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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.10.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-10-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186210026
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18621002
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18621002
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-10
- Tag1862-10-02
- Monat1862-10
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.10.1862
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Anzeiger. A»MM dt» Stmgl. BcziilSgeriW mid des Ruhr da Stadt Leipzig. W L7S. Donnerstag den 2. October. 1882. Bekanntmachung, den Lagerhof-Tarif betreffend. Der in dem Lagerhof-Tarif Pos. III. enthaltene Ansatz für Affeeuranz-Prämie wird beziehentlich in Betreff der unverzollten Güter mit Genehmigung de- Königlichen Finanz-Ministeriums dahin abgeändert, daß vom L. November diese- Jahre- ab obne Rücksicht auf die kürzere oder längere Lagerfrist eine Prämie von S Pfennigen monatlich für LOG Thaler Werth eintritt, wogegen e- bei den sonstigen Bestimmungen der betreffenden Tarif-Posttion sein Verbleiben hat Leipzig, den 30. September 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cemtti. Verhandlungen der Stadtverordneten am 24. September 1862. (Auf Grnnb de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) I« Ialt vorigen Jahre« hatte das Stadrverordneten-Collegium -» dttt Stadtrath einen Antrag gerichtet, welcher durch den Wunsch bNtzDsaerr^e» war, die seit 1839 zur Errichtung eines Reforma- 0s«Sst<b»als in Leipzig augesammelten und beim Rath deponirten Gelder ihch» Wvspeünguchen Zwecke zu erhalten. Der Stadtrath erwiderte darauf, datz er bestrebt snn werde, diesem Anträge zu entsprechen, theilte aber zugleich eine — im Tageblatt bereits ver deutlichte — Zuschrift des Herrn AppellationS - Gericht-- Vice- Präfident vr. Hause, — eines der Mitglieder des ComiteS für Er richtung eines ReformaüonSdenkmalS — mit, in welcher es unter Anderem heißt: Die Stadt habe um so weniger ein Recht, die Aufstellung jenes Denkmals zu verlangen, „als von dem Stadtrath das an diesen gerichtete Gesuch des ComiteS vom 16. Aua. 1839 um Anweisung eines Platzes für die zu bewirkende Grund steinlegung unterm 7. September abgelehnt worden sei". Das Collegium konnte — die Richtigkeit dieser Angabe vor ausgesetzt — sein verwunderndes Erstaunen über einen derartigen abweichenden Schritt de- StadtrathS nicht verbergen und richtete deshalb an Letzteren die Anfrage, pb und in wie weit die gemachten Angaben über die Verweigerung eines Platzes zur Grundstein legung begründet seien. Auf diese Anfrage hat der Stadtrath gegenwärtig Folgendes erwidert: »In Beantwortung der Anfrage der Herren Stadtverordneten übersenden wir Ihnen beigehend Abschrift unseres Antwortschreibens an Herrn vr. Hasse und Gen. auf deren Gesuch um einen Platz zu« ReformationSdenkmale, indem wir bemerken, daß die behauptete Ablehnung in keiner Weise stattgefunden hat". »Hierdurch dürfte die Ueberraschung und das Befremden, welche j»e eiuseitige und unbegründete Behauptung de- ComiteS in Ihr» Iwhrte» Collegium nach Inhalt Ihrer eingangSgedachten Zuschrift Hervorgerufe» hat, wenigsten- un- gegenüber ihre Er ledigung finden." DaC veiaefügte Schreiben lautet: .Au Appellation-rath vr. Karl Heinrich Hasse, Regiernng-rath BuddeuS, Friedrich Bärwinkel, Wohlgeboren." »Ew. ,Wohlgeboreu Anträge vom 16 /24. Augusb d. I. ent sprechend, haben wir wegen Anlegung der für das zu errichtende Lutherdenkmal eingegangenen und an uns abgelieferten Gelder in Leipziger Bsnkactien vaS Erforderliche verfügt und es wird dem Comrte allWelich gm» 30. April Mrchricht Über den Caffeabestand »itgethetlt werden." »DaS aber den Wünsch an langt, dem Comilt «inen öffentlichen Platz zu Errichtung des Monumentes anzuweisen, weil beschlossen worden sä, de» 31. October dieses Jahres d«n Grundstein z« leg«, so «Lffe» wir uns zuvörderst über die Art und Weise der Ausführung deS Denkmale- Mittheilung erbitten, da hiervon zu nächst die Wahl eines schicklichen Platzes abhängt." „Mil vollkommenster Hochachtung unterzeichnet" .Leipzig, den 7. September 1839." „Der Rath der Stadt Leipzig." Nach Vortrag dieser Schriftstücke constatirte Vorsteher Or. Ioseph, daß der Rath, weit entfernt, den Antrag des damaligen ComiteS um Anweisung eines Platzes abzulebnen, vielmehr d»e Antragsteller zum Zweck der Anweisung eines solchen Platzes um nähere An gaben über die Dimensionen deS projectirten Denkmals ersucht habe, daß also wenigstens in den vom Rath über die damaligen Verhandlungen gemachten Angaben eine Unwahrheit nicht liege. lieber den beim Budget gestellten Antrag, dem IohanniSbrunnen ein seiner Umgebung entsprechendes Gehäuse zu geben, erwidert der Stadtrath: „Auch wir haben uns schon vorher mit dieser Frage beschäftigt und es kam hierbei insbesondere in Erwägung, ob man an jener Stelle einen ganz neuen, geschmackvollen, monumentalen Brunnen Herstellen möchte, sei es in Sandstein oder in anderer Art, der freilich einen Nicht ganz geringen Aufwand erfordere, dafür aber auch dem schönen Platze zur Zierde gereichen würde. Dies um so mehr, da Leipzig bekanntlich ein schönes Bauwerk dieser Art nicht besitzt, wie es so viele geringere Städte, namentlich un südlichen Deutschland, aufzuweisen haben. „Der teilweise sehr defecte Zustand deS dermaligen Brunnen- gehäuseS nebst seiner Halle, welcher dringend eine Reparatur erheischt, mußte uns auf erneuerte Erwägung dieses Gegenstandes zurück führen, und wir hatten denselben zunächst der gemischten Bau- veputation vorzulegen. Dieselbe hat sich nun dahin ausgesprochen, daß sie zwar dem Plane, am bereichneten Orte ein schönes Werk herzustellen, keineswegs entgegen sei, daß sie es aber jetzt noch Nicht an der Zeit finde, einen solchen Plan zur Ausführung zu bringen. Ein auch in künstlerischer Hinsicht bedeutender Brunnen lasse sich ohne fließendes Wasser nicht wohl denken, und es erscheine daher rathsam, erst daun, wenn die beabsichtigte Wasserleitung ins Leben getreten sei, auf dieses Project zurückzukommeu. Ueberhaupt werde sich erst alsdann über die ganze Gestaltung der Sache em sicheres Urtheck fällen lassen. Einstweilen aber möge man oen anerkannt guieS Wasser liefernden Brunnen möglichst in seinen jetzigen Verhält nissen erhalten, also auch mit der Halle, an welche sich ein großer Theil des Publicum- gewöhnt habe, und die einen Schutz für sie zahlreichen Liebhaber des IohanniSdrunnenwafferS darbrele. Man möge daher die nothwendigen Reparaturen, aber auch nur diese vornehmen. — Zu eben diesen Reparaturen haben denn auch die der gemischten Deputation an gehörenden Mitglieder Ihres geehrten Collegium» ihre verfassungsmäßige Zustimckung ertheilt. „Wir unsererseits müffeu diese Auffassung allenthalben theilen und haben daher die gedachten dringenden Reparaiüren auszu führen beschlossen. Zu dem obek angegebenen Zenpuucte werden wir nicht ermangeln auf die Sache zurückzukommen." Herr vr. Heyn er wünschte me Angelegenheit dem Bau- auSschuffe überwiesen »u sehen, während me Herren Vorsteher vr. Joseph und Häckel unter Hinweis auf die Verhandlungen im gemischte« BauauSjchuß unv dte Mtttheüung des Raths secost
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