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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.11.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-11-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187111208
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18711120
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18711120
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-11
- Tag1871-11-20
- Monat1871-11
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.11.1871
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Erste Lcilagc jum Leipjiger Tageblatt und Anjeiger. Um Montag den 20. November. 1871. Deutscher Reichstag. Sitzung vom 18. November, vr. Eimson nöffuet die Sitzung > Uhr. ,listrde<Vm>deSra1h«S: Fürst BiSma^ck, Irl», Eamphause», v. Mittnachl, ste-schner, v. kutz, vr. Kirchenpaur, jttn-fiinavz-Rath Mein ecke, Geh. Rcg.- jvr. Michaelis und Andere. l,««1ordauno. I. Fortsetzung der zweiten Mg de< Gesetz-EnlwursiS, betreffend die aigiwg von ReichSgoldmünzen. 8- 6 der stautet: „Br- zum Erlaß eine» Gesetze- die Einziehung ter groben Silbermünzen die Au-prägung der Goldmünzen auf bei Reichs für fämmtliche Bundesstaaten kei MLnzstäUen terienigen Bundes staaien, fit dazu berett erkläre haben. Der ReichS- defiünml unicr Zustimmung deö BundeS- bu in Gold auözumünzenden Beträge, skniheilung dieser Beträge auf die nnzelnev Dien und die den letzteren für die Prä- j M einzelnen Münzgattmig gleichmäßig zu srntde Vergütung. Er versteht die Münz- vu dem Golde, welches für die ihnen ,in Ausprägungen nforderlich ist." jlr. Bamberger beantragt: dem tz. 6 tKsffung zu geben (Abs. I): „Die ÄuS- > der Goldmünzen erfolgt von ReichSwegcn s»s Losten deö Reiche« auf allen dazu ge- eeiMrzstäiten deö Bundesgebiets". j Abs. 2): zir definitiven Regelung deS Deutschen j«sei>- bestimmt der Reichskanzler unter imamag deS BundeSraihes die in Gold auS- rzevden Beträge" u. f. w., wie in 8 6, , r der Vorlage. ^tg.vr. Mohl beantragt: Im 8- ii anstatt f Vorte: „bis zum Erlasse eines Gesetze- Uber lehsng der groben Silbermünzen" zu setzen: I zu» Erlaß eine- vollständigen Gesetze- Uber t Deutsche Rünzwesen". vtleusston: Itg-Vr. Bamherger rechtfertigt sein Amende- U, iudem er bemertt, daß gestern die Borlage ! j, ihrer äußersten Oberfläche berührt worden d»h «au aber heute mit dem tz. S etwas l t» die Cache eintrete. Er beabsichtige durch iscmble seiner Anträge zu diesem und dem enden tz. 8 nur durchzuführen, daß das > und Uebermachen der Reich-münze eine »Hit de- Reiche- sei und nicht der Parti- n«. daß aber den Privatpersonen fret- l «ifse, gegen Erlegung eine- Schlagschatzes '-oldaLnzen auSprägen zu lassen. Die Er- ig d«1 RünzsystemS mü allen seinen Con- »ze» wtisse unbedingt Sache de- Reiche- sein e« d-ste nur unter fortwährender Aufsicht Reichel dnrchgesührl werden, denn nur die mafficht det Reiches sichere den Reich-Münzen wte Kerthschätzung bei fremde» Nationen. Einziehung aller Silbermünzen müsse auf i d«S Reiches geschehen. Da- Papiergeld daron eine Ausnahme, denn diese- müsse > dew Staate wieder eingezogeu werden, der e- egebrn habe, und ebenso müsse mit der Ein ig der Scheidemünze verfahren werden. Redner snligl darauf die einzelnen Bestimmungen l ImeudemeutS. »deScommissar Finanzminister Camphausen chll die Annahme der Regierung- - Vorlage Itlehnung der Amendement» Bamberger. «höre zu denjenigen Paragraphen, über Bestimmung ein Compromiß zwischen den >geu zu Stande gekommen sei und er i daß nicht ohne Nothvon diesen Bestim- »bgewichen werde. Den Lorschlägen de- ; vmderger würde sogar manche- Bedenkliche «men sein. Die Frage, ob den Private» 1 sei» soll, Münzen au-prägen zu lasse», 0»» einer tnicht geringen Bedeutung ; man Instand, die Frage zu verneinen, man i ster auch Anstand, die Frage in diesem " te zu bejahen. Der Umstand, daß davon gen sei, da- Prägen der Münzen der tlhoheit zu überlassen, habe auch dahin fit, daß die Kosten von den Territorial- »nzen getragen werden müßten. Man he gegenwärtig weder nach der einen, noch j der andern Seite hi» zu präjudiciren, und ild habr man die Einrichtung überhaupt noch all eine permanente hinaestellt. WaS den hlag 1) aulaage, so have da- Reich ein 11nteresse daran, daß die Münzstätten nicht streich würden, und hoffe er, daß da- Hau- Ifang der Vorlage aeceptiren werde. Sonntwanu greift noch einmal auS» ! aus die allgemeine DiScusfiou zurück, in- > a die Frage, ob Goldwährung allein, ob >I»Lhrung ausführlich erörtert. Er führt daß die letztere stet- für da- Volk einen stheil haben werde, während die Goldwährung, »stecht erhalt« n, sich sehr bald ein führen Bei dn Pavierwäbruog würde die Arbeittr- »r Verluste haben. Redner befürwortet " et« einheitlich« Regulirung, wie sie da- «ent Vawberger bezwecke In allen BoudeS- », die er kerne, in der Schweiz, in Amerika, Ae luchrägnng der Münze» auf Kvffen überlasse «an die- den einzelne» », so »«erde man »i»«al- «i»e» richtige» bn Vln«, nhalien. Redoer empffehU »,d« Hn>«en da« Recht der AuSmürznng za überla-en Adg. vr. Bamberger ändert seinen Annag unter Nr. 1 dahin ab: „Die Ausprägung der Goldmünzen erfolgt von Reichöwegen aus allen dazu geeigneten Münzstätten deS Bundesgebietes und zwar, so weit dieselbe nicht für Prival- rechnuug geschieht, auf Kosten deS Reiches." Aba. vr. Mo hl bekämpft die Baurberger'schen Anträge, weil dieselben den Einzelfiaaren nicht einmal so viel Rechte gewähren wollten, alS den PrrvalPersonen. Mache man die Ausprägung der ReichSmünze zur Sache deS RetckeS und der Privat personen, entziehe man sie den Einzelstaaten, so verstoße man dadurch vollständig gegen die gegen wärtig bestehenden Münzvrrträge. Man könne den Einzelstaaten nicht vorwerfen, daß sie ihre Münzen nicht vollwichtig auSprägten. Die Ab schaffung der groben Silbermünze sei nicht so eckig, im Gegeniheil sei diese Münze noch für lange Zeit unentbehrlich. Nachdem Abg. v. Behr die Fassung der Vor lageempfohlen, wird die Discusslvn geschlossen. Bei der Abstimmung werden die Anträge Bamberger und Mohl abgelehnl, tz. 6 in der Fassung der RegierungS-Vorlage ange nommen. tz. 7. wird nach Ablehnung eines Amendements Mohl in der Fassung der Vorlage angenommen. Der Paragraph enthält die Bestimmungen über daS Verfahren bei der Ausprägung. tz. 8. bestimmt: Alle Zahlungen, welche gesetz lich in Silbermünzen der Thalerwährung, der Süddeutschen Währung, der kübischen oder Ham- burgischen Courant-Wahrung oder in Bremenschen Thaler Gold zu leisten sind oder geleistet werden dürfen, können in ReichSgoldmünzen (88- 1 u. 3) dergestalt geleistet werden, daß gerechnet wird daö Zehn-Mark Stück zum Werthe von 3'2 Thalern oder 5 Gulden 50 Kreuzer Süddeutscher Währung 8 Mark 5'/, Schilling bübischer und Hamburgischer Courant-Währung, 3 Thaler "z, Gror Gold Bremer Rechnung, daS Zwanzig-Mark-Slück zum Werthe von 6* 3 Thaler over 1 1 Gulden 40 Kreuzer Süddeutscher Währung, 16 Mark 10*/z Schilling Silbischer und Hamburgischer Courant - Währung, 6 Thaler Grot Gold Bremer Rechnung; daS Dreißig-Mark-Stück zum Werth von kO Thalern oder 17 Gulden 30 Kreuzer Süddeutscher Wäh rung, 25 Mark kubischer und Hamburgischer Courant - Währung, S Thaler 2»»,:„ Grot Gold Bremer Rechnung. Abg. vr. Wolffson beantragt hierzu die Ein führung der „Hamburgischcn Bankvaluta". Abg. Grum brecht will daS Wort „Bremischen" vor den Worten „Thaler Gold" st rei «den und Abg. vr. Bamberger beantragt in Consequenz der früheren Beschlüsse, die Streichung de-letzten Alinea. Ueber diese Anträge erhebt sich eine längere Debatte, nach deren Beendigung die Anträge Wolffson und Grumbrechl abgelehnl werden. tz. 8 wird demnächst in der oben initgetheilten Fassung mit Weglassung des letzten Alinea an genommen. tz. 0 lautet: ReichSgoldmünzen, deren Gewicht um nicht mehr alS fünf Tausendlheile hinter dem Normalgewicht lß. 4) zurückblnbt (Passirgevicht) und welche nicht durch gewaltsame oder gesetz widrige Beschädigung am Gewicht verringert sind, sollen bei allen Zahlungen al- vollwichtig gelten. ReichSgoltmüvze», welche da« vorgedachte Passir- gewicht nicht erreichen und an ZahluugSstatt von den Reich«-, Staat--, Provinzial- oder Commu- nalcaffen, sowie von Geld- und Crediianstalten und Banken ange»ommen worden sind, dürfen von den gedachte» Cafsen und Anstalten nicht wieder auSgegebeu werden. Die ReichSgoldmünzen werde«, wenn dieselben in Folge längerer Circu- lation und Abnutzung am Gewicht so viel einge büßt haben, daß sie da» Passirgewicbt nicht mehr erreichen, für Rechnung desjenigen Staate-, für welchen die Münzen geprägt sind, zum Ein schmelzen eingezogen. Auch werde» dergleichen abgenutzte Goldmünzen bei den Cafsen dieses Staate« stet- voll zu demjenigen Werthe, zu welchem sie auSgegebeu sind, angenommen werden. Abg. vr. Bamberger beantragt: Zu tz. 9 Abs. 3 a, anstatt der Worte: „desjenigen Staate-, für welchen die Münzen geprägt sind" zu setzen: „deS Reiches"; d. anstatt der Worte: „bei den Cafsen diese- Staat»-" zu setzen: „bei allen Cafsen deS Reiche« der Bundesstaaten." Abg. vr. Bam berger zieht diese- und die folgenden Anträge, die er gestellt, zurück, da er nach den bisher ge faßten Beschlüßen in Betreff der Münzhoheit und der Privatberechligung keinen Werth mehr auf die Anträge lege. Der Finanzminister Camphausen erklärt, daß er nach dieser Bemerkung eigentlich auf da« Wort verzichten könnte, hält sich aber doch für verpflichtet, noch einmal darauf aufmerksam zu machen, daß die verbündeten Regierungen Alleö vermieden hätten, wa« emer definitiven Regelung der Sache vorgreifen könnte Man wolle in diesem provisorischen Gesetze nicht alle Hauptfragen ent scheiden, welche daö dkfinitive G»fetz lösen soll. Er sei absolut nicht berechtig», hier eine Meinung im Na«eu der verbündeten Regierungen auSzu- sprechrn, wenn dieselben über die Frage noch keinen Beschl»ß gefaßt bLttr». Er bitte da- Gesetz an- netzmen zu »ollen, al» ei» provisorische-, dem ei» definitive- Nachfolge. Abg. ka-ker nimmt die z»r-ckg«zogenen An träge Bamberger- wieder auf. weil er r» für «vnfchenSwrrih erachtet, daß dieselben bei der zweite» kesvng diSeurirt würde», und weil er dennoch auf deren Annahme hoffe. Er rechtfertigt d.mnächst seinen Antrag, ind,m er hervorh-dt, daß der Reichstag gestern bei einer Frage, iür welche der Reichskanzler Grünte der höchsten Politik angeführt, mit großer Eourioisie verfahren fei, daß eS sich aber heute um eine ganz un- k»deutende Geldfrage handle und daß in dieser Beziehung wen gfte»S eine Re»chSeinbe,l hergestelll werden müsse. Nachdem auch der Abg. Braun (Gera) die Annahme de- kaSker'schen Antrages empfohlen, wird tz. 9 mit diesem Anträge an genommen. tz. lO wird im Einverständniß deS StaatS- ministrrS Delbrück nach dem Anträge kaSker (Bamberger) in Verbindung »nit einem An träge Grumbrechl in folgender Fassung an genommen: „Eine Au-prägung von andern als den durch diese« Gesetz eingesührten Goldmünzen, sowie von groben Silbermünzen mit AuSnabme von Denkmünzen findet bi« auf Weitere« nicht statt." Zu tz kl beantragt Abgeordneter kaSker .Bam berger) folgende Fassung: „Die zur Zeit um laufenden Goldmünzen der Deutschen Bunde-- staaten sind von Reichöwegen und auf Kosten deS Reich« nach Maßgabe der Au-prägung der neuen Goldmünzen tinzuziehen. Der Reichskanzler wird ermächtigt, in gleicher Weise die Einziehung der bisherigen groben Silbermünzen der Deutschen Bundesstaaten anzuordnen und die zu diesem Be- hufe erforderlichen Mittel auS den bereitesten Be ständen der ReichSeasfe zu ewnehmen. Ueber die Ausführung der vorstehenden Bestimmungen ist dem Reichstage alljährlich in feiner ersten ordent lichen S:ssion Rechenschaft zu geben " Staaisminister Delbrück erklärt", daß der BundrSralh über diesen Antrag noch keinen Be schluß gefaßt habe, er sich also die Erklärung darüber knS zur dritten kesung Vorbehalte. Der 8 wird hierauf in der vorgeschlagenen Fassung angenommen. Die 88 12 und 13 werden ohneDiScufsion angenommen. Sie lauten: 8- 12. Es sollen Gewichtsstücke zur Eichung und Stempelung zugelassen werden, welche da- Normalgewüdt und da- Paisirgewichl der nach Maßgabe diese- Gesetze- auSzumünzrnden Goldmünze», sowie eine- Vielfachen derselben an- geben. Für die Eichung und Stempelung dieser Gewichtsstücke sind die Bestimmungen der Art. 10 und 18 der Maaß- und GewichtS-Ordnung vom 17. August 1868 lBudeSgesetzblatt S. 413) maß gebend. 8- 13. Im Gebiet deS Königreichs Bayern kann im Bedürfnißfall einer Untertheilung deS Pfennigs in zwei Halb-Pfennige statlstnden. DaS Hau- genehmigt hierauf folgende von den Abgg. Vr. Bamberger, Braun i^Gera) und v. Unruh (Magdeburg- beantragte Resolu tion: „den Reichskanzler aufzufordern, dem Reichstage in der nächsten Session den Entwurf de« definitiven MünzgesetzeS vorzulegen, und in demselben den Grundsatz zur Geltung zu bringen, daß den Münzstätten des Bundesgebiet-, insofern sie nickt vom Reiche in Anspruch genommen sind, die Verpflichtung obliegt, für Privatrechnung ReichSgoldmünzen auSzuprägen", mit der Maß gabe, daß die Worie: „in der nächsten Session" sich nicht auf die bevorstehende Frühjahr-Session beziehen. Aus Antrag de« Abg. vr. Tellkampf wird ferner folgender Antrag angenommen: Den Herrn Reichskanzler aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, daß dem Reichstage bald thunlichst der Entwurf eine- Gesetze« über da« Bankwesen zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorgelegt werde. Daraus wird die Sitzung vertagt. Schluß 4'/. Uhr. Nächste Sitzung: Montag den 20. November um 11 Uhr. Tagesordnung: Interpellation Erhard»'- wegen de« Iagdunf«-- in kippe« Detmold, sechs inzwischen neu vorgelegte Gesetze und Marine-Etat. Tayesgeschichttiche Uederficht. Der von Seiten Bayerns im BundeSrathe anaekündigte Gesetzentwurf, betreffend die Auf nahme eines neuen Paragraphen m da« Straf gesetzbuch, welcher dein Mißbrauche der Kanzel und dls geistlichen Amte» zu politischen Zwecken steuern soll, ist bereit« eingebracht wor den. Da es sich hier ganz eigentlich um ein Re- gierungSbedüriniß handelt, so wurde die Initiative mit Recht derjenigen Regierung überlasten, welche da- Bedürfniß zunächst und am dringendsten em pfindet. Bekanntlich sollte der anfangs von der Reichspartei beabsichtigte Paragraph in den 28. Abschnitt deS Strafgesetzbuches, „Verbrechen und Vergehen im Amte", nach 8 338 eingeschaltet und der Mißbrauch de- geistlichen AmteS nur mit Ge- fängniß bi« zu 1 Jahre bestraft werden. Nach dem bayerischen Anträge erfolgt die Einschaltung tw 11. Abschnitte, „Pergehen, welche sich auf die Religion beziehen", und zwar als 8 167». Zugleich ist da- Maximum der Gesängniß strafe von 1 auf 2 Jahre erhöht worden. Der BundeSrach har diese» Anrage gegenüber feine Bereitwilligkeit schon dadurch kund gegeben, daß er dem betreffenden Ausschüsse schleunigste Berichterstattung zur Pflicht gemacht hat. Auch dir Aufnahme, welche der Paragraph im R ichS- tage finden wird, scheint »»- kaum zuxifrldaft. ES «erden gewiß Bedenken laut »erden gegen die zweischneidige Natur dieser Bestimmung, aber bei dvw Nvlhstande, in welcher! die Staaten durch da« Unfehlbar keitSdogma versetzt sind, wird man ihnen diese Waste nicht versagen können. Die bloße Trennung de« Staate« von der Kirche ge währt keinen ausreichenden Schutz gegen die An griffe der Ullramontanen auf die Scaatsrin- ricktungen. Gegen eine bekannte Aeußerung de« Abg. kaS ker über die Eventualität einer communistiscden Erhebung in verlm hat sich in den social- demokratischen Blättern eine starke Entrüstung geltend gemacht, welche eine Ähnlichkeit mit jenen WulhauSbrüchen hat, denen dieselbe Presse zum Organ diente, alS da» bekannte Manifest der social-demokratischen Partei vom 5. Sepk. v. I., durch welche- die deutschen Arbeiter zu Gunsten Frankreichs und gegen die Erwerbung von Elsaß- kothringen haranguirt wurden, zum Srnschretten der deulschen Mikua«rbehörde gegen den Braun schweiger Ausschuß Anlaß bol. ES wird nun von von Braunschweig eine Mirlbeilung gemacht, w.'lche deshalb von besonderem Interesse ist, weil auS derselben herrorgeht, daß eine anerkannt social-demokratische Autorität sowohl jenes Ein schreiten der deutschen Militairbehörde, al- die fragliche Aeußerung de- Herrn kaSker rorherge- fagl hat als die ganz natürliche Folge der Hal tung deS Manifestes vom 5. September v. I. 'Nach dieser Ml> Heilung soll nämlich Herr Hirsch, im vorigen Jahre Revaeteur deS in Erlmmüschau uscheineuden socialdemvkr»tischen „Bürger- und BauernfreundeS", jetzt Redaeteur der Berliner „Demokratischen Zeitung' , wegen jene« Mani feste- am 8 September v. I., an Herrn Bracke, Mitglied des Braunschweiger Ausschusses, einen Brief gerichtet haben, in welchem folgende Stelle vorkommt: „Ich bin mir dem Grundgedanken EureS Manifestes nicht einverstanden. Ihr steckt die rothe Fahne heraus, man wird unS todk- sch lagen wte tolle Hunde und mau wird dazu noch recht haben, weil wir so ungeschickt waren. Im besten Falle steckt man unS unter dem Bei fallt von ganz Deutschland in- koch bi- nach dem Kriege und noch länger. Von Rechtswegen." Und nun wundert sich Herr Bebel, wenn der narionalliberale Herr kaSker Da- in Aussicht stellt, waS der Socialdemokrat Hirsch selbst reckt findet, und gegen den General v. Falckenstein erhob man ein wüste« Geschrei, weil er eine Sentenz voll- streckte, die ein Socialdemokrat „von Rechtswegen" ausgesproche« hatte! Der „Neue Soctal-Demokrat" erklärte jüngst, die Herren Liebknecht und Bebel hätten sich bestechen lasten; jetzt erklärt die „Demokrat. Zig." den Vicepräfidenten de« Allgem. Deutschen Arbeiterverein-, Herrn Tölcke, für „eine »egen Unterschlagung gerichtlich verurtbeilte und bestrafte Persönlichkeit". Gleichzeitig erklärt der kiebknecht- Bebel'sch« „VolkSstaat" die Redakteure de- „Neuen Social-Demokrat", die Herren Hasenclever und Hasselmann, für „elende Verräther an der deutschen Arbeilersache", weil dieselben einen den Chemnitzer Strike betreffenden Aufruf nicht ab gedruckt haben. Man sieht, die Wertschätzung, welche die Führer der Socialdemokratic sich gegen seitig zollen, ist auf einem Grade der Deutlichkeit angelangt, der wirklich Nichts mehr zu wünschen übrig läßt. Die deutsche Münzreform erweckt in den österreichischen Journalen die Hoffnung, daß mit derselben eine Möglichkeit zur Regelung der Valuta im Kaiserstaatr sich eröffnen werde. Wir der „Wanderer" bemerkt, läßt daS deutsche Münz-- gesrtz in tz 6 die Absicht auf dereinstige Einfüh rung der reinen Goldwährung durchschimmern ; sollte nun wirklich einmal ein darauf bezügliche- Gesetz erlaffen werden, so müßte in logischer Weise zu gleicher Zeit den fremden Silbermünze» die CirculanonSsähigkeit in Deutschland gesetzlich be nommen werde», e- würde» dem» die öster reichische» Sildergulden und vereinSthaler in Deutschland nicht mehr umlaufen können und daher nach Oesteireich zurückstrvmen. Diese Even tualität liege, wie der „Wanderer" am Schluffe erwähnt, allerdings noch sebr weit iin Felde; aber eS sei immerhin nicht überflüssig, sich heute schon diese erfreuliche Consrguenz der deutschen Wäh rungsänderung klar zu machen, „um vor der Hand wenigstens patriotische Hoffnungen, seiner Zeit vielleicht materielle Erwägungen und Be rechnungen darauf zu basiren." Die „TimeS" lherlt, wte ein Londoner Tele gramm berichtet, mit, daß die Kündigung des englisch - französischen Handelsver trages nunmehr von französischer Sette wirklich erfolgt sei. Die Bestätigung dieser Nachricht, welche von den industriellen Kreisen Großbri tanniens schwer empfunden werden würde, bleibt abzuwarten. Der „Tribüne" von Chicago zufolge belaufen sich die in allen Thetlrn der Erde angestelltrn Sammlungen für die Abgebrannten der Stadl auf drei Millionen Dollar«. Von dieser Summe har das HülfScomitc die Hälfte empfangen, und unterstützt damit mit Hülse von Victualirn und Kleidungsstücke» seil dem 9. Ociober 30—40,000 Personen, die durch den Brand ihr sSmmtlichetz Hab und Gut einpebüßl baden. CocieiLt«br-Are. — B !D«0dner Frucrvers «Actuu Felimktllrr 6o. r?i> b, > pr. Stück Thlr. - «. field'chtvbch ct«. Utt «. «vode scheP— O. Mrdinger »bl V tDreodn P A 161,2 dz S Dampffch. I8k> V. Frlsrnk^ller-Prior. — G Elb-Dampsich 222 dz. H«ldichlSbchev<io. k>« - G »ettenschfsi N.' dz irhodefich« P üo. bZ —G. Nledl. Ehamp -A. »12B. jDrrSdn. P..Pr. dß—bz.
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