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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.10.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-10-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186210228
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18621022
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18621022
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-10
- Tag1862-10-22
- Monat1862-10
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.10.1862
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. W rss. Mittwoch den 22. October. 1862. Bekanntmachung. Die Herren Inhaber von Meß- und laufenden Conten werden andurch darauf aufmerksam gemacht, daß die Dupltcat- Certificate oder an deren Statt die Certificat-Verzeichnisse über die in der gegenwärtigen Michaelismesse nach dem VereinS- auSlande, resp. nach anderen vereinsländischen Packhofsplätzen abgesetzten Warenposten längstens den AS. Oktober dieses IahreS bis Abends v Uhr bei der hiesigen Contobuchyalterei einzureichen find. Leipzig den S. October 1862. Königliches Haupt-Zoll-Amt. . Keßler, O.-Z.-J. Bekanntmachung. Alle Diejenigen, welche im Lause des jetzigen IahreS das hiesige Bürgerrecht erlangt haben und der ihnen Seiten des StadtratheS gewordenen Weisung bei uns zum Eintritte in die Communalgarde sich zu melden, noch nicht nachgekommeu sind, werden hiermit aufgefordert, Mittwoch den AS. October d. I. Vormittags LL Uhr im Communal- garden-Bureau (Katharinenstraße Nr. 29, II. Etage) persönlich zu erscheinen und den erforderlichen Handschlag zu leisten. Die Außenbleibenden haben sich weiterer gesetzlicher Maßnehmung zu gewärtigen. Leipzig den 21 October 1862. Der Communalgarde»-Ausschuß. G. F. Wehrhan, Vorsitzender und Commandant, Oberl. v. d. A. Verhandlungen der Stadtverordneten am 15. October 1862. (Auf Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung.) Nachdem die Versammlung zu dem Rathsbeschluffe, dem hoch bejahrten und kranken Straßenwärter Sander eine wöchentliche Unterstützung von 1 Thlr. vom 1. dieses Monats ab zu gewähren, einhellig ihre Zustimmung ertheilt hatte, gelangte eine weitere Zu schrift des RathS zum Vortrage, folgenden Inhalts: „Anfang April d. I. zeigte der Abmiether mehrerer Keller- räume in der Alten Waage, Herr Weinhändler Julius Erckel hier, uns an, daß in Folge Zerreißens des durch Verstockung schadhaft gewordenen Seiles der als Inventar zur Kellermiethe gehörigen Aufzugvorrichtung ein Stückfaß Wein beim Hinablassen in den Keller heruntergestürzt und zertrümmert worden, dabei aber der Wein vollständig verloren gegangen sei, und verlangte von uns Ersatz des ihm hierdurch erwachsenen Schadens. „ Da ihm das Seil als Jnventarienstück übergeben worden und es also seine, nicht unsere Sache war, die Dauerhaftigkeit desselben in Obacht zu nehmen, er uns auch vorher von dessen Schadhaftig keit nicht in Kenntniß gesetzt hatte, und nach sachverständigem Gut achten das Seil von bester Qualität gewesen und nur in Folge der Aufbewahrung in dem sehr feuchten Keller durch Verstockung an einer Stelle schadhaft geworden war, so lehnten wir den bean spruchten Schadenersatz ab. „ Es hat nun Herr Erckel rechtliche Klage auf eine Entschädigung von 3l2 Thlr. v. o. gegen uns erhoben rc." ' Der Rath beabsichtigt, in dieser Sache Herrn Adv. Hennig mit Vollmacht zu versehen und erfordert dazu die Zustimmung der Versammlung. Herr Hey bezeichnte es als wunderbar, daß man ein Seil Communprocessen immer nur ein und denselben, höchstens zwei bestimmte Sachwalter beschäftige, während doch unsere Stadt tüch tige Advocatea genug besitze, deren Berücksichtigung wohl billig wäre. Er beantragte, au den Rath über den Grund dieses Verfahrens eine An frage zu richten. >er Ai Der Antrag wurde unterstützt. zu Herr Fecht hielt e- für angemessen, zunächst in Erwägung ob man überhaupt das Recht habe, eine solche Anfrage >, beziehentlich über die Verwendung gewisser Sachwalter als Actoren der Stadt zu cognosciren. Vorsteher vr. Joseph, so wie Herr Adv. An schütz verneinten das entschieden, da die Bestellung von Bevollmächtigten ausschließlich Sache der verwal- ischließlich Sache Rathe, gleich jedem Privat- 2)er Vl estellung von Bevollmächtigten tenden Behörde sei und daher dem manne, die Wahl völlig frei stehen müsse. Der Vorsteher fügte hinzu, daß Herr Adv. Hennig auch nicht der einzige Sachwalter sei, den der Rath mit Vollmachten betraue. Es seien auch Herr Adv. Ludwig Müller, der verstorbene Herr Adv. Göring und Herr Adv. Cerutti mehrfach mit Vollmachten betraut worden. Man möge überdies nicht außer Acht lassen , daß, wenn man den Rath zur Annahme anderer Sachwalter bestimme und die denselben über tragenen Angelegenheiten einen schlechten Ausgang nähmen, dem Collegium der Vorwurf leicht gemacht werden könne, durch seine Anregung einen anderen Sachwalter zu mhmen, als der Rath nur seiner eigenen Ansicht folgend genommen haben würde, mit den Verlust des Prozesses herbeigeführt zu haben. Herr vr. Heyn er wollte zwar das formelle Recht des Raths nicht bestreiten, hielt eS aber doch für wünschenSwerlh auch hierbei eine gewisse Concurrenz Platz greifen zu lassen. Nachdem Herr Häckel bemerkt hatte, daß der Rath bisher immer nur zwei Av- vocaten beschäftigt habe, früher die Herren Ludwig Müller und Göring, jetzt die Herren Hennig und Cerutti, zog Herr Hey, in der Hoffnung, durch Besprechung der Sache den gewünschten Er folg erreicht zu haben, feinen Antrag zurück. Herr vr. Stephani sprach sich schlüßlich noch dahin aus, daß auch er den Rath zur Bestellung und zur Wahl der Actoren allein berechtigt und dessen Verfahren daher gerechtfertigt halte. Der Rath sei in gleicher Weife, wie jeder Privatmann befugt, das städtische Interesse so wahrzunehmen, wie eS ihm am besten ge wahrt scheine. Hierauf gab die Versammlung ihre Zustimmung zur Bestellung des Herrn Advocat Hennig als «clor in der obbezeichneten Sache. Auf die Anfrage nach dem Stand der Angelegenheit wegen Errichtung eines ViehmarkteS war folgende Antwort deS Raths eingeaangen: „Aus Ihre Anfrage über den Stand der Angelegenheit die Errichtung eines ViehmarkteS allhier betreffend, theilen wir Ihnen daß die Innung auf dem fraglichen Platze, wo rm gegenwärtigen Sommer die Viehausstellung stattgefunden hat, ein dem Bedürf nisse entsprechendes Schlachthaus zu errichten habe, daß aber diese Innung ihre die-fallstge Erklärung, obschon sie daran erinnert worden, bis jetzt mcht abgegeben hat*.
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