Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.07.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-07-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187107156
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18710715
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18710715
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- S. 2866-2869 fehlen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-07
- Tag1871-07-15
- Monat1871-07
- Jahr1871
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- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.07.1871
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1 389'. Dam, I l lkti'^I !ord«cft. Oldnii»! n - Loos, frimik» Soiuh. ,-Orkn- 5, len, Herrn-, i, Leu-! ro 188! »eisungnij /,, do, mk U» ier-Raite , Bank- mbarde, : rik.r», 'NS.81. Dm» la- »»lle,. Iwxsn I 13. J-ü. 16'/. S. «a loa > i-August r.-Nrrk. iM - r. d.«. ISVstr. 16 YK. -THIi.! böl lrc, »er Jul»! r6><» l Hafer kl >en. !nkammn > Putlicr- m vischos! »hne staai- laalSre-t-I iberwiese».! wird ae-I soll seme! die Mast-I -r haben/ e bei den» eabsichtigtl :lamatiou> verlange» I ösung Einvahuie I der Wc-e I rcS., stne^ r'I Hottt. Hah». lwetg. »dma. hwemi, ui» I iaugsv «u» ». de Prasse d St. Dreeder m, irad ;r. Saum. i« Haban,^ : Bronns-» >. d« «-Iß-. » Berti»,». > >. Hawdirz s >. » PM .. v Ham»«». x Prossr. ßrfchktnt täglich früh 6', Uhr. -tOocN»» and LrvkUMo» I^Xnmsgasir 1/b. «cdacrrur Fr ÄSItarr. Gknchsiunde d. Ncdattwn »vn i, ubr ß»ck«>'»^» vonh ubr der für die nächst- Nummer brslimmten in dm Wochentagen W 3 Uhr Nachmittags. D 18V. TagrlilM Anzeiger. AmMatt -cS König!. Bezirksgerichts und des NathS der Stadl Leipzig. Auflage VVVV. Ztdoallkmenlrprkt» vierteljährlich I Tk-lr 7'/, Nar., incl. Bringcrlohn l Thlr. I» Ngr. Inserate die Spaltzcilr INgr. Urclameu nnter d. ilkdactioiirllrrch die Spaltzcilr 2 Ngr. Filiale Otto Klemm. UnivcrsilLt-rslraße 22, Local-üomptoir Hainstraße 21.' Sorittubend den 15. Juli. 1871. Zur MWl Beachtung. lsne Expedition ist morgen Sonntag den 16. Juli nur Vormittags bis ' >9 Uhr LxpoÄßlßoi» ÄS« IoS>P^I^er Zur Abstempelung ausländischer Prämienanleihen > ist für Einreichung der betreffenden Papiere ! heute Schluff, s«Mf, unter Verweisung auf unsere Bekanntmachung vom 6. d. M. ^Tageblatt M. 188), hier noch »it der Bemerkung aufmerksam gemacht wird, daß die dort bezeichnet« Berechtigung auf Abstempelung lkstig erst erscheinender Obligationen nach neuester Verfügung deS ReichSkanzleramtes auch auf die Inhaber von Jnterimsfcheinen auS der Prämienanleihe der Stadt und Provin, Reaaio Anwendung 6) Jnterimsfcheinen lftdm soll. irchzig, den 15. Juli 1871. eft, und »er Hos. », Roß hotü Honßns Morgan, nid nsturt ». N. s aüsseler H«'. » « Hotel- -ißer Sch»« >rg. Brüll h' > ru im Litet, Königliche Lotterie-DarlehnScaffe. Ludwig Müller. Göbel. Oeffentliche Sitzung der Handelskammer Montag den 17. Juli Abends »/,7 in ihrem SitzungSlocale Neumarkt 19, I. Tagesordn ung: 1) Registrar.de. 2) A>'Ssch»ßbencht über die Vorlage deS bleibenden Ausschusses deS Deutschen HandelstageS, daS Bankwesen betr. 3) ». Bericht v>s Finanz-AuSschuffeS über das Gesuch der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger um eine Beihülfe, d Vorläufiger Bericht Uber den An trag deS Herrn stellvertretenden Vorsitzenden Abänderungen deS Bud get- betr. Auf dem Stadtvervrdueten-Bureau ist die Stelle eines Registrators, mit welcher ein rstcher Gehall von 560 Tdlr. und Pensionsberechtigung verbunden ist, zu besetzen. Geeignete »erber wollen ihre Gesuche bis zum I. August d. I. dem Stadtverordneten-Bureau einreichen. Leipzig, den 10. Juli 1871. Der Stadtverordueteu-Borsteher Dr.Ge.orgi. 5) Der in den Tagerinnen sich sammelnde Unrath ist mit dem Straßenkehricht in Haufen zusaminenzubringen und nicht etwa in die Einfalllöcher der Nebenschleußen zu kehren. Kehricht, Stroh, Papiere und KUchenabiLlle sind nur innerhalb der oben unter 2) geordneten Kehrzeit zu dem Straßenkehricht zu schütten, anderer Abraum auS den Grundstücken aber, als Asche, Bauschutt, Scherben, Muschelscbaalen, Steine und der gleichen oder Schnee und EiS, sowie der von den Dachreparalnren herrührende Ziegel- und Lchieferschutt ist weder zu den Kehrichthaufen auf die Straße zu bringen nocb mit dem Hauskehrichl vermischt den RachSkärrnern zur Abfuhre zu geben, vielmehr lediglich aus den hierzu durch Anschlag und öffentliche Bekanntmachung bestimmten Plätzen abzulagern. 7) Das Verladen von Material aller Art und namentlich das Auf- und Abladen von Kohlen, Schutt, Sand, Erde, Baumaterialien und dergleichen hat in der Weise zu geschehen, daß hierbei das Ausschütten oder Abwerfen auf die Straße, beziehentlich daS Lagern daselbst, vermieden wird; das Aufhäufen und Liegenlafsen der vorberegten Gegen stände auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen und insbesondere vor den bei Neu bauten gestalteten Bauplanken ist unzulässig. 8) Wenn außer der regelmäßigen Kehrzeit beim Auf- und Abladen oder beim AuSpacken von Waaren oder Meubles, beim Abtragen von Kohlen, Holz, Torf, Stroh und anderen Materialien die Straße verunreinigt worden, so ist dieselbe von dem betreffenden Grund stücksbesitzer sofort nach beendigter Arbeit zu reinigen und der Abraum bei Seite zu schaffen. 9) Zum Transport von Kohlen, EoakS, Asche, Sand, Kalk, Bauschutt und dergleichen, sowie zur Abfuhre von Dünger und Jauche sind vollständig dichte Gefäße, beziehentlich mit Stroh und Schutzbretern wohlverwahrte Kastenwagen zu benutzen, etwaige Slraßcn- verunreinigungen aber durch diejenigen Personen, welche den Transport od;r das Abfahren bewerkstelligen, selbst oder auf deren Veranlassen sofort zu beseitigen. 10) Die Vornahme von Reinigungßarbeiten jeder Art aus öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen und namentlich daS Spülen der Wäsche an den öffentlichen Brunnen und Ständern, das Waschen der Wagen und das Ausklopfen von Teppichen, Decken und dergleichen auf Straßen und öffentlichen Plätzen ist, resp. unter Aufhebung unserer Bekanntmachung vom 9. Mai 1860 verboten. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu Zwanzig Thalern oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen geahndet werden. Leipzig, am 1. Juli 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. ' " " i. Reich vr. E. Stephani. ietchel, Rfdr. Bekanntmachung. Bekanntmachung 1, einige ftraffenpoltzetltche Anordnungen betreffend. Wir bringen hierdurch die zur Erhaltung der Ordnung, Sicherheit, Bequemlichkeit und Reinlichkeit den öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen hier bestehenden Vorschriften in Erinnerung und ivuen zugleich wie folgt: 1) Jedwede Verunreinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze, der an denselben gelegenen Baulichkeiten und Anlagen sowie ver doriselbst etwa befindlichen, dem öffent lichen Interesse dienenden Gegenstände, als Hallen, Buden, Stände, Säulen n. s. «. ist verboten. 2) Jeder Grundstücksbesitzer hat dafür zu sorgen, daß der lang- der Straßenfronte seines ^ ^ ^ " Unter Bezugnahme auf die Vorschrift unter 6 unserer Bekanntmachung I, einige straßenpolizeiliche Anordnungen betreffend, vom 1. Juli 1871 bestimmen wir hierdurch bis auf Weiteres als Plätze zur Ablagerung von Schutt und dergleichen die durch behufige Plakatsäulen kenntlich gemachten Theile deS AloffplatzeS und der ParthenstraHe. Leipzig, am 5. Juli 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Reiches Rfdr. Bekanntmachung. Montag den 17. Juli a. e., Vormittags 10 Uhr sollen auf dem neuen GotteSacker I. Abtheilung links 3 starke Reifighaufen an den Meistbietenden gegen sofortige Baarzahlung und Abfuhre öffentlich versteigert werden. Leipzig, den 14. Juli 1871 Die Deputation zum JohanniShoSpital. en btS zu Grundstücks befindliche Theil der Straße und zwar bei gepflasterten Straffer deren Mitte, bei anderen bis mit der Tagerinne an jedem der von unS sestgestellten Kehrtage in den Nachmittagsstunden von 2 bis 4 Uhr gekehrt und vollständig gereinigt werde. Hierbei ist zur Verhütung von Staub bei trockener Witterung die zu reinigende Fläche gehörig mit Wasser zu besprengen und die zusammengekehrten Haufen gleichmäßig anzufeuchten. Als Kehrtage werden bis auf Weitere- festgestellt: DienStag, Donnerstag und Sonn abend jeder Woche und fall- einer dieser Taae auf einen Festtag fällt, der Tag vorher. 3) Bet Schneesall und Frost hat jeder GrundstückSbesitzrr längs der Straßenfronte seines Areals den Fußweg und die Tagerinne von Schnee und EiS zu reinigen, den Schnee auf der Fahrbahn aber biS zu deren Mitte zusammenzuschaufeln und an der nach der Straße zu gelegenen Seite der Taaerinne in Haufen bringen zu lasten, auch bei Glätte wiederholt! Feldverpachtung. durch wiederholtes Streuen von Sand, Asche oder Sägespänen für Erhaltung eines 4) während rein zu halten. Aus Lta-t und Land. Leipzig, 14. Juli. Im August v. I. hatte zweite Redacteur deS „VolkSstaateS", Herr >ner, sich bemüßigt gefunden, in einer re — Uberschriebcn „ Die politische Demi- ' — da« Tageblatt seiner weisen social- ischen Kritik zu unterwerfen. Nicht sowohl Kritik deS Tageblattes, besten ganze Hal- degreisticher Weise den Herren Socialdemo- » nicht eben angenehm ist, als vielmehr eine l niedriger Beleidigungen und Verleumdungen l ck, welche den verantwortlichen Redacteur des "tteS und einen ebenfalls injuriirten Mit- drsselben veranlaßten, gegen den Verfasser vrosckiüre Strafantrag zu stellen. ES ge- f. «m den Herren von der Socialdemokratie «ml exemplarisch zu »eigen, daß sie allein t »gestraft die Strafgesetze verletzen dürfen, ^lge der gestellten Strafanträge wurde Herr m der ersten Instanz zu drei Wochen uiß verurtheilt. Hiergegen hatte derselbe erheben, und gestern fand die kffentlich- Berhandlung über diesen statt. Für Hepner war Herr Adrocat Freytag, t«n Redacteur d>s Tageblattes Herr Rechts- Broda «m Termine erschienen. In ihren ^yer» kam eS zwischen den beiden Defensoren j.mrski, Auseinandersetzungen über ihren poli- > Etantpunct, wobei namentlich der Letztere Schlaglichter auf die Partei deS Herrn i überhaupt und ihr Organ, den „Volks- sallen ließ. Herr Advocat Freytag moti- r»d beantragte schließlich die Freisprechung "Li, eventuell Verwandlung der überraschend Slrase in eine geringe Geldstrafe; Herr Da für den der hiesigen Stadtgemeinde gehörigen in diesem Jahre pachtfrei werdenden Feld- plan von 21 Acker 11VV OR., die an der Connewitzcr Chaussee gelegenen Parzellen illr. 2507 bis 9 der Stadtflur (s. Z. Turnfestplatz), in dem am 4. dies. Mon. abaehaltenen Verpachtungstermin ein annehmbares Pachtgevot nicht grthan worden ist, so werden in Gemäßheit der VersteigerungS- brdingungen die Bieter ihrer Gebote entlassen und eS wird hiermit anderweit zu besten Verpach tung ans die kl Jahre 1872 bis mit I88V an den Meistbietenden VersteigerungStermin auf DienStag den 23. Juli d. I., Vormittags 11 Uhr anberaumt. Wir fordern Pachtlustige auf, in demselben an RathSstelle zu erscheinen und ihre Pacht gebote zu eröffnen. Die Versteigerung-- und Verpachtungsbedingungen können daselbst schon vor dem Termine ein gesehen werden. Leipzig, den 10. Juli 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. li. Cei vr. E. Stephani leruttl. Rechtscandidat Broda dagegen beantragte: die ausgeworfene Gesängnißstrase zu bestätigen. Der Gerichtshof, bestehend auS dem Herrn Gerichtsrath Wendschuch, als Vorsitzendem, und den Herren Gerichtsrath WeiSke und Assessor Bielitz als Bei sitzern, bestätigte nach längerer Beralhung daS erstinstanzliche Erkenntniß, verwandelte je doch, in Anwendung deS Reicksstrafgefetzbuches statt deS sächsischen, die drei Wochen Gesängniß in drei Wochen Haft. Die Verbandlung währte 3 Stunden. * Leipzig, 14. Juli. Die letzte Sitzung deS Bienenzückter-Vereins für Leipzig und Umgegend veschäftigte sich in der Hauptsache mit der ln diesen Tagen statlfindenden Ausstellung von Bienenvölkern, für welche man das Local in Vetters Garten auSgewählt hatte. Man beschloß mit der Ausstellung zugleich eine Verloosuna zu verknüpfen, zu der letzteren ledock nur Gegenstände ru acqui- riren, welche dem vorschriftsmäßigen Maße ent sprechen und sonst überhaupt einen respektablen Gewinn bilden. — Unter den sonstigen Gegen ständen der Tagesordnung nahm der über die Beschaffenheit der Rähmchen eine vorherrschende Stellung ein. Von allen Seiten sprach man sich anerkennend auS über die praktische Beschaffenheit der hier geführten Rähmchen mit AbstandS- stiften. Schließlich erfolgte die Neuwahl deS Vorstandes. * Leipzig, 14. Juli. Der Geschäftsbericht der SLcdsischen Holz-Jnvustrie-Actien-Ge» sellschaft zu Rabenau (bei Dresden) con- stalirt mit Genugthuung, baß die Anlage, welche in allen ihren Theilen vollendet ist, sich bereits im vollen Betriebe befindet. Der vollständige Abschluß auf da- BetriebSjahr 1869/70 hat. da der Bau der Fabrikanlagen erst am JahreSschluß vollendet werden konnte, nicht vorgelegt werden können, indeß geht auS dem Berichte hervor, daß au- dem Geschäft deS ersten Halbjahres ein Brutto-Gewinn von 7000 Thlr. und ein Reinerträaniß von 3495 Thlr. entsprungen ist. Der neue Geschäfts zweig, dessen Fabrikate denen der renomnurtesten Wiener Etablissements gleichstehen, läßt für die fernere Zeit die besten Hoffnungen wach werden. — Die Generalversammlung, an welcher 60 Actionaire mit 1498 Actien und ebensoviel Stim men theilnahmen, nahm die auf die gedeihliche Entwickelung des Unternehmens bezüglichen Mit theilungen entgegen ; von dem Bortrag deS Ge schäftsberichts und provisorischenRechnungsabschlusses wurde abgesehen und schließlich eine auS fünf Mitgliedern bestehende Commission zur Staturen revi zug mentS kleinen können. * Leipzig, 14. Juli. Das Markranstädter Kinderfest ist bekanntlich deS weithin schallenden RuhmeS werth, den es schon seit Jahren genießt. Wer daran zweifeln konnte, der hätte vorigen Sonntag und Montag wieder Gelegenheit ge- ' funden, alle Zweifel zu zerstreuen. Welch zahl reiche, wahrhaft d. b- einfach schön geputzte Kinder- sckiaar, wie heiter ihre Lust und doch wie artig und anstandSvoll ihr Betragen! Kein Schreien, kein wüsteS Durcheinander, Alles zwar bunt durch einander, aber doch wohl geordnet, Alles fröhlich, doch nicht ausgelassen, Alles gut arrangirt und doch kein pedantischer Zwang! JedcS Spiel rollt sich so leicht hin ab wie ein Rädchen, als hätten jahrelange Hebungen und Proben stattgefundrn. sttgliedern bestehende Commission zur Statmen- oision gewählt. Die Generalversammlung gab gleich Gelegenheit, die Erzeugnisse des Etavlisse- im Versammlungslocale in Gestalt ei Ausstellung in Angenschein nehmen einer zu Der leitende Mechanismus löst zwanglos alle Auf gaben, die bald rein ästhetische, bald nur scherz hafte Ziele verfolgen. Kaum daß daS forschende Auge Den findet, der jede- einzelne Spiel leitet, so unmerklich, so frei ist der Zusammenhang Derer, die spielen m,t Denen, die daS Spiel leiten. Lehrer- und Bürgerschaft, beide erschöpfen ihre Fonds zum Besten der allgemeinen Unterhaltung, und kaum läßt sich sagen, wer mehr Lust hat, mehr Interesse an Allein, waS vorgeht, nimmt, ob die Kinder, die Zuschauer oder die Leiter deS Ganzen. Welch schönes Verhältnis; verbindet hier Lehrer und Bürgerschaft, Schule und HauS, Lehrende und Lernende, öffentliches und Familienleben, Arm und Reich, Hohe und Niedrige. DaS nenne ich in der Thal ein wahres und ein edleS Volksfest, wie eS leider große Städte entbehren müssen! Mag cS denn in seiner schönen Einfachheit und Rein heit fortbestehen und alljährlich wiederkehren, ein schönes Zeugniß für guten Geschmack, für die Tüchtigkeit und Beliebtheit der Lehrer und den vorzüglichen Ton, der unter der Bürgerschaft herrscht, und wer dieses Lob für ein wenig über trieben hält, der laste ja nächstes Jahr Markran- stävtS Kinderfest nicht unbeachtet vorübergehen, damit eS in ihm mitsinge: Fleiß ist hin, Spiel beginn, nur cuf Scherz und Luft den Sinn! Schöne Zeit. Heiterkeit, Bösem nicht geweiht. Faßt einander bei der Hand, glücklich ist der Kindcrstand, Folget mir, lustig hier, fröhlich singen wir! r. Leipzig, 14. Juli. ES finden »wischen den Behörden deS Zollvereins und der österreichischen Regierung Verhandlungen statt, welche bezwecken, die Revision deS Passagiergepäcks auf der Zollgrenze bei den sogenannten durchgehenden
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