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Dresdner Nachrichten : 08.05.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-05-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186305085
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18630508
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18630508
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1863
- Monat1863-05
- Tag1863-05-08
- Monat1863-05
- Jahr1863
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 08.05.1863
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rLMtzL.'tzrLS Mart»«jka»e 1». «.»Witt»» »«»< Dich vlittch. ftchrltch »r »,r- rtkjti»« x«»- ««« 1 Ngr. HageUatt für Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mitredaeteur Tbeodor Droblkch. W«. IS8. Freitag, den 8. Mai 1883. Unjrtae« l dies «tatte, »a« rur stett l» 7801» Et»8 »rnvrtnt. sind»» »In» «rsoiar»^» IN»rbr«itung. Dresden, den 8. Mai. — Dem Pachter des Stiftsritterguts Lungwitz, Bering, ist am I. Mai d I., als dem Tage, an welchem er vor 25 Jahren den Pacht des genannten Ritterguts selbstständig über nommen hat, von Sr. Maj dem König, in Anerkennung seiner Tüchtigkeit als practischer Landwirth, sowie seiner sonstigen »er- dienstlichen Wirksamkeit, insbesondere als Friedensrichter, da« Prädicat als Oeconomierath verliehen worden. — In dem unter dem Protektorate Sr. königl. Hoheit des Kronprinzen und unter Leitung des Herrn Hofkapellmeisters vr. Rietz stehenden (Pudor'schen) Conservatorium für Musik fand vorgestern Abend in Gegenwart Ihrer königl Hoheit der Kronprinzessin die Hauptprüfung der Zöglinge statt, wobei die selben Gelegenheit fanden, ihre Fähigkeit und Ausbildung in Deklamation, Vokal- und Instrumentalmusik, Solo-, Chor- und Orchesteraufführungen durch ansprechende Leistungen an den Tag zu legen. — s Oeffentliche Gerichtsverhandlung vom 7. Mai. Schon wieder liegt heute eine Anklage auf Meineid vor, dessen der jetzige Bahnwärter der Leipzig-Dresdner Eisenbahn Fried rich Wilhelm Weinert beschuldigt ist. Weinert ist in der Resi denz geboren, 35 Jahr alt, der Sohn eines bereits verstorbenen Zimmermannes zu Kötzschenbroda, verheirathet, Vater von zwei Kindern, Besitzer eines Hauses nebst Feldstücken und noch nie bestraft. Früher war er Handarbeiter, seit 1852 Bahnwärter. Im Mai 1860 erstand der Angeklagte in freiwilliger Subha- station eine Feldparzelle des Häuslers Johann Eduard Potscher zu Fürstenheim, der jetzt den'Reiheschank daselbst inne hat und zwar für 101 Thaler. Später wurde 1 Thaler nachgelassen. Im Juni wurde der Kauf eingetragen und als richtig recognoscirt, und es wurde über 100 Thaler quittirt. Der bereits verstor bene Richter Griesbach leitete die Subhastation. Weinert zahlte sofort 50 Thaler an, die übrigen wollte er am 1. Ja nuar 1861 erlegen. Darauf ging nun Potscher ein, beging aber dabei die Unbedachtsamkeit , schon im Voraus über die ganzen 100 Thaler zu quittiren, obgleich er erst die Hälfte em pfangen hatte. Ja, die Unbedachtsamkeit ging sogar soweit, daß er sich nicht einmal über die noch restirenden 50 Thaler eine Schuldverschreibung ausstellen ließ. So behauptet wenig stens Potscher und auch die Anklage. Weinert dagegen denkt gar nicht daran, daß er 50 Thaler schuldig geblieben wäre. Er behauptet, er habe das volle Hundert bezahlt und sei nichts schuldig. Er habe sich von seiner Schwiegermutter 50 und von seiner Schwester 50 Thaler geborgt und diese an Potscher bezahlt. Die Schwester soll sogar eine