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Dresdner Nachrichten : 03.06.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-06-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186306032
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18630603
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18630603
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1863
- Monat1863-06
- Tag1863-06-03
- Monat1863-06
- Jahr1863
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 03.06.1863
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«rsch. tial.Morg7Uhr Jnserete werden bi« Abend- v, Gönnt, bi« Mittag- 1L Uhr angenom men in der Expedtttonr Martenstra-e 1». >.i Abonnement viertelt bei unentgeldtich Han«. D«»dir«.PAt»5 jährlich rr Ngr. Einzeln» - mern 1 Rg!. V» 7>! Hageökatt für Merhallmg imi> Geschäftsverkehr. Mitredacteur: Theodor Drobifch. M«. 154 Mittwoch, den 3. Juni 1863. «zeigen i. dies. Blatte, da- ersweint. finden eine nfo »urZeit in 7S00 Srempl. Dresden, den 3. Juni. — Se. Mas. der König hat dem Ortsrichter Johann An drea» Dörner in Aschershain aus Anlaß seines fünfzigjährigen Dienstjubiläums in Anerkennung seiner lobenswerthen Amts führung die zum Verdienstorden gehörende Medaille in Silber verliehen, sodann die Ernennung des hiesigen Malers Julius Scholtz zum Ehrenmitglieds der hiesigen Kunst-Academie geneh migt und dem Rudolph Klein in Gunnersdorf für die am 17. December vorigen Jahres bewirkte Errettung eines Knaben vom Tode des Ertrinkens die Lebensrettungsmedaille in Silber mit dem Befugniß zum Tragen am weißen Bande verliehen. — Heute wird der König!. Hof von Jahnishausen nach Dresden zurückkehren und sich morgen dahin zurück, am Freitag aber nach Pillnitz begeben, um von da an das Sommer-Hoflager daselbst zu eröffnen. — -f Oeffentliche Gerichtsverhandlungen vom 2. Juni. Wiederum ist eS eine jener jugendlichen Gestalten, die auf die Anklagebank tritt und welche unser Bedauern verdient. Ernst Emil Benjamin Kießling, aus Dresden gebürtig. evan gelisch. ist fast noch Knabe. Kurzes blondes Haar umzieht ein blaffe-, aber niedliche- Gesicht, aus dem ein Paar Augen Heraus blicken, die Vertrauen erwecken könnten, wenn man nicht eben wüßte, daß ihr Inhaber schon trotz seiner Jugend einmal wegen Partirerei mit Gefängniß beim Bezirksgericht Löbau bestraft worden ist. Kießling hat bei seinem Vater als Lackirer gelernt, ist dann in die Fremde gegangen und kurz vor der diesjährigen Fastnacht nach Dresden gekommen. Hier existirt bekanntlich eine Handlungsfirma: „Mohr und Menzel", deren alleiniger Inhaber jetzt nur noch Herr Mohr ist. Dieser kannte den Vater KießlmgS. Am 10. Februar kam der Angeklagte zu Mohr mit einem Briefe, den er selbst geschrieben und in welchem er sagt, daß sein Vater 10 Thaler geborgt habm wollte, er hätte hier Geschäfte zu machen, Möbel einzukaufen und da feh len ihm noch 10 Thlr. Der Vater Kießlings nämlich macht solche Geschäfte. Er kaust alte Möbel, theils auf Auktionen, theils bei Privatleuten und lackirt sie dann frisch auf zum Wiederverkauf. Herr Mohr gab die 10 Thlr. her, denn er wußte, daß dies der Sohn und daß der Vater in guten Ver msgenSverhältnissen sei. Die Acten behaupten nun, der Sohn habe daSGAd unrechtmäßig an sich genommen, vom Vater gar keinen Auftrag dazu erhallen und sich deshalb strafbar gemacht. Jndeß die Zeugen sprechen anders. Der Kaufmann Mohr allerdings kann weiter nicht» sagen, als daß er dem Sohne auf sein ehrliches, außerdem bekannte-Gesicht die 10 Thlr. gegeben, daß er dies nach Mau sofort geschrieben, daß ihm die verehrl. Kießling geantwortet, er solle nicht ohne Auftrag auf ihre» ManneS Namen borgen, daß Mohr wieder einen Brief hinge sendet und endlich die Kießling zum Schluß antwortete: „Ja, es ist richtig, mein Sohn hatte den Auftrag, die 10 Thaler von Ihnen zu entnehmen, ich sende sie Ihnen dankbar zurück." Und die 10 Thaler wurden auch dankbarlichst zurückgesendet. Also ist schon im Voraus von einem Verlust keine Rede. Die Behauptungen des jugendlichen Angeklagten wagen überhaupt allüberall das Gepräge der Wahrheit Trotz seiner 19 Jahre spricht er entschieden und fest dem Richter gegenüber, den er Aug' in Aug' ansirht, nicht wie ein Verbrecher, sondern wie ein — Unschuldiger. Unter den 4 erschienenen Zeugen be findet sich auch sein Vater und seine 54jährige Stiefmutter. Sie legen, obgleich sie als nahe Verwandte nicht gerichtlich W zwungen sind, dennoch ihr Zeugniß ab. Der Vater, beftagt, warum er denn hier in Dresden sich noch 10 Thaler geborgt, da er doch in guten Vermögensverhältniffen lebe, da er an jenem 10. Februar hier gar keine Geschäfte gemacht, also kein Geld ausgegeben, da endlich ja sein Sohn Benjamin von Haufe mit 4 oder 5 Thalern zur Wanderschaft auSgestattet worden sei, — der Vater, sage ich, erwiderte: „Ja, meine Herrn, ich will nur offen sein. Meine Frau ist doch die Stiefmutter zu Dem da — und Stiefmutter bleibt einmal Stiefmutter (Heiter keit im Zuhörerraum) — sie ist, wenn ich'» so rau- sagen soll, etwas geizig — und habe ich das Geld hinter dem Rücke« meiner Frau, die den häuslichen Kaffenbestand kennt, weil sie die Bücher führt, meinem Sohne geben wollen." — Luch die Stiefmutter sagte nur zu Benjamin- Gunsten aus und bckannte sich zu dem ersten und letzten Briefe an Mohr, ebenso zu der dankbaren Rückerstattung der 10 Thaler. Schließlich erwäge ich noch, daß Benjamin nach Charlottenbucg wanderte, wo sein Bruder arbeitete. Es wurden Steckbriefe erlassen, aber gegen dm Charlottenburger Bruder. Die Stiefmutter schrieb an Ben jamin, der eben in Charlottenburg angekommen war, er solle nur sofort zurückkommen und sich beim Dresdner K. Bezirks gericht stellen. Das that er auch. Er stellte sich; aber der betreffende Aetuar nahm ihn nicht an, er meinte: „Sie find nicht der Richtige!" Jndeß, später pellte sich daS ander- chrr» aus, und die Anklage wurde gegm Benjamin erhoben. Nach dem noch von der Löbauer Behörde ein LeumundSzeugniß über da- Verhalten der Kießlingschen Familie vorgelesm war, welches durchaus einm gutm Klang hatte, nahm Herr Staatsanwalt Heinze das Wort und meinte, daß heute das große Räthsel gelöst sei, so daß man an eine Schuld des. Angeklagten nicht mehr glauben könne. Die Eltern hätten glaubwürdig« Zeugniffe abgegeben. Der Vater wollte seinem Sohn hinter dem Rücken der Frau forthelfen, weil sie die Bücher führe und Einsicht in die Kaffe habe. Herr Heinze schließt mit den Worten: „Wie ist das Alles so glaubhaft, es trägt Alles de» Stempel ein« solchen inneren Wahrscheinlichkeit, daß ich selbst direct- die (Frei sprechung beantrage!" — Herr Advocat Kretzschmar geht darauf ein, daß ein Sohn dieser Familie grundlos und au» Behfehtw mit Steckbriefen verfolgt, der andere Sohr in Haft gehalten worden sei. Er kommt darauf zurück, wie sich das bei Ge schworenen ander- mache; denn der Jurist, der nur am Actea- tische grübt sei, sehe Manches zu schwarz an. Er beantrage di« vollständigste Freisprechung. Der Herr E;aatsanwatt erwidert hierauf, daß die Schuld nicht an der Behörde, sondern an den Ettern selbst lieg». Schließlich erklärt der Herr Bertheidiger, -si -l'. ' -- ^
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