Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.09.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-09-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187109038
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18710903
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18710903
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-09
- Tag1871-09-03
- Monat1871-09
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.09.1871
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
e betrug«I 07 Ki rim Vertreter z i brr roitz »pnalioi j der hrerc Nru Debait", de Prrtzj ordeo sei, j st-ll Ti, irrst zu ieuteniuelj caf v. in fereuz mi! De» ' oon dtts gSmodut, >on Pari« rden im erklär »ereü sei, > uuW- re versa zufolge »« Metz iruter I rul de L« lorbeu. atiouald 'balle. Lik, gegen SZ ! er Mm z da- Pr«» n Jahre lj lugust. : Die an; die j von der! rloren Ursache beS^ ust. Li« e AmoMis icke erster id 82 Mi« nszahluiig rrl werden Lmisfion von : Sniorlifaku UM «>, Uhr. m «lpktttt», 4/S. ^sflacrmr Fr -SlNm. d. Redaaiou > ,c» ll—12 Uhr > Ittr der kür die nächst- , ttuaimrr bestimmten ! in den Wochentagen > ihr Nachmittags. Kipiigcr Tagelilall Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Sechzig. Auflage Svov. Abonnement,-rrl« vierteljährlich l Thlr. ?'/, Nar^ tuet. Bringerlohn 1 Thlr. tu Ngr, Inserate die Spaltzeile l'/« Ngr. »eclamea nnler ». «edactionsstetch die Spaltzeile 2 Ngr. Filiale Otto Klemm, UniversitätSstraße 22, 8ocal-i!omptoir Hainstraße 21.' Sonntag den September. 1871. nur H. de! Regie,nigki an ». A, l de, H. de il, lllld olt'n«, H. de! :«deu. H.Sts kew N«lk, md I ireiherr, Mn u. Hotel Warne, » hl-v, St. fite.. H ps erst d, grtmrl »rh-l. Set«', s a Berlii,. rlin,- »1 >. H. ps barg Hut cerwrii Uger. >eln, g. lichter a jlllsen in rr,j «ew-NortHFl enkea-at a ' ister a Rau i. grüaer! >kau. H de l i. Planes ort, St -och k-odroch a Sn a. vrcka tenttum, dr. demoi-, kede'«! tz, and c Sdwbmßt, l >»gencht«r«t Soha n. i Reut.». l H.«e ttg.ee.Ho H. St. kn , Sr." Verordnung, hnanmuvg eincö PracluffvterminS für die Giltigkeit der alteren, auS r»»g vom Jahre I8SS herrührenden Königlich» Sächsischen EaffenbilletS betreffend, vom 80. Angriff 1871 »eiterer Ausführung der Vorschriften in tz. 13 des Gesetze« vom 2. Marz 1867 (Gesetz» nunsMalt vom Jahre 1867 Seite 55) wird, wegen gänzlicher Einziehung und Ver teil alteren, nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 6. September 1855 creirten i, für deren Umtausch gegen neue EafsenbilletS der Creation vom Jahre 1867 durch die >>g vom 12. Juli 1870 (Gesetz und Verordnungsblatt vom Jahre 1870 Seile 240) bereits onatige, mit dem 31. August gegenwärtigen Jahres zu Ende gehende Frist nachgelassen , ist. hiermit Folgend, 8 verordnet: n Umtausch der vorgedachten älteren CafsenbilletS der Creation vom Jahre 1855 bei der ,-Hauplcaffe zu Dresden und der Lotterie-DarlehnScasse zu Leipzig bleibt nach Ablauf jener »gen Frist lediglich noch bis mit dem 80. December 1871 ! diesem Zeitpuncte ab sind alle bis dahin nicht umgetauschten derartigen CafsenbilletS alS z werthloS zu betrachten und eS kann weder eine nachträgliche Umtauschung derselben, noch stchnig auf die Rechtswoblthat der Wiedereinsetzung in den vorigen S'and dagegen stattfinden. Mn, am 30. August 1871. Finanz - Ministerium. von Friesen. v. Brück. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch den O. Septbr. ». v. Abend- v/, Uhr im Saale der I. Bürgerschule. Tagesordnung: I. Gutachten des SchulauSschusseS über die^ räumliche Aufhebung der RaihS- uud Wendlerschen Freischule. II. Gutachten deS BauauSschufses über s) Ausflurung einer Pareelle an der Langen Straße, b) den Schleußenbau zu Aufnahme der Rutzichke, e) den Schleußenbau in der Braustiaße. III. Gutachten deS VerfassungSauSschusseS Uber s daS Verfahren des RachS bei Vergebung der Verkaufsstände in der neuen Fleisckhalle, d) die Errichtung eines GewerbegerichleS. Bekanntmachung. Bekanntmachung. Vorsichtsmaßregeln gegen die Cholera, welche w,r in unserer Bekanntmachung vom ä d. I. anrikihen, sind leider, wie die angestellten Revisionen ergeben haben, von einem jlheile der hiesigen Grundstücksbesitzer nicht in Anwendung gebracht worden, r sehen unS daher veranlaßt, nunmehr Folgendes zu verordnen: 1) In allen Grundstücken müssen die Abtritte in allen Gtagen sowie die Pissoir- deSinficirt werten. 2) In allen Gasthöfen sowie auf den Bahnhöfen muß die unter 1 angeordnete DeS- infeclion täglich erfolgen. 3) In allen übrigen Grundstücken hat die unter 1 angeordnete Desinfection mindestens dreimal in jeder Woche und zwar am Montag, Mittwoch und Freitag, bis Mittags 12 Uhr zu erfolgen. 4) In allen Grundstücken, in welchen zur Zeit noch, sei eS mit wohlfahrtspolizeilicher Gestattung, sei es ohne solche gegen die bestehende Ordnung, die Abtrittsgruben mit den kffenilicken Schleußen in Verbindung stehen und ihren Inhalt ganz oder theil- weise in dieselben absühren, darf zur DeSinfection lediglich die Süvern'sche DeS- infretionSmaffe verwendet werdeu. 5) Zu Vermeidung belästigender und gesundheitsschädlicher Ausdünstungen sind die zu räumenden AbtrittSgrnbrn vor, während «ud nach der Räumung zu -e-infictre». pünktliche Befolgung dieser unter 1, 2. 3, 4, 5 getroffenen Anordnungen machen wir die bez. die Admmistratoren der Grundstücke verantwortlich und werden Zuwiderhandlungen selben, bez. deren Nichtbefolgung mit Geldstrafe bis zu fünfzig Thalern oder verhält- hsthn Haftfirafe geahndet werden. s ichzig, den 3v. August 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. Jerusi vr. Koch. Jerusalem. Bekanntmachung. ll) Die diesjährige Leipziger MtchaeliSmeffe beginnt am 2S September mit dem 14 Oktober. ! Während dieser drei Wochen können alle in- und ausländische Handelsleute, Fabrikanten jwerblreibende öffentlich hier feil halten. s Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel allen auswärtigen Ver- l hei einer Geldstrafe bis zu 50 Thalern verboten. Ih Aedoä, ist das AuSpaaen der Maaren den Inhabern der Meßlocalien in den Häusern plü in Buden auSstehenden Fabrikanten und Grossisten in der Woche vor der Böttcherwocke , »ährend zum Ginpacke« die Eröffnung der Meßlocale in den Häusern auch in der Woche hin Zahlwoche nachaesehen wird. frühere Eröffnung sowie spätere Schließung eines solchen VerkaufSlocaleS wird, außer liaen Schließung desselben, jevesmal, selbst beider ersten Zuwiderhandlung, unnacksichtlich l Geldstrafe bis zu 25 Thalern geahndet werden. Is Den Detailhändleru, welche auf Straßen und Plätzen feilhalten, ist das Auspacken daselbst ' Donnerstage in der Vorwoche, also vor dem 21. September, bei einer Geloftrafe bis zu m, verboten. DaS Lausiren jeder Art bleibt auf die Meßwoche beschränkt. >An«warligen Spediteuren ist von der hauptzollamtluhen Lösung de« Waarenverschlufses an Tnde der Woche nach der Zahlwoche das Speditionsgeschäft hier gestattet, ipzig, am 14. Juli 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Lir Zinsen der Frege scken Stiftung zur Belohnung treuer, völlig unbescholtener Osibotru, weiche mindestens 20 Jahre bei einer oder zwei Herrschaften hier gevtent haben, >»Zü. Lugust d. I von uns mit je 16 Thlr. 6 'Ngr. 4 Psg. an 1) Rosine Holze auS Reinsdorf, 2 Garoline Juliane Büchling auS Clausthal, 3 bhrtstiave Wilhelmine Kirchhübel aus Niederroffau, 4) Friederike Wilhelmine Mäde auS KönigSfeld, 5) Garl Friedrich Wilhelm Bötz auS Dahlen, 6) Ghrtsiiane Wilhelmine Schmidt auS Noffen, 7) Glara Gmilte Montag au« Crottendorf, 8) Wilhelmine Oehmig auS Löbschütz worden. «M, am 1. September 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. " ^ Schl« Die Herbstcontrolversammlungen für sämmtliche Mannschaften deS Beurlaubtenstande- in der Stadt Leipzig und in den Ortschaften Abtnaundorf, Anger, Grottendorf, Reufellerhausen, Reuschönefeld, Neureudnitz, R»uduitz, Stötteritz oberen und unteren Theils, Sellerhausen, Schönefeld, VolkmarSdorf, DolkmarSdorfer Straffenhäuser, Gonnetvitz, Gutritzsch, GohliS, Ltndenau, Möckern, Plagwitz, Schleufftg, Thonberg und Windorf finden in der Zeit vom II. bis mit 13. September in Leipzig, für die anderen Ortschaften der Gerichtsämter Leipzig I und II, so wie der Gcrichtsämter Taucha und Markranstädt am IO. September in Liebertwolkwitz und Markkleeberg, am 17. September in Stahmeln, am IO. September in Taucha und Markranstädt statt. Sämmtliche Mannschaften werden direct beordert, doch entschuldigt Nichteüipfang der Ordre das Außenbleiben nicht und haben Diejenigen, welche keine Ordre erhalten haben, sich am 16. Sep tember im I*»,,tlieai,, Dresdner Straße zu Leipzig, Vormittag 8 Uhr zu stellen. Die Pässe sind mitzubringen. Wer Pensionsansprüche zu erbeben hat, wird, wenn er eS nicht schon bei dem BezirkS-Commando gethan, aufgefordert, sich bei der Controlversammlung zu melden und hierzu die nöthigen Belagllücke mttzubringen, da daS JnvaliditätSprüfungSverfahren durch die Königliche Departement - Ersatz - Com misston den Controlversammlungen bald folgen wird. Leipzig den 3l. August 1871 Königliches Landwehr-Bezirks Gommando. In Vertretung: Verlohren, Major z. D. Bekanntmachung, Wahl der Wahlmänner zur Gewerbekammer betreffend. Von den im Jahre 1868 gewählten Mitgliedern der Gewerbekammer zu Leipzig hat nach H. 17 unter 5 deS Gesetze- vom 23. Juni 1868 die Hälfte in diesem Jahre auSzuscheiden und sind deshalb zunächst die Wahlen der Wahlmänner vorzunehmen. Es werden deshalb alle in Leipzig wohnhaften, für die Gewerbekammer Stimmberechtigten, nämlich u) Kausleute und Fabrikanten, die mit weniger alS zehn Thaler, aber mindesten- mit einem Thaler ordentlicher Gewerbesteuer besteuert, b) alle nicht zu den Kaufleuten und Fabrikanten zählende Gewerbtreibende, die im Gewerbe steuerkataster mit mindesten- einem Thaler angesetzt, c) fünfundzwanzig Jahre alt uud ä) nicht nach ß 73 unter c bi- 8 und 1 und tz. 74 der allgemeinen Städte-Ordnung oder nach tz. 29 Sir. 1—5 und Nr. 7 der Landgemeinde-Ordnung vom Stimmrechte m der Gemeinde oder in Folge der Verübung eine- Verbrechen- von den staat-bürgerlichen Rechten ausgeschlossen sind, geladen, zur Ausübung ihre- Wahlrecht- und bei Verlust de- letzteren für die gegenwärtig vorzu nehmende Wahl Freitag de« IS. September, Sonnabend den IO. September, und Montag de» 18. September laufenden Jahre in den Stunden von 9—12 Uhr Vormittag- und 3—6 Uhr Nachmittag- in dem Wahllocal Rath- Lau- I. Stock Richterstube persönlich