Suche löschen...
Dresdner Nachrichten : 13.08.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-08-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186308138
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18630813
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18630813
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1863
- Monat1863-08
- Tag1863-08-13
- Monat1863-08
- Jahr1863
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 13.08.1863
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
— «In« l»l SW. ln Zittau. ». , m«t Pl. -ylbe mit >«n. >t mit Fi,, l Mnntil Sturz in! »rnold in rrmunn I« Istnhütkn. Wagner in! des. F R k in Dri». llagel dis. das ter. Wartburz.! en von A. ^ !k«n Fre aisi. -oilH »Aiy, !önl> l« Uhr. n. und Mein! onfufiomns rauf: ariu«. S«,I t Act vo,I )ir verkehrt, I ,g tn r L<I lbr. «rein. ». «'/^»,! «. »en. n Tour lei I den. Tarten »«> den Stunde s em Schloß«! brnfall« jnil ItN'S kr, ». >» ! liehlt kW, sLvro- ahme ml mpfiehlt Schloßst e Nr 38. n ma in de« Rückladutz 26 Part. Ymdtz Lrsch. tlglMor- 7 Uhr Inserat« «erden dt« Abend- 8, Sonnt, bi« Mittags 12 Uhr angenom men in der Expedition: Martenstraßr 18. >ji' ' «b-nmment vkMW.4a ««L det unentgeldlicher Lieferung in^ß Hau«. Durch die L. Post viertel jährlich rr Rgr Einzeln« N>m« mern 1 Stgr. . « Hageökalt für UuterhMlils und Geschäftsverkehr. Mitredacteur: Theodor Drobisch. M». »S» Donnerst-«, den IS. AuM 18KZ. '»KL ' Dresden, den 13. August. — Se. Königs. Majestät hat den Leutnant K^auß der Cowmiffariats-Train-Brigade zum Oberleutnant und den Guiden im Generalstabe August Herrmann Alexander Hartig zum Leut nant in obengenannter Brigade ernannt. — Die gestrige Mittheilung in Betreff eines Besuchs Sr. Maj des Königs bei Herrn Hofkunsttischler Türpe ist noch da hin zu vervollständigen, daß auch I. Maj die Königin mit an wesend war. — Zur Abhaltung einer Körnerfeier am 26. Aug. ist auch hier ein Festcomite zusammengetreten, bestehend aus den Herren Bürgermeister Neubert, Stadtv-Vicevorsteher Hofrath Ackermann, Hofrath vr. Pabst, vr. Peschel. Adv. Siegel, Prof. I)r. Wigard, vr. Lindner, Kaufmann Barteldes, Cantor Müller, Dir. Heger und Commissionsrath Hartmann. Am 25. August soll eine Vorfeier stattfinden. Am 26. früh wird die Ent hüllung einer Gedenktafel beabsichtigt, während Nachmittags ein Volksfest im Großen Garten statthaben soll. Abends ist, wie schon erwähnt, Festvorstellung im kgl. Hoftheater; im zweiten Theater wird Körner's , Banditenbraut" mit einem Prolog von vr> Peschel gegeben. Außerdem werden im Großen Garten mehrere Gesangvereine und Musikchöre concertiren. — -f Oeffentliche Sitzung des König!. Ober- AppellationSgerichlshofeS zu Dresden vom IL.Aug. Wenige Wochen sind erst verflossen, als der Kgl. Bezirksgerichts director, Herr Appellationsrath v Criegern, das Todesurtheil in öffentlicher Sitzung über zwei Räuber sprach, deren Geschichte wir genugsam kennen Ich übergehe daher die historische Ver gangenheit des wichtigen Prozesses und halte mich bloS an das Geschichtliche des heutigen Tages. Diese beiden wegen Raubes zum Tode Verurtheilten sind bekanntlich der Schuhmacher Curt aus Kalau in Preußen und der Handarbeiter Schmidt aus Neu-Coschütz, welche in der Nacht zum 8. Januar 1863 den 31 Jahr alten Bäckergesellen Pienitz aus Jessen an d«r Ruhr, der nur noch eine alte Mutter hinterläßt, räuberisch angefallen und mit Stichwunden bedeckt, an denen er bekanntlich 9 Tage später im hiesigen allgemeinen Krankenhause verstarb. Die Zu hörerräume waren heut weniger als sonst gefüllt, denn die bei den Hauptpersonen des Tages, Curt und Schmidt, waren auf Beschluß des hohen AppellationSgerichtshofeS nicht zur Verhandlung vorgeführt, wodurch für den Laien schon viel Interesse verloren ging. Nur die beiden Vertheidiger saßen an ihrer Stelle, die Herren Advocaten Strödel und vr. Schaffrath. Die König!. Generalstaatsanwaltschaft war vertreten durch Herrn vr Schwarze. Dem AppellationSgerichtShofe, bestehend aus den Herren 1) Vice- Präsident vr Thierbach, Ober-Appellationsrath v. Salza, O.-A.-R v. Khau, Ergänzungsrichter O-A.-R vr. Schröder und O -A.-N. v. Friesen, (da« Protokoll führte Herr Actuar vr. Noak vom Bezirksgericht) präfidirte Herr Ober-AppellationSgerichts-Präfident vr. v. Langen», Excellenz. Herr Referent Ober-AppellationSrath von Friesen begann , um S Uhr , nachdem die Sitzung I eröffnet, seinen Vortrag, in welchem er noch einmal den' objektiven Thatbefland die Zeugenaussagen, die gericht«- und aaßergerichts ärztlichen Gutachten, die Krankengeschichte de« Ver storbenen, die SectionSergebnifle, die Aussagen des Beraubten und der Räuber, die Personalien der Letzteren, ihre Leumunds zeugnisse, die Ereignisse der Nacht vom 7. zum 8 Januar Md alle« andere dazu Gehörige erörtert und vorliest, wa« einen großen Theil de« Vormittag« in Anspruch nahm Wir haben vor Kurzem erst die Verbrecher vor uns stehen, ja auch dm Schädel des unglücklichen Opfers gesehen und geschaudert über die große, Gott sei Dank, so seltene Thal. Und diese Lhat führt uns, nachdem Herr v. Friesen sein Referat beendet, Herr Generalstaaisanwalt Vr Schwarz noch einmal in gediegener >?ede vor die Augen. Er zeichnet da« Bild des ganzen Vorganges in großen Zügen, legt die Rechtsgrundsätze dar, auf die bei der Entscheidung Rücksicht zu nehmen sein wird. Das Gesetz hat ins Auge gefaßt, daß der Beraubte den Tod gefunden, diese Thatsache genügt einfach. Der Erfolg der Ge walt ist hier vom Gesetz in Betrachtung gezogen, gleichwie eS der Artikel 209 bei der Brandstiftung thut Es ist daher nur der Raub und der erfolgte Tod nachzuweisen. Festgestellt »st, welche Thätigkeit Jeder dabei entwickelt; indeß sie handelten im Complott, daher ist es gleichviel, welche Rolle der Einzelne übernommen. Es ist daher zu beweisen, I) daß Pienitz beraubt und gestorben ist. 2) daß die Angeklagten ihn verwundet und 3) daß räuberische Absicht vorhanden war. — Was den ersten ' Punkt betrifft, so kann ihn selbst die Vertheidigung nicht weg- streiten. Den 2. Punkt: Wer hat ihn verwundet? — das beantwortete Pienitz selbst, als er noch bei vollem Verstände war, ebenso zeigt der ganze Hergang die Urbereinkunft der An geklagten, ferner schiebt Jeder die Schuld anf den Andern, außerdem war Pienitz ein sehr starker Mann, Einer allein wäre mit ihm gar nicht fertig geworden — endlich hattm Beide Messer. Die Wahrscheinlichkeit liegt vor, Kurt hat gestochen und Schmidt getreten. Kurt hat mitgeschlagen, hatte ein blu tige« Messer, eine verwundete Hand und diese Wunde rührt nur vom Kampfe mit Pienitz her. Schmidt äußerte: „Dm koofen wir uns!" — Schmidt blieb ruhig stehen, als sein Be gleiter in den Pienitz hineinflach, außerdem ist sein längeres Leugnen in der Untersuchung verdächtig. Aber es kommt hier überhaupt nicht darauf an, wer von Beiden die tödtliche Wunde beigebracht — Einer muß für den Andern haften; daher ist der Beweis zu liefern, daß Beide im Complott gehandelt. ES ist stillschweigende Uebereinpimmung zu beweisen. Sie waren von gemeinsamem Interesse geleitet, sie wollten Uhr und Geld »es Pienitz haben. Weil er freigebig gegm sie war, glaubten ie, er sei bemittelt. Al« er schon in seinem Blute lag, hat sich Keiner mehr um ihn gekümmert. Schmidt wollte bei der Verhaftung den Kurt gar nicht kennen. Sind nun obige 3 Punkte nachgewiesrn, so muß nur noch die Absicht dargethan werden «ad da find 3 Motive anzunehmen: die Absicht der Tödtung, der Gewaltanweichung um den Pienitz zu berauben — oder wegen Beleidigung ihm Wunden beizubringen. Es
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite