom 24. December 1866 werden alle im Königreiche Sachsen militair pflichtigen im Jahre 1846 gebornen Mannschaften, welche bei un- alS OrtSobrigkeit sich anzumelden haben, ingleichen auch diejenigen, welche bei der letzten Aus hebung, wegen noch zu erwartender Körperlänge oder zeitlicher Untauglichkeit zurückgesteüt worden sind, hiermit aufgefordert, im An- meldongStermine Freitag den 1. Februar d. I. auf dem Rathhause im Quartieramte 1 Treppe hoch, bei Vermeidung des im §. 76 fg. de- eingangs gedachten Gesetzes angeordveten Verfahrens sich zu stellen. Die im Inlande Gebornen haben sich mit Geburtsscheinen, die im AuSlande Gebornen aber nach Sachsen gehörigen, durch Taufzeugniste wegen ihres Alter- zu legitimiren. Dafern sich Personen aus früheren Geburtsjahren hier aufhalten sollten, welche ihrer Militairpflicht noch nicht Genüge geleistet, so haben sich dieselben ebenfalls - Freitag de« 1. Februar d. I. in derselben Weife wie vorgedacht bei uns anzumelden. Leipzig, den 19. Januar 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. . vr. Koch. Lamprecht. Bekanntmachung. Die bei der Reerutirung in den Jahre« 1863, 1864 und 1863 in die Dienstreserve gesetzte« Mann schaften betreffend. In Gemäßheit §. 4 der Ausführungs-Verordnung vom 24. December 1866 zu dem unter demselben Tage erlassenen Gesetze über Erfüllung der Militairpflicht werden die bei der Reerutirung in den Jahren 1863, 1864 und 1865 in die bisherige Dtenst- reserve gesetzten Mannschaften, insoweit sich dieselben hier aufhalten, ingleichen die bei den Recrutirungen 1860, 1861, 1862. 1863, 1864 und 1865 in die Elaste der Ernährer unter Controle gestellten Mannschaften hiermit aufgefordert im Anmeldungstermine Freitag den 1. Februar d. I. auf dem Rathhause 1 Treppe hoch im Quartieramte unter Einreichung ihrer Geburt-- und Gestellscheine zur Aufzeichnung entweder persönlich sich anzumelden oder im BehinderuvgSfalle durch Beauftragte sich anmelden zu lasten. Leipzig, den 19. Januar 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Lamprecht. Bekanntmachung. Auf den Straßen hiesiger Stadt sollen 70 bi- 80 Ständer zur Entnahme von Master au- der Wasserleitung aufgestellt und eS soll die durch Zeichnung oder Modell darzustellende Construction derselben auf dem Wege der Covcurrenz beschafft werden. Für die beste Ständerconflruction haben wir einen Preis von Einhundert Thaler auSgesetzt. Indem wir die .Herren Techniker so wie die Besitzer von Eisengießereien und Moschimnbauanstalten auffordern, sich bei dieser Concurrenz zu betheiligen, bemerken wir, daß die näheren Bedingungen von heute an auf mündlich« oder schriftliche Anfrage von unserem Bauamte zu erhalten sind. ,, am 25. 3s ^ Leipzig. lanuar 1867. Der Rath der Stadt vr. Koch.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite