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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.02.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-02-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187102055
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18710205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18710205
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-02
- Tag1871-02-05
- Monat1871-02
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.02.1871
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411 Grundbesch haben oder Fabrikgeschäfte oder Engros- Handel betreiben wollen. Bedingung war aber hierbei, daß diese Personen Wohnsitz in Sachsen nicht nähmen, woraus sich von selbst ergab, daß sie weder Communaläuuer in sächsischen Gemeinden bekleiden noch politische Reckte ausllben konnten. Wenn nun Ihrerseits behauptet winden ist, daß durch die Bestimmung in Art. 11l der norddeutschen Bundesverfassung, „daß der Angehörige (Unterthan, Staatsbür ger, eine- jeden Bundesstaats in jedem andern Bundesstaate als Inländer zu behandeln und demgemäß zum festen Wohnsitz, zum Gewerbe betrieb, zu öffentlichen Aemteni, zur Erwer bung vvu Grundstücken, zur Erlangung des Staatsbürgerrechts und rum Genüsse aller sonstigen vürgerlichen Rechte unter denselben Boraussetzungen wie der Einheimische znzu- lassen sei," >ene Verfügungen unserer Städteordnuug abgeän dert worden seien, und daß kraft derselben auch den norddeutschen Staatsangehörigen, wenn sie das Bürgerrecht einer sächsischen Stadt erlangt haben, die Ausübung aller bürgerlichen Rechte, mithin auch das Stimmrecht bei den städtischen Wahlen und die Wählbarkeit zugebilligt werden müsse, so ist zu entgegnen, daß die in icner Bestimmung enthal tenen Worte: unter denselben Voraussetzungen wie der Ein heimische darauf Hinweisen, es müßten die Angehörigen nord- deutsck-er Bundesstaaten, wenn sie diese Befugnisse auSüben wollen, auch denselben Erfordernissen ent sprechen, unter denen allein Sachsen dazu gelassen worden, d. i. bei Gewinnung deS Bürgerrechts den Unterthaneneid und den Eid auf Bevvachtung der Landesverfassung leisten, oder daß sie diese Eide bereits geleistet haben, Nachweisen. Freilich ist demnach die Bestimmung des Art. Ill theilwciS als wirkungslos zu bezeichnen, da man wegen lenes Zusatzes behaupten darf, daß trotz der Verfügung der Bundesverfassung Bundes angehörige, die in Sachsen Wohnsitz nehmen wollen, nur dann vermögen, städtische Grundstücke zu er werben, sowie Gewerbe innerhalb eines Stadt bezirks selbstständig zu betreiben, beziehentlich die sonstigen bürgerlichen Rechte auszuüben, wenn sie die sächsische «Staatsangehörigkeit erlangen, indem sie nur nach Erwerb derselben zur Vorbedingung deS Bürgerrechts, d. i. zur Leistung des Unter- thaneneids und zur Verpflichtung als Bürger zu gelassen werden können. Daß aber eine solche Beschränkung bei Abfassung der norddeutschen Bundesverfassung nicht beabsich tigt worden sei und nicht weiter geduldet werden könne, bedarf eines Beweises nicht, und daü königl. Ministerium des Innern hatte deshalb Entschlie ßung zu fassen, wie Abhilfe zu gewähren sei. Hierbei war nun wohl als unzweifelhaft anzu nehmen, daß den Angehörigen norddeutscher Bun desstaaten vor Allem daran liegen werde, festen Wohnsitz in Sachsen nehmen zu dürfen und doch zugleich zu dem Erwerb städtischer Grundstücke, sowie zu der Ausübung selbstständiger Erwerbs- chätigkeit zugelassen zu werden, ohne deshalb zur Aufgabe ihrer Staatsangehörigkeit gezwungen zu sein, und daß sie gegen Gewäyrung dieser Befug nisse auf den Genuß der sonstigen bürgerlichen Rechte, die an die Erwerbung der sächsischen Staats angehörigkeit geknüpft sind, verzichten würden. Es ist deshalb auch erklärlich, wenn das königl Ministerium des Innern bei Ausführung der nord deutschen Bundesverfassung sich die Frage vorgelegt hat, ob cs vorzüglicher sei, auf dein mit dein Gesetz vom 2. Juli 1852 betretenen Wege sortznsckreiten und die Fälle, in welchen Bürgerrecht ohne Ge winnung der Staatsangehörigkeit erworben werden kann, zu vermehren, als die Bestimmung des tz. 13 der letzter« zu beseitigen, hierbei aber zu der Ent scheidung gekommen rst, der erste Weg sei vor zuziehen. Wir konnten daher schon aus diesen Gründen der von Ihnen beabsichtigten Aufforderung an das Ministerium nicht beiftimmen, mußten aber letztere nock außerdem um deswillen als nickt zeitgemäß betrackten, weil ja zuverlässig zu erwarten steht, daß sckon dem nächsten Landtage e>n Gesetz vor- gelegt werde, welches mit Aufhebung der Slädle- ordnung die Gemeindeverwaltung anders regelt rmd namentlich die Frage init zur Entscheidung dringen wird, ob, wie bisher in Städten nur den Bürgern Stimmrecht und Wählbarkeit zustehen soll. Und daß bei dieser Gelegenheit gewiß auck die Stellung der aus Grund 0 der Verordnung vom 5,. Juli 1807 bis jetzt von der Wahlfähigkeit und Wählbarkeit ausgeschlossenen Angehörigen nord deutscher Bundesstaaten fernerweit einer Prüfung unterzogen werden wird, ist wohl ebenso unzwei felhaft. Wir bedauern daher, Ihren eingangSgedackten Antrag ablchnen zu müssen." Den Vorschlag deS Ausschusses, beim Ministerium deS Innern dahin zu petilioniren, daß dasselbe den tz. 9 der Verordnung vom 5. Juni 1807 auf hebe, motivirte der Herr Berichterstatter in Folgendem: „Der Rath gesteht zu, daß die „Ministerial Verfügung" eine Abänderung der Städte Ordnung enthält. Zu einer solck-en war vaS Einzelmiui- sterium jedenfalls nicht ermächtigt ohne Befragung der Stände. Uebrigens war die Aoänderung der Städte-Ordnung oo ipso durch die Bundesver fassung erfolgt, aber in dem Sinne, daß jeder Norddeutsche dem Inländer gleichstehe. Also be durfte cS etwas Weiteres nicht. Der Rath kommt darauf, daß da» Ministerium einen AuSweg gewählt habe, der wenigstens die Er kauf»na von Grundstücken ermögliche, das ist aber willkürlich: denn Ansässigmackung und Wahlreckt stehen in Art. .1 der BundeSverlassung ganz gleich. Es mußte also ein Ausweg gewählt werden, der Beides ermöglichte, oder vwlmehr e» war gar rein Ausweg nothig, man brauchte nur kein: Verfügung zu erlassen. Ter Rath stützt sick auf die Worte der Bundes verfassung: „unter denselben Voraussetzungen, wie der Einheimische". Er sagt selbst, die Voraus- etzung des Wahlrechts sei das Bürgerrecht gewesen. Run ist aber den norddeutschen Bürgern das Bürgerrecht erlassen, folglich haben sie auch die Voraussetzung wie der Einheimische erfüllt. Freilich behauptet der Rath, indem er noch weiter > urückgehl, daß bei Erlaß der Slädte-Orvnung die „Ansicht" bestanden habe, es könnten nur Sachsen Bürger werden, und sie müßten den Eid auf Beobachtung der Landesverfassung ableisten. Das Ersten, daß man Sachse sem müsse, ist aber vollständig beseitigt durch die Bundesver- assung und dadurch, dag der Rath selbst die Nord deutschen, ohne daß sie Sachsen wurden, als Bür ger ausgenommen hat. . Das Zweite, der Eid, war aber keine Bedingung, keine Voraussetzung der Erlangung des Bürger rechts, sondern nur die nachfolgende Erfüllung einer Formalität, wie denn ja auch schon früher Bürger ezistirten, welche diesen Eid nickt leisteten, und auch Per würde daraus eben nur folgen, daß die Nord deutschen , weil sie diesen Eid nickt leisteten, nickt Bürger werden konnten. Sind sie aber einmal das geworden, so haben sie eben alle Voraussetzungen wie der Einheimische erfüllt. Den Eid auf Beobach tung der Landesverfassung kann übrigens auck Nr Ausländer schwören, ja es bedarf desselben gar nicht eiumal, da nach allgemeinen Grundsätzen schon jeder, der den Sckutz der Gesetze in Anspruch nimmt, auch zu bereu Befolgung verpflichtet ist, auck wenn er nicht geschworen hat. Hielt man aber den Eid rüher für ein Essentiale, so lag es eben doch am nächsten, dieses abzuäudern, anstatt eine willkürliche Abänderung der Llädte-Ordnung vorzunehmcn. Es bleihr also dabei, daß die Ministerial-Ver- fügung in Widerspruch steht mit der Bundesver- 'ajsung, und es springt das ganz besonders in die Augen, wenn man erwägt, dag die Bundesver fassung ausdrücklich besagt, daß der Norddeutsche, ohne Umerlhan deS betreffenden Staates zu werden, gi öffentlichen Aemtern zuzulasten ist. Endlick sagt der Rath, es sei die Petition an das Ministerium jetzt nicht zeitgemäß, weil die bevorstehende GemeindeordnungS - Reorganisation Abhülse verspreche. Allein das ist kein Grnnd, weil es ja zweifel haft ist, ob die künftige Gemeindeordnung sich auf die Frage der Staatsangehörigkeit mit beziehen werde und ob die sächsische Regierung den Nichtsachjeu mehr Reckte einräumen werde, als dies die Bun desverfassung fordert. 'Nun ist aber ja der Rath der Ansicht, daß die dermalige Bundesverfassung den Norddeutschen nickt das Recht giebt, alle Bürger rechte auszuüben; glaubt man nun, die sächsische Gemeinbevrdunng werde speciell bestimmen, daß ie auf die Staatsangehörigkett innerhalb des deul- cken Reichs keine Rücksicht nehme? Sicker nicht, chon aus dem guten Grunde nicht, weil es daun "vmmen könnte, daß in andern Staaten keine Reciprocitäl stattfinde; eine allgemeine Zulassung der Deutschen zu den Gemeindebürgerrechten in allen Staaten kann nicht durch die Einzelaesetz- gebungen, sondern nur durch die Bundesverfassung herbeigeführt werden, und diese hat eben in der That diese Gleichstellung bereits in Art. 3 verfügt, und nicht sie ist cs, sondern die zur Beschwerde gezogene Ministerialverfügung, welche die nord deutschen Bürger unserer Stadt vom Wahlreckt aussckließt." Schließlich schlug der Herr Referent noch vor, die Eingabe an das Ministerium dem Rache mil- zutheilen, um vielleicht hierdurch eine Mitwirkung des Raths zu erzielen. Hierauf sei er vom Herrn Vorsteher aufmerksam gemacht und vollständig ein verstanden damit. Herr N ok ner wunderte sich, daß man jetzt von norddeutschen Bürgern rede, da die ReichSversastung bald blvs von deutschen Bürgern sprechen werde. Und diese Verfassung werde sich Uber particularisnsche Bestrebungen erheben und allen ehrenhaften deut schen Bürgern das Recht einräumen, an den Wah len der Stadt theilzunehmen. Er schlage vor, die Sacke auf sich beruhen zu lasten, weil eS bald nur ein deutsches Reicksbürgerrecht geben werde. Zu beklagen sei, daß die vielen geistigen Kräfte, die "die Bundesverfassung der Stadt zugefühn, vom Wahl recht und der Theilnahme an den Wahlen aus geschlossen sein sollten. Der Herr Referent cntgeanete, daß der Vor schlag des Ausschusses sich selbstverständlich jetzt auf alle Bürger des deutschen Reiches beziehe, daß aber die ReichSversastung Artikel 3 der Norddeutschen Bundesverfassung wörtlich ausgenommen habe, und auf ein gar nicht in Aussicht stehendes Reicksbürger- gesetz nicht gewartet werden könne. Für den Ausschußantrag sprach sich Herr Professor !>,. Biedermann aus, wenn er auck mit der Motivirung nickt allenthalben einverstanden war. — Er bezeichnet: die Verordnung des Ministeriums incorreet, nicht der Bundesverfassung, sondern der LandeSaesetzgebung, namentlich der «slädteordnung gegenüber: diese kenne ein derartiges Halbbürger- lhum nickt, wie cS das Ministerium einaeführt habe, und er wisse nicht, wie daS Ministerium diese Verordnung dem Landtage gegenüber vertreten werde. Die Bundesverfassung aber enthalte in Artikel 3 die Bestimmung, daß diejenigen Bestim mungen, welche die Aufnahme in den localen Ge meindeverband betreffen, durch den im ersten Absatz ausgesprochenen allgemeinen Grundsatz nicht berührt werden sollten. Allerdings habe die Bundcsge- werbeordnung bereits auck in diese Bestimmungen eingegrissen, ob die spätere Gesetzgebung nock weiter gehen werde, stehe dahin. In Nordamerika und der Schweiz gebe das Bundesrecht nickt das Reckt, in einer Gemeinde oder einem Eanton zu stimmen, dem man nicht angehöre. Nach einer weiteren Bemerkung des Herrn Kobner. daß auck die Republiken manchen Zopf zu beseitigen hätten, und mau namentlich deren Eantönli-Gecst nicht aackahnien dürfe, befürwortete namentlich Herr l)r. Kühn den Ausschußantrag, der dahin führen würde, Klarheit m dieser Sache zu schaffen. Die Mitglieder des Ausschusses erklärten sich hier auf einversiauden, daß dem Rathe Abschrift der Eingabe an das Ministerium mit dem Ersuchen um Beitritt mitgethcilt würde. Nach dem Schlußwort des Herrn Referenten, welcher hierbei bemerkie, daß die Motivirung deS Ausschußantrags nur von ihin pecsönlich zu ver treten sei, wurde der Ausschußantrag einstimmig angenommen. Der Herr Vorsteher Or. Georgi regte schlicß- ich an, in welcher Weise die Ausloosung der Stadtverordneten und Ersatzmänner stattfinden olle, und theilte mit, wie früher verfahren sei. Er beantragte, den Verfastungsausschuß mit Prü fung der Frage zu betrauen, in welcher Weise die Auslvvsungen stattfinden sollen. Das Gesetz enthalte keine unmittelbaren Vor schriften, gleichwohl würden durch die AuSloosung gewisse Rechte, namentlich der Ersatzmänner, be rührt, und er wolle hierüber nicht aus directorieller Entschließung entscheiden. Dies wurde einhellig beschlossen. Handel und Industrie. Die Subscribcnlen auf russische Boden Credit- Psandbriese III. Emission erbalten blos 4» o des ge- zeichneten Nominalbetrags. Nach der Bilanz der deutschen Grundcredit- bank in Gotha vom N. Januar betrugen die errvor denen unkündbaren Hppothekenschcine und Rentenforde- ruugen ti,<>25,!> ><» Thlr., während die Summe der emit- tirlcn im Umlauf befindlichen unkündbaren Pfandbriefe sich aus 5,!»üo,oüo Thlr. belief. Dcr Verwattuiigsratb der Deutschen Bank in Berlin hat beschlossen, für die !> monatliche Geschäfts periode des vorigen Jahres 5 >>/«. zu vertheijen. Auf die Gründungskosten :c. sind außerdem 4 3,von Thlr. abge schrieben worden. Dcr Llopddampser „Vesta" ist mit der ostindisch- chiuesischen Ucberlandpost am 3. Februar Nachmittags 4 Uhr in Trie st cingetroffen. ConcurS-Nachrtchten. Sachsen. Coiicurscröfsming zu dem Vermögen dcr Ha „delsfrau Charlotte Therese Kirsten in LeiSnig. An- mcldungstcrmin >3. Februar. Rechtsvertreter: Advocat I»r. Mwus daselbst. (Äerichtsamt Lcisnig) — Ueber- schuldeter Nachlaß des Gutsbesitzers Carl Friedrich Schraps m Langenbesfen Anmcldungstermin 3l. März. (G richtsamt Werdau.) Auswärtige Falliments. Nachlaß des Kunstdrechslers Friedrich Robert Wcybrecht in Stettin. ». Termin !>. Februar Einstweiliger Berwalter: Kaufmann W. Meier in Stettin.— Kaufmann Leopold Gcnthcs in Woll ft ein. 1. Termin 14. März. Einstweiliger Verwalter Ainand Ncitzel daselbst. (KrciSgericht Wollstein.) — 'In dem Eoucurs des Fabrikbesitzers Ä Kospolh in Arns walde ist eine zweite AnmelduiigSsrist bis 3.Februar (KrciS- acrichts-Deputation ArnSwalde)^ in dem des Ritterguts bcsitzers Reinhold v. Glaseuapp in Dallenthin (Kreis geeicht Neustettin» der 27. Februar, und in dem des Fabrikanten F. W Schröder in Halle a. S. (Kreisgericht Halle a. S.) der l6 Februar zu Accordterminen an gesetzt worden. — In dem LoncurS deS Leinenwaaren- bändlerSIsidor Bebrend, Josef L Sohn in Berlin haben die Gläubiger den Äccordvorschlag, zu 3V » », angenommen. Mllgeineiue co««erztrlle Notizen. General - Brrsammlungeu: am 6. Februar: Mewer Credit Gesellschaft, inMewe; am 24. Februar: Landes-Producten-Fabrik zu Lvdurg. ia Magdeburg; am 2»,. Februar: außerordentliche Gcucral-Bcrsammllwg der Actien-Gescllschast Wiener Neuitädter Brauhaf- am 2. März: Mechanische Baumwollen-Spinnerei uut Weberei Kempten, in Kempten. Di« Dividende des Bremer Bank-Bcrein, Wcyhaust, L Co. pru 1670 kommt mit 6'/, oder 2V Thlr. pr. Actic zur Auszahlung Ausgezahlt werben ferner am I. April die Coupons der Jucker-Raffinerie Braunschweig, vom 6. bis 28. fvedr die der ostpreußischen Pfandbriefe, vom l5. März ab die dcr Crefelv Kreis Kempener Jndustnr-Eisenbabn. Die Strousberg'schc Allgemeine Eiseubahn Baugcses- schast hat bcschloßen sich nicht auszulösen. In Frankfun beabsichtigen Wiener Häuser eine neue Credit-Bank unter der Firma „Deutsch-österreichische Bank" zu bilden. In Wien ist die Bildung eines neuen Boden Credit- Instituts iin Werke. Eine Anzahl der achtbarsten dar- tigen Bankhäuser betheiligen sich an dem Snioder- Consortium Die Subscription aus die neuen 5 °« russischen Bode», credit - Pfandbriefe ist sofort nach der Eröffnung wieder geschloffen worden, da die zur Zeichnung aufgelegte Summe schon durch die vorläufigen Anmeldungen mchr als gedeckt war. Die am 30. Januar statlgehabte StudeMm- Vorstellung zu Gunsten der Verwundeten hat er geben : Einnahme Thlr. 537. 26. 4. Kosten der Aufführung . „ 237. 20. 4. bleibt ein Reinertrag von . Thlr. 300. 6. —, welche an die Allgemeine Deutsche Invalide» Stiftung abqeliefert wurden. DaS bonntt. I. A : N. Wiener, »tuck. jur. st ca». Leipziger Börse. Producteuvreise den 4. Februar 187li Mittags L Uhr. Witterung: Regen, 4" Wärme. Weizen pr. 1000 Ko. oder 2000 K. netto, loa 71 L 74 B. u. bz. Matter. Roggen pr. 1000 Ko. oder 2000 K. netto, loe» guter 56 L 60 B. u. bz., geringer 52 t 58 B. u. bz. Fest. Gerste pr. 1000 Ko. oder 2000 K. netto, loa 48 ä 50 B. u. bz. Hasser pr. 1000 Ko. oder 2000 K. netto, loe» 46 L 50 B. u. bz. Rapskuchen pr. 100 Ko. oder 200 K. netto, loco 5 B. Rüböl pr. 100 Ko. od. 200 «. netto, loco flüssige» 29»/i B., gefrorenes 29'/» B., 29 vz. pr. Februar 29»/«B., pr. April-Mai 29s/, «jk B. Flau. Leinöl pr. 100 Ko. oder 200 K. netto, loco 24'/, B. Spiritus pr. 8000°/, Tr., ohne Faß, loco 15'/» «F G, pr. Februar 15'/, G., pr.Marz- Mai 15°/i G. Höher. Adv. Cerutti, Secretair. Dresdner Börse, 3. Februar Socielälsbi.-Äcr. >57' G. Felscukeller ckcr. — G. Feldschlößchen cko. — G. Medinger 56 bz. S. Dampfsch.-L. — B. Elb-Dampfsch.-A. 13" G. Kettenschlschsts.-L. Iv3j G Niedert Lhamp.»A. — S. Ltguste Keil. I Johann Valerii S Jgfr. Anna S S Johanne Chris ir Johann Ernst Earl August ? Ein unehel. K Ein unehel. L Charlotte Frn Friedrich Will Clara Marqa Friedrich Äill Johanne Rvj Gustav Fehl Friedrich Aug Heinrich Rich öilhelmine, Pietro Antoi Carl Friedri Carl Friedri Clara Rosa Arthur Olt, Mard Os« Anna Amal Emma G r Auguste Ni« Ein Mavch« Ein Mädch Gustav Ad« Ma; Mel Friedrich H Bruno Ol Otto D öl Niklas En Ein Mäd Ein Knal 17 aus d Dresdner Feuervccs.->cNt» pr. Stuck Thlr. — G Thode'sche P.-A. 178» ». Dresdn P.-A. 14S st». Felsrnkeller-PrioritSteu—G. Feldschlößchen cko. 5Z — G. Thode'sche P. cko.bj - ». DreZdu. P -Pr. 5» — O. Vom 27. Januar bis 2. Februar sind in Leipzig gestorben. De« 27. Januar. Gottlieb Samuel Adolf Müller, 68 I. 9 M. alt, Bürger u. Posamentirermstr., in der Rosenthalgaffe. Earl August Gr und mann, 45 I. 6 M. alt, Grund- und Hhpotheken-Buchführer des K. S. Be zirksgerichts, in dcr Poniatowskystraße. Franziska Antonie Hcintze, 2 I. 9 M. alt, Bürgers u. Restaurateurs Tochter, in der Tauchaer Straße. Aline Helene Elisabeth Sch metzer, 2 I. 5 M. alt, Bürgers u. Xylographens Tochter, in der Bauhofstraße. Marie Louise Gaudes, 1 I. 9 M. alt, Bürgers n. Productenhdl. Tochter, am Ranstädter Steinweg. Theodor Paul Wolf, 23 I. alt, Gefreiter des III. K. S. Reit.-Reg. aus Döbeln, in der Burgstraße. Friederike Preil, 46 I. alt, Maurers und Nachtwächter Ehefrau, ln der Friedrichsstraße. Johann Friedrich Prißky, 72 I. 9 M. 3 T. alt, Handarbeiter in Reudnitz, im IacobshoSpittE. (Ist nach Reudnitz zur Beerdigung abgeführt worden.) Ein Knabe, 4 W. alt, Rudolf Samuel Benjamin Schützer'«, Cigarrenarbeiters Sohn, in der Carolinenstraße. Ein unehel. Knabe, 7 M. alt, am Neukirchhof. * Den 28. Januar. Johanne Christian.' Pusch, 81 I. 6 M. alt, Bürgers, Hotel- und Rittergutsbesitzers Wittwe, an der Pleiße. Wilhelmine Rosine Wolf-Eulenstein, 70 I. alt, Privatmanns Wittwe, in der KönigSstraße. Johann Friedrich Franke, 60 I. 2 M. alt, Bürger, Aooocat und Notar, am ThomaSkirchhof. Jobann Ferdinand Vieweg, 60 I. alt, Bürger, Korbmachermeister, Hausbesitzer, Stadtverordneter und Mitglied des evangelischen Kirchenvorstandes, in der Pcomenadenstraße. Friedrich Oscar Schmid, 45 I. 4 M. alt, Lylograph, im Sbrötergäßchen. Johanne Dorothee Schotte, 67 I. 3 M. alt, Rathsoieners Wittwe, rn der Frankfurter Straße. Johanne Bertha Margarethe Mare sch, 1 I. 5 M. alt, Bürgers u. FruchthändlerS Tochter, im Böttchergaßcken. Eonrad Adam Pflaum, 31 I. 5 M. 17 T- alt, Barbier, auS Allersberg bei RegenSburg, im Iacobshospital. Marie Ebert, 37 I. alt, Markthelfers verlassene Ehefrau, am Brandwege. Heinrick Adolf Rockler, 38 I. 5 M. 10 T. alt, Handarbeiter in Kleinzschocher, im IacobShoSpital. Amalie Auguste Bertha Schwarze, 5 I. 9 M. alt, Schlossers Tochter, in der Windmühlenstraße. Auguste Emma Rößiger, 2 I. l M. alt, Schlossers Tochter, in der Sternwartenstraße. Ein unehel. Mädchen, 9 W. alt, in der Ritterstraße. Den 28. Januar. Jgfr. Emma Sackse, 61 I. 7 M. alt, Hausverwalters des IacobshospiialS hinterl. Tochter, Privata, in der Iohannisgaste. Iennv Elisabeth Siegel, 4 I. 4 M. alt, Bürgers, Buch- u. Musikalienhändler- u. Hausbesitzers binterl. Tochter, in der Dörrienstraße. Emil Johannes Gustav Curt Gabriel, 6 M. alt, Bürger- u. MeubleshändlerS Sohn, in der ReickSstraßc. Jgfr. Friederike Franziska Krause, 50 I. alt, WackStuchrrbeiters hinterl. Tochter, in der Elisenstraße. Johann Werßel, 23 I. 9 M l6 T. alt, Soldat des lll. Garoc-Grenadir-Reg. zu Fuß, auS Groß- m.rnnsdorf bei Alefelden, in der Burgstraße. Marie Panline Fleischhammer, 27 I. 5 M. 22 T. alt, Nähtenn, im JrcobshoSpital. Johanne Sophie Springer, 40 I. alt, Handarbeiter- Ehefrau, in der Ritterstraße. Richard Gottlieb August Müller, 41 I. 6 T. alt, Gärtner, im Iacobshospital. Ebristiane Sophie Erdmuthc Caroline Neubauer, 73 I. alt, Handarbeiters Wittwe, im Armenkasse. Friedrich Wilhelm Fleischer, 40 I. alt, Handarbeiter, im Grorgenhause keffrntll, P-US Ha»! Städtisch laz Li von f 3 Uh, doch. - Lauge MÜHtt'I «tädttst «r<
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