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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.03.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-03-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186703299
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670329
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670329
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-03
- Tag1867-03-29
- Monat1867-03
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.03.1867
- Autor
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Anzeiger. AmIMM dkk MW. BMUiW «d dir MHS dir SIM Schm. m 88. Freitag den 29. März. 1867. Bekanntmachung, den Verkauf älproeentiger StaatSfchirl-eneaffeuscheine betreffend. Das Königliche Finanzministerium hat zu mehrer Bequemlichkeit deS sich betheiligenden PublicumS mit Verkauf älprocentiger König!. Sachs. StaatSfchuldeneaffenschetne der Anleihe vom 2. Januar 1866, neben der Finanz-Hauplcafse zu Dresden — Bekanntmachung in der Leipziger Zeitung Nr. 66 d.I.— in dort angegebener Maße auch die Unterzeichnete Lotterie-DarlehnScaffe beauftragt und wird Solche- andurch mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß von gedachter Anleihe zu dem Preise von 93o/o für Abschnitte zu 500 Thlr. 95<>/o - - zu 100 Thlr. Posten in beliebiger Höhe hier entnommen werden können. Leipzig, den 26. März 1867. Königl. Lotterie - DarlehnScaffe. Ludwig Müller. ^ Göbel. Bekanntmachung. In der Georgeuhalle soll die größere Hälfte der zeitherigen Fleischkeller durch Einziehung einer Scheidemauer von dm übrigen, noch in Gebrauch bleibenden Fleifchkellern abgetrennt und nach Hinwegnahme der jetzt die einzelnen Abteilungen bildenden Verschlage in einen mit besonderem Zugang versehenen freien Kellerraum von ca. 2175 UZEllen Grundfläche verwandelt, dieser aber als Lagerkeller von Johannis d. I. an (nach Wunsch auch schon früher) aus sechs Jahre an den Meist bietenden vermietet werde». . « Miethlustige wollen sich Donnerstag den 4. April d. I. Vormittags II Uhr an RathSstelle einfinden und ihre Gebote thun. Dem Rathe bleibt die Auswahl unter dm Bietern und jede sonstige Entschließung Vorbehalten. Di« LicitationS- und BermiethungSbedingungen sowie ein Plan der Kellerlocalitäten liegen an RatbSstelle zur Einsichtnahme auS. Leipzig, den 23. März 1867. DeS Raths der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. Bekanntmachung. - Sonnabend dm 30. März d. I. Vormittags 9 Uhr sollen auf der großen Wiese im obern Park circa 25 Reisighaufen und 2 Klaftern Pappelholz an den Meistbietenden gegen sofortige Zahlung und Abfuhre öffentlich versteigert werden. Leipzig, den 27. März 1867. Die Deputation des Raths zu den Anlagen. Bekanntmachung. Die Entschädigung für daS vom 1. December 1866 bis mit 3. Januar d. I. allhier in der Bauhof-, Bosen-, Friedrichs-, Glockenstraße, IohanniSgafse, Kirchstraße, KönigSplatz, Königsstraße, Lindenstraße, Mühlgasfe, Nürnberger Straße, Ulrichsgaffe, Roßplatz, Roßstraße, Schrötergäßchen, Sternwartenstraße, Wmdmühlengaffe und Windmühlenstraße verquartiert gewesene Königlich Preußische «. Brandeudurgische Infanterie-Regiment Rr. 32 kann in den nächsten 2 Tagen bei und erhoben werden. Der den Quartierzettel Vorweisende gilt zur Empfangnahme berechtigt. Leipzig, dm 28. März 1867. DaS Quartier-Amt. Rud. Heßler. Lamprecht. Petition um Erhaltung der Communalgarde. An daS Königl. Hohe Ministerium deS Innern zu Dresden. Der Stadtrath zu Leipzig hat in Uebereinfiimmung mit den Stadtverordneten an das Königl. Hohe Ministerium mit der Bitte sich gewencet, die Communalgarde zu Leipzig gänzlich aufheben zu wollen. Die Gründe, welche genannte Körperschaften zu diesem Schutte bewogen haben mögen, sind der Bürgerschaft Leipzigs weder auf amtlichem Wege kund geworden, noch sind solche auS dm Verhandlungen der Stadtverordneten zu ersehen möglich ge wesen, da letztere mit Uebergehung jedweder DiScussion einfach und fast einstimmig dem Beschlüsse des Stadtraths sich ange- schlosim haben. Welcher Art nun auch die Beweggründe sein mögen, welche man für Anfhibnng der gc»»cnv zu maulen ver sucht hat, so fühlen doch Unterzeichnete Mitglieder derselbe» sich gedrungen, gegen diese beantragte, in keiner Weise weder durch äußere, noch durch innere Umstände gebotene Auflösung ganz ent schieden sich zu erklären und dieselbe mit allen gesetzlichen Mitteln zu bekämpfen. Die Communalgarde zu Leipzig hat im ganzen Verlaufe ihre- nunmehr 36 jährigen Bestehens blS auf den heutigen Tag den ihrer Errichtung zu Grunde liegenden Zweck: eine Stütze zur Handhabung und Aufrechterhaltung der gesetzmäßigen Ordnung, eine Macht zum Schutze des öffentlichen und PrivatWenthumS, ein M'ttel zur Herstellung und Pflege eines wahrhaft bürgerlichen Gemeinsinns — dieser Quelle echter Bürgertugend — zu sein, aanz und vollständig erfüllt. Als im Jahre 1849 unsere Stadt vom Militär entblößt und nicht nur das städtische und Privat-, sondern auch Millionen fremde- Eigenthum dem Schutze Leipzigs anvertraut, da war eS allein die Communalgarde, welche von dem Bewußtsein ihrer Stellung durchdrungen, mit den Waffen in der Hand die gestörte Ruhe und Ordnung wieder herftellte und daS bedrohte Eigenthum schützte. Wir sehen von der Erwägung ab , welche- namenlose Unheil möglicher Weise über die Stadt Leipzig und ihre Einwohnerschaft hereingebrochen wäre, wenn eine bewaffnete Bürgerschaft nicht existirt hätte. WaS dagewesen ist, kann wlederkommen, und auch die entschiedensten Gegner deS Institut- werden nicht behaupten wollen, daß unsere nationale, staatliche und communale Ent wickelung nunmehr ruhig und friedlich bis an- Ende aller Dinge ihren Verlauf nehmen werde und wir fernerhin eine bewaffnete Bürgerschaft niemals mehr nöthig hätten. Daß selbst die Königl. Hohe Staatsregierung da- oben an- gedeutete energische Einschreiten der Leipziger Bürgerwehr in seiner ganzen Bedeutung zu würdigen gewußt, hat Hochdieselbe zu ver schiedenen Malen ausgesprochen, durch VertheiluOg von Orden, durch Anerkennungen und Belobigungen genügend vargethan und
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