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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.05.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-05-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187105072
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18710507
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18710507
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-05
- Tag1871-05-07
- Monat1871-05
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.05.1871
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>» irr. Erste örilage zum Leipziger Tageblatt und Anzeiger. Sonntag den 7. Mai. 1871. >vu Neu,scheu «eiche- Geburtst-z. I AHe, I Der Anschluß des Vertrages mit Baden und ! Hessen erfolgte am 15. November, mit Bayern Rach dem Abschluß des Prager Friedens wurden am 23., mit Württemberg am 25. November 1870. mit den einzelnen deutschen Staaten, die sich mit I Der inzwischen zum 24. November einberufene tZreußen im Kriegszustände befunden, besondere Reichstag de- Norddeutschen Bundes, dem die zriedensverträge geschloffen, so am 13. August I Verträge zur verfassungsmäßigen Genehmigung ml Württemberg, am 17. August mit Baden, am I vorgelegt worden waren, genehmigte am 9. December !2. August mit Bayern, am 3. September mit in dritter Berathung die Verträge mit Baden und Hessen-Darmstadt und endlich zuletzt am 21. Octbr. I Hessen, sowie mit Württemberg unverändert mit mit Lachsen. ! allen gegen 4 oder 5 Stimmen, hierauf auch den Am 20. September erschien daS preußische Ge- Vertrag mit Bayern, mit unerheblichen redactio- sq, dir Einverleibung des Königreichs Hannover, nellen, von den Bevollmächtigten des BundeS- le- Kurfürstenthums Hessen, des HerzogthumS I ralheS gutgeheißenen Abänderungen, bei nament- Rassau und der freien Stadt Frankfun a. M., licher Abstimmung mit 195 gegen 32 Stimmen. M 24. December das Gesetz, die Einverleibung! Tags darauf > 10. December) genehmigte der der Elbherzogthümer in den preußischen Staat Reichstag noch eine Vorlage des BundeSrathes, betreffend. ! wonach der neue Bund den Namen „Deutsche- Somit war der Norddeutsche Bund, nach-1 Reich" führen, der König von Preußen aber als dem auch die Fürstin Caroline Reuß älterer Linie, Spitze des Reiches den Namen „Deutscher welche lange widerstrebte, sich gefügt, begründet. Kaiser" tragen soll. Bei dieser Gelegenheit He tze war zwar noch nicht ganz Deutschland, merkte der Staatsminister Delbrück ausdrücklich, welches das heißersehnte Ziel aller Patrioten blieb; daß es Vorbehalten bleiben müsse für den nächsten aber es war doch ein gesunder entwickelungSfLhiger ! ordentlichen Reichstag, eine genaue Redaction der Kern, in welchem alle Verständigen den Anfang Bundesverfassung vorzunehmen, n, einer gedeihlichen Gestaltung des politischen I Der Reichstag des Norddeutschen Bundes schloß Zustandes Deutschlands erblickten. I seine Berathungen am Abende des 10. December Die süddeutschen Staaten sollten zwar nach dem mit Annahme einer Adresse an den Kaiser, welche Mlsburger Präliminarfrieden „in einen Verein am 18. December persönlich durch eine Deputation treten, dessen nationale Verbindung mit dem in Versailles überreicht wurde. Norddeutschen Bunde der näheren Verständigung Zur Gültigkeit der Verfassung bedurfte es nun rorbehalten blieb", und Art. IV des Prager noch der Genehmigung derselben durch die Land friedens fügte noch hinzu, daß dieser Verein „eine stände der süddeutschen Staaten. i internationale und unabhängige Cri- In Baden erfolgte dieselbe am 10. December stenz" haben werde; ganz Deutschland aber fühlte in der zweiten Kammer einstimmig, am 19. December recht wohl, daß es zu einem solchen Vereine, der in der ersten Kammer mit allen gegen 2 Stimmen, die Spaltung Deutschlands bedeuten würde, nicht I Die hessische zweite Kammer genehmigte die kommen werde. In ihren Beziehungen nach Verträge am 2o. December mit 40 gegen 3 Stimmen, außen waren die süddeutschen Staaten durch die die erste Kammer einstimmig. Schutz- und Trutzbünbnisse mit Preußen im Falle! In Württemberg wurde am 23. December einer auswärtigen Action an das Schicksal Nord- der Vertrag mit dein Norddeutschen Bunde mit deutscblands gefesselt; der Zollverein, dessen Fort- 74 gegen 14 Stimmen, der Vertrag mit Bayern dauer sofort in den Friedensverträgen ausgemacht mit 74 gegen 12 und die Bezeichnung „Deutscher und der im folgenden Jahre durch ausdrücklichen I Kaiser, Deutsches Reich" mit 81 gegen 7 Stimmen Antrag zunächst bis zum 31. December 1877 er- angenommen. Die erste Kammer nahm am 29. De- neuert wurde, verband im Vereine mit andern I cember die Verträge einstimmig an. Anträgen den Süden wirthschaftlich mit dem So konnte schon am 31. December 1870 die Norden, und der Süden fühlte vor allen Dingen Publication der Verfassung des Deutschen Reiches Klber die Ohnmacht seiner Selbstständigkeit. Auf erfolgen, aber leider noch mit Ausschluß Bayerns, der Stuttgarter Militair-Conferenz der vier süd- dessen Reicksrath die Verträge zwar schon am deutschen Staaten (5. Februar 1867) kam nicht 30. Decemver init allen gegen 3 Stimmen an- einmal eine Einigung Uber die Militairorganisation genommen hatte, dessen Kammer der Abgeord- zu Stande. Süddeutschland blieb eben so lange neten aber noch große Schwierigkeiten machte, mir ein „geographischer Begriff", bis es im Endlich genehmigte aber auch sie nach zehntägiger Deutschen Reiche seine wahre lebenskräftige Stel-1 Debatte die Verträge am 29. Januar mit 102 lung gefunden hat. gegen 48 Stimmen. Um dem süddeutschen Volke einen activen An-1 Am. 18. Januar hatte inzwischen bereits in lheil an den seine Angelegenheiten ebenso wie die Versailles die Proclamation des-Königs von des Norddeutschen Bundes berührenden Gegen-1 Preußen zum Deut schen Kaiser stattgesunden, ständen der Gesetzgebung zu gewähren, hatte Graf Nachdem nunmehr sämmtliche süddeutsche Staa- Aismarck Anfangs Juni Vertreter der süddeutschen I len die Verträge genehmigt halten, wurde im Staaten nach Berlin berufen, um für das ganze I Bundesrathc, der s. Z. vom Staatsminister Del- deulsche Zollgebiet ein Zollparlament und brück im Reichstage abgegebenen Erklärung ent eilten Zollbundesrath zu schaffen. Man ver-1 sprechend, die Verfassung des Deutschen Reiches einbarie sich über einen Zollvertrag, der im April nach Maßgabe dieser Verträge neu redigirt und 1868 dem ebenfalls aus allgemeinen und directen in ihrer neuen Fassung dem am 2t. März zu- Wahlen hervorgegangenen Zollparlamente vorge- sammengetretenen ersten gesammldeutschen legt und von diesem angenommen wurde. I Reichstage zur Genehmigung vorgelegt. Nachdem noch gegen Ende 1866 Bevollmächtigte Der Reichstag nahm dieselbe am 14. April in der einzelnen Regierungen des Norddeutschen Bundes > dritter Lesung endgültig an. Mittelst Gesetzes in Berlin zusammengetreten waren, um den Ver-! vom 16. April wurde sie hierauf im Bundes-Ge- sassungsentwurf des 'Norddeutschen Bundes zu be- setzblatte publicirt. Die letzte Ausgabe dieses Ge rüchen, fanden am 12. Februar 1867 auf Grund I setzblatles in Berlin erfolgte am 20. April, und der in den Staaten des Bundes für diesen Zweck I somit feierte die Verfassung des Deutschen Reiches, ergangenen Wahlgesetze die Wahlen zum con- da die Frist zwischen der nach der Ausgabe des stlturrenden Reichstage im ganzen Nord- BundeSgesetzblattes zu berechnenden Publication deutschen Bunde statt. I bis zur Rechtskraft eines Gesetzes verfassungsmäßig Der Reichstag wurde am 24. Februar eröffnet. I 14 Tage beträgt, am 4. Mai 1871 ihren eigentli- Am 4. März legte Graf Bismarck demselben den I chen Geburtstag. Entwurf der Verfassung des Norddeutschen Bundes I vor, und am 16. April fand dieser, mit mannig-1 Wir stehen mit dem Inkrafttreten der Ver- fachen Abänderungen, mit 230 gegen 53 Stimmen I fasiung des Deutschen Reiches am Ausgangspunkt Annahme. einer neuen Entwickelung. Die Zeit, welche die Zur vollständigen Rechtskraft der Verfassung > neue Verfassung beschließt, war eine Zeit des bedurfte es nun noch der Genehmigung derselben I Ringens und KampfenS, der Hoffnungen und der durch die Landstände der einzelnen Bundesstaaten,! Träume. Es war eine lange Zeit — denn, wie welch« allseitig erfolgte. I wir sie unfern Lesern in aller Kürze vorgesührt Am 1. Juli 1867 trat die Verfassung des Nord- haben, beginnt sie schon mit der Auflösung des deutschen Bundes für daS ganze Staatsgebiet des-1 alten Deutschen Reiches, an dessen Stelle eine selben in Kraft. I neue lebenskräftige Gestaltung erst jetzt getreten Seine Feuerprobe bestand daS neue StaatSwesen I ist. ES war aber nicht nur eine lange, sondern im Jahre 1870, in welchem eS zugleich seiner I in nationaler und politischer Beziehung, wenige herrlichen Vollendung entgegenging. s Lichtpuncte ausgenommen, im Allgemeinen auch vr. Dambach, v. Schlör, v. Pfretschner, I dieses langersehnten Wunsches. Dasselbe Reckt, v. Mitlnacht rc. welches das Publicum auf Benutzung der Briefpost Der Reichskanzler zeigt an, daß der Bun- ^be, 'nutzte ihm auch auf die Kreuzbandsendungen, deSrath den Appell.-GerichtSpräsidenten Klemm ^ Personenbeförderung rc. gegeben werden. Sachsen) und den braunschweigischen Minister-> , Abg. Grum bre^t erwidert darauf, daß Residenten v. Lifebe zu Mitgliedern der Bundes- Scbulden-Commission erwählt habe. die Der erste Gegenstand der Tagesordnung ist erste Berathung des Gesetz-Entwurfes über das Postwesen des Deutschen Reiches. Die DiScussion wird eingeleitet durch den BundeScommissar General-Post-Dir. Stephan. dem Publicum dieses Recht um deshalb nicht gegeben werden könne, weil die Postverwaltung das Mo nopol auf die Kreuzbandbeförderung, Personen beförderung rc. nicht besitze. Der Briefzwang er scheine unentbehrlich, wenn man die Post alS Staats- anstalt erhallen wolle. Abg. vr. Becker ist der Ansicht, daß die Post «unoeocommiiiar is,enerai-Po,i-^ir. «lepyan. ^cht gut bestehen könne, wenn sie daS Monopol Es ist nicht eine innere Nothwendlgkeit welche d,e Brief- und Zeitungsbeförderung verliere. 1 Die Concurr nz der Hrivatanstalten werde nicht so erheblich werden, daß die Existenz der Post da durch gefährdet werde. Der General-Post-Director Stephan bestreuet, daß das Postwesen in den süddeutschen Staaten liberaler verwaltet werde als in Norddeutschland; den Ihnen voraelegten Gesetz-Entwurf hervorge rufen hat, der Anlaß ist vielmehr ein äußerlicher, ein formaler. Dadurch wird aber die große Be deutung des Gesetzes nicht abgeschwächt. Wenn der vorliegende Entwurf Gesetz geworden ist, so wird die deutsche Nation dadurch ein Gut von nicht geringer Bedeutung erlangt haben — ein, . .. .. allgemeines deutsches Postrecht. Veränderungen I "Nselne Einrichtungen mögen bestehen, welche ent sind in dem System des Norddeutschen Bundes! ^s^ene Vorzüge haben , es sei dies aber auf der nur da vorgenommen, wo sie sich nach den über-I ^.c"e auch in Norvdeutschland der ttall. einstimmenden Urtheilen der Sachverständigen als ! r. ^ ankommen, man müsse wirkliche Verbesserungen herausgestellt haben. Das ^ ^ ^an es finde. In Bezug Gesetz ist eine der sehr guten Erbschaften, welche I ^ des ^ostzwangeS gehe das daS Deutsche Reich von dem Norddeutschen Bunde deutsche Postaesetz am weitesten; eine Concurrenz macht, und ich empfehle Ihnen dasselbe. würde der Postverwaltung sehr angenehm sein, a./ ^ .1 .v —. Nicht aber den Cvncurrenten selbst. DaS vom Selig verlangte statistische Material eines allgemeinen deutschen RelchßpostgesetzeS kann werde beschafft werden. Auf die Frage des Abg. nur mit der allgemeinsten Befriedigung anfgenom- Di-, H^er habe der Abg. Grumbreckt bereits men werden. Ich mochte den großen Gesicht«- > geantwortet. Das Postmonopol für Briefe abzu- puncten, welche der Hr. BundeScommissar so eben geltend gemacht hat, nur noch hinzufügen, daß durch dieses ReickSgesetz das Postwesen Sacke deö Gesetzes wird in einzelnen deutschen Ländern, in welchen es bisher lediglich iin Verordnungswege geregelt worden ist, und daß durck dieses Gesetz Competenz-Conflicte zwischen der Volksvertretung und der Negierung in jenen Ländern beseitigt wer den. Ick glaube aber, man kann auch von einem andern Standpuncte aus diese Erbschaft mit der größten Befriedigung aufnehmen. Das Gesetz be tritt die Bahn eines Fortschrittes, indem eö den L. 2 deö Gesetzes deö Nordd. Bundes weggelassen hat. Es hat damit die Bahn betreten von dem Postzwange abzugehen und einzutreten in die Frei schaffen, sei unmöglich, denn dies Monopol sei die Rückenwirbelsäule der ganzen Postverwaltung.) Die DiScussion wird geschlossen, die Ueber- weisung der Vorlage an eine Commission wird ab ge lehnt. Es folgt die erste Lesung des Gesetz-Entwurfes über das Pvsttaxwesen. Abg. Graf Rittberg wünscht für die Vermin derung des Briefgewichts durch die neue Maaß- und Gewichts-Ordnung ein Aeguivalent in der Aufhebung des Landbriefbestellgeldes. Der General-Post-Director Stephan erwidert darauf, daß die Postverwaltung durch die Vermin derung des Briefgewichts keinen Vortheil haben heil des Verkehrs, welche sich überall Bahn bricht. I denn die Correipondenten würden Mttel Es liegt aber die Frage nun sebr nahe, ob der! finden, die Briefe leichter und kleiner Schritt noch weiter gethan werden kann, weil dei^ zu machen. Er sei aber ermächtigt, zu erklären, daß die verbündeten Regierungen bereit seien, auf die Aufhebung deS Landvriefbestellgeldes für Kreuz- bandsendnngen einzugehen. Abg. Ackermann befürwortet für Sachsen die Wiedereinführung des früher bestandenen ' s-Silber- groschcn-Portoü worauf der Direktor Stephan erlangen, daß die Post alle deutschen Zeitungen I ^rst eimreten könne, wenn die ohne Ausnahme in Bezug auf politische zzarbe be I postverwaltung einmal dahtn komme, einen Ein- Postzwang noch aufrecht erhalten wird in einer Reihe von Bestimmungen. Man hat sich im nordd. Reichstage und un preußischen Abgeord netenhanse die Pflicht gern gefallen lassen, daß die sämmtlichen politischen Zeitungen durch die Post befördert werden müssen, um dafür daö Recht zu heitssatz von ' L Groschen einzuführen. Tie DiScussion wird geschlossen, die Ueber- weisung der Vorlage an eine Commission nicht beschlossen. Ter dritte Gegenstand der Tagesordnung ist die tungen bcsorgt, so werthvoll sind,daß sie unter allen > Berathung des^ Gesetz-Entwurfes, betr. die ,niiN,n T-i.> 1 Redactlon das Strafgesetzbuches für den Norddeutschen Bund als Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. fördern muß) Ich nehme keinen Anstand zu er klären, daß dieses Recht ein so weittragendes ist, daß mau sich gern den Zwang gefallen lassen kann; ja ich möchte erklären, daß die ausgezeichneten Ein richtungen, mit welchen die deutsche Post die Zci- Umständen erhalten werden müssen. Tie ganze Richtung Ver deutschen Gesetzgebung geht nun aber dahin, den Verkehr von jeder Fessel deö Monopols zu befreien. Ich glaube, es wird sich bei der Specialberathung darum handeln müssen, zu ver suchen, ob wenigstens ein weiterer Schritt auf der Zur Einleitung dieser Berathung erklärt der württembergische Justizminister von Mittnacht: Der vorliegende Gesetz-Entwurf ist hervorgegangen Bahn der Befreiung vom Postmonopol geschehen ! einem Anträge der königl. bayerischen Re- kann. Ich sehe ein, daß es nicht mit einem Schlage geschehen kann, aber thcilweise ist cs jetzt schon möglich. Das Post- nnd Telegraphenwesen ist in den Verträgen mit den süddeutschen Staaten ausgeschlossen, weil in diesen Staaten das Post wesen liberaler organisirt ist. Es ist aber ein all- gierung, dem die übrigen verbündeten Regierungen beigelreten sind. Ein Gesetz, welches jeder Bürger kennen muß und das in so vielen öffentlichen Gerichtsverhandlungen angewendet wird und in seinem Wortlaut erläutert werden muß, darf als Reichsgesetz nicht an so vielen Stellen vom Nord- Zusammenhangs wegen schließlich die wichtigsten! Volke von den Regierungen bereitet wurden, Daten hervorgehoben. I traurig durch die Hinfälligkeit und Ohnmacht des Zuerst gab dle königl. bayerische Regierung im Vaterlandes. Laufe deS September 1870 dem Präsidium des Möge die Zeit, welcher wir unter der Aegide Norddeutschen Bunde- zu erkennen, „daß die Ent- der neuen, wenn auch noch nicht vollkommenen, so Wickelung der politischen Verhältnisse Deutschland-, doch durchaus gesunden und lebenskräftigen, den wie dieselbe durch die kriegerischen Ereignisse her- ! nationalen Bedürfnissen und Wünschen entspre- brigeführt worden, es bedinge, von dem Boden ! ckendcn Verfassung entgegengehen, eine Zeit reicher der völkerrechtlichen Verträge, welche bis dahin die! Erfüllung und Ernte werden, in nationaler wie süddeutschen Staaten mit dem Norddeutschen Bunde in freiheitlicher Beziehung'. * * verbanden, zu einem VerfassungSbündniß über-' zugehen". Baden stellte sofort den ofsiciellen An trag auf Eintritt in den Norddeutschen Bund, ebenso Hessen hinsichtlich deS südlichen TheileS sei nes Gebietes. In der zweiten Hälfte deS October traten Be vollmächtigte fämmtlicher süddeutscher Staaten in Versailles zusammen, um mit Preußen, alS der Deutscher Deichstag. 29. Sitzung vom 5. Mai. Präsident vr. Simson eröffnet die Sitzung um 11'/. Uhr. Am Tische des BundeSrathS: Delbrück, General-Post-Director Stephan, Ober-Postrath gemeines Interesse, so bald als möglich dahin zu deuischcii Bunde reden; eine solche Eonserrirurig gelangen, daß auch das Postwesen für ganz w"d weder cm Norden noch rm Südcn gewünscht. Deutschland in jeder Beziehung ein einheitlHed An Setten der verbündeten Regierungen wurde fei. Ich spreche hier nicht im württembergischen I verhehlt, daß die Grenze zwischen re- Jnteresse, sondern im deutschen Interesse, in welchem bacttonellen und fachlichen Aenderungen oft sehr ich wünsche, daß das Postwesen ein einheitliches werde I uüon INN Bewenden yaoen rönnen, statt „Nord- «t. /s r-, L. r . deutscher Bund" zu sagen „Deutsche- Reich" rc., rschießt sich un Lesent-1 ^in bei der vorgenommenen Prüfung haben sich ltchen düsen Ausführungen an und führt aus, I ernstliche Schwierigkeiten nicht gezeigt, und es zeigt daß die Frage deS Postmonopols etwa« genauer ^ daß eine sachliche Aenderung Ihnen Licht erwogen werden müsse als eS in den Mottven zu ^geschlagen wird Deshalb wird auf Ihre Zu- der Vorlage geschehen ei. F.nanztelleUeberschüsse stjmmung zu der Vorlage gehofft, der Postverwaltung hatten nur secundaren Werth, ' Die Abaa. Kanngießer. Schwarze (Sach- der Hauptwerlh der Postverwaltung liege in der ftn) und Schmidt ^Württemberg) erkennen die leichten Beförderung. Durch Aufhebung deS I Nothwendigkeit der Aenderungen an und empfehlen Monopols werde eme Concurrenz durch Pnvat- die Vorlage zur Annahme. - Ueberweisung an anstalten hervorgerufen, welche er für sehr wohl-1 Commission wird nicht beschlossen, ebenso thaug halte. Ter Redner erbittet sich von der wenig bei dem folgenden Gesetz-Entwurf, belr. Postverwaltung stattstssche Nachweise, um daraus die Krieg« den'münze für daS Reichsheer, über zu übersehen, wie wett daS Monopol aufzuheben f«. den sich gar keine Debatte erhebt. Nach einer kurzen Bemerkung deS Abg. vr. Bahr ^ f^n -Petitionen. Dassel) bemerkt der Abg, v.Hoverdeck, daß der ^ba Albrecht erstattet mündlichen Bericht tz. 50 verschiedene Bestimmungen enthalte, wonach ^^r die Petition des Vereins für das Hermanns- ben betreffenden Regierungen gestattet werde, An-! Denkmal zu Hannover um Bewilligung einer geleaenheiten iin reglementarischen Wege zu ordnen, Summe von 10,000 Thlr. au« Reichsmitteln zur welche eigentlich m daS Pvsttaxwesen gehörten. Fertigstellung deS im Teutoburger Walde zu er- Außerdkm habe sich der Buudesrath im 8. 50 eine ^cht^ven DenkmatS. Der Antrag der Com. Theilnahme vindicirt welche sonst dem Kaiser zu- misston, die Petition dem Reichskanzler zur Be stand und die eigentlich eine Verfassungsänderung ^cksichtigung zu überweisen, wird nach kurzer enthalte. I DiScussion angenommen. — Die Berathung der Abg. vr. Hölder (Stuttgart) erklärt, daß die I Petitionen mehrerer Buchdrucker um Aushebung württembergische Kammer seit zehn Jahren darauf I der ZeitungscautionSpfticht, Erlaß eines deutschen dringe, daß ein Gesetz erlassen werde, durch welche« I PreßgesetzeS rc., wird auf Antrag des Abg. Grafen dem Publicum ein gesetzlich anerkanntes Recht aufIRittberg von der Tagesordnung abge>etzt, um Benutzung der Post gegeben werde. Dem Eintritt I mit der Berathung deö Antrages Wiggers über in das Deutsche Reich danke man die Erfüllung s denselben Gegenstand verbunden zu werden.
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