Schuldverschreibung von Weinert bekommen haben. Es ist hierbei die Bemerkung die der Herr Präsident einlegt, vorauszuschicken, dast.alle leiblichen Verwandten, die der Angeklagte hat, das Zeugniß vor Gericht in dieser Sache verweigert haben. Sie können dies thun, das Gesetz erlaubt es ihnen. Jndeß dieser Umstand schadet dem Angeklagten nur, es spricht vollständig gegen ihn; denn wenn die bekundeten, daß die Zahlung jersolgt wäre, so säße auch der Bahnwärter nicht auf der Anklagebank. Da nun Pot scher gewiß war, daß er noch'50 Thaler von Weinert zu bekommen habe, so mahnte er ihn viele, ja unzählige Male. Weinert versprach, nach Aussage des Potscher, allemal das Geld zu bezahlen. Bald wollte er sich das Geld dort, bald dort borgen. Aber die Zahlung erfolgte nicht. Nun gings ans Verklagen, der Prozeß zog sich in Folge vielfach eingetretener Zwischenfälle sehr in die Länge - sogar der Ge-, meindevorstand Griesbach starb darüber. Die Klage wurde im December 1861 angestellt. Die Folge war die Eideszu- schiebung und zwar wurden mehrere Eide formulirt. Der Schwörungstermin stand am 15. Dezbr. 1862 an. Der Eid, den Weinert schwor und der heut den Grund zur Anklage giebt, lautete ungefähr dahin, daß es nicht andem sei, daß er sich^ verpflichtet, die 50 Thlr. mit Zinsen zu 5 Procent an Pot scher zu zahlen u. s. w. Dieser Eid soll falsch sein. Die Aussagen der drei anwesenden Zeugen, des Potscher, des Wattfabrikanten Carl Friedrich Kunze und des Maurer Johann Knoch belasten den Angeklagten sehr. Er hat nichts für sich, Alles gegen sich. Er scheint auf der Armensünderbank eine unbefangene, lächelnde Miene anzunehmen, sie spricht aber voll ständig gegen ihn, obgleich er damit hofft, seine Sache zu be schönigen. Herr Staatsanwalt Held plädirt heut in ausge zeichneter Weise. Nachdem er den Thatbestand noch einmal gründlich erörtert, kommt er auf die heut bekundete Treuher zigkeit Potschers, auf das heutige verlegene Lächeln des Wei nert. Das sei selbst ein gutes Zeugniß für das von Potscher abgelegte glaubwürdige Zeugniß. Kunze und Potscher stim men darin überein und bestätigen fest, daß der Angeklagte oft und dringend an Zahlung der noch restirenden 50 Thlr. ge mahnt worden sei. Freilich sei eine bestimmte Summe bei diesen Erinnerungen nicht immer bezeichnet worden, aber Wei nert hat dein Knoch gegenüber anerkannt, daß er dem Potscher 50 Thlr schulde, er hat anerkannt, daß er sich fürchte, von Letzterem verklagt zu werden. Wenn bei dem Mcchlien eine bestimmte Summe nicht genannt wurde, so konnte immer nur von den 50 Thlrn. bei den Parteien die Rede sein. Des Angeklagten heutiges Benehmen vor den Richtern sei auch nicht ohne Werth. Potscher habe Recht wenn er sagst: „Wenn mir Jemand 50 Thlr. abfordert, die ich ihm nicht schuldig bin, dem würde ich schön heimleuchten!" — Weinert würde gewiß, wenn ihn Potscher wegen nicht schuldigen 50 Thlrn. mahnte, ihn im Dorfe Kötzschenbroda als Betrüger brandmarken. Der Meineid sei nur aus reiner Gewinnsucht geleistet. Die ver brecherische That Weinerts sei in aller Wahrheit eine sittliche Verworfenheit und Verschuldung wie sie, Gott sei Dank, wohl selten Vorkommen. Herr Advocat Robert Fränzcl sucht seinen schwerbelasteten Hintermann zu befreien, mindestens von der Anklage des Meineids und trägt darauf an, im schlimmsten Falle den Weinert nur wegen leichtsinnigen Falscheides zu be strafen. Der Gerichtshof zog sich zurück und verkündete des
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