sich einzufinden und einen mit 13 Namen wählbarer Personen beschriebenen Stimmzettel abzugeben. Zur Legitimation hinsichtlich seine- Wahlrecht- hat jeder Wählende die Quittung über Ent richtung de- zuletzt vorhrrgegangenen Gewerbesteuertermins vvrzuweisen, auch so wett nöthig da- Vor handensein der unter e und ä aufgeführten Bedingungen darzuthun. Diejenigen Wählenden, welche als Vertreter eine- Geschäft-, dessen Gewerbesteuersatz nicht auS- reicht, um sämmtliche Theilhaber als Wahlberechtigte zu betrachten, da- Wahlrecht auSüben wollen, haben sich durch ein Zeugniß der Geschäftsinhaber zu legilimtren. Wählbar ist jeder Stimmberechtigte. Leipzig, den 2. September 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Jerusalem. Bekanntmachung. vr. Koch. bchleißner. An der weißen Brücke in der Connewitzer Linie sollen Montag den 4. September 1871, Nachmittag- 4 Uhr, einige alte Brückenhölzrr gegen Baarzahlung versteigert werden. Leipzig, den 1. September 1871. D»S RathS Forst-Deputation. Bekanntmachung. Die von unS zur Submission ausgeschriebene Lieferung von Doppelfenstern für die ll. Bürger schule ist vergeben Leipzig, am 30. August 1871 Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. WUijch, Res. LAlldkS-Obrrhandklsgericht. ^ jlkiPsiz, 2. September. Weitere Erkennt '< de« Vunde«-Lberhandelsgerichts >: Zeigt der Cvmrmisionär dem Ccnnnutenten ^d«ß er die cus Orvre des L'tzleren früher Zinste «rd zu dessen Tispostiwn gehaltene vntarst habe, der Cvmn ittent penebmigl > »qn »angelnder L-rdre d'.esen Verkauf nick» 1 mderipiiäi zugleich der Wieder Herstellung deS ^rfard,«, io ist der Evnmissionär eben »>r verpfüchut, den Verkauf wieder lMwch». Ter Spediteur hastet für leden Schaden, wenn er bei Versendung der Waare nicht den kürzesten und billigsten Transportweg wählt, sofern er nicht Nachweisen kann, daß das Sped üonsgul auck auf dem gewöhnlichen SpebilionSwege von denselben RacblhkllkN d«rossen sein würde. (Proceßsache Gabriel Meyer in Luxemburg gegen Ferdinand Stiefel in Lepzia. Letzterer wurde in allen drei Instanzen zum Schadenersatz von circa 8oO Thlr. verurihrilt, weil er 14 Ballen Zick Iselle mittelst der Leip,ig Magdeburger Bahn via Belgien nach Luxemburg, auf welchem Beförderungswege die Felle Schaden erlitten, anstatt mittelst der Thü ringer Bahn vis Frankfurt-Saarbrücken versendet.) Geschäftskunden, welche daS sogenannte „Bei buch" widerspruchslos annehmen, können nicht be liebig später oder gar nach Abbruch der Geschäfts verbindung mit Ausstellungen gegen einzelne Bei- buchS-Einträge hervorlreten. (Proceh acke A. M. Ritter in Leipzig gegen Lange in Leiprig) AuS dem SchiedSvertrage erwächst nicht nur eine Einrede gegen (rve demselben widerstceUende Klage, sondern auch etn selbstständiges Kiogerechl aus An erkennung der daraus entspringenden Befugnisse. Vertragsmäßiger Ausschluß aller ordenilichen unv außerordentlichen Rechtsmittel gegen einen Schieds spruch ist zulässig; wirkliche Nichtigkeiten werden aber durch einen solchen Vertrag n,cht gedeckt. Leipziger Lunstverein. Im Local de- Kunstoereinö kam eine neue Reihe von Blättern der Demiani'scken Sammlun zur Ausstellung, großenkheilS Arbeiten neuer! Münchner Künstler. Die Photographien nach Werken HolbeinS, die vorigen Sonntag ausgestellt wurden, bleiben noch während der nächsten Woche stehen, ebenso die im Carionsaal deS Museum- auSgestelltkN Blätter der Demrani schen Sammlung.